Zwei Siege vor dem BVwG - Erfolgreich Schubhaft aufgehoben

Zwei Siege vor dem BVwG - Erfolgreich Schubhaft aufgehoben

Letzte Woche konnte unser RAA Mag. Zellinger gleich zwei Siege vor dem BVwG feiern und zwei verschiedene Mandanten am selben Tag aus der Schubhaft holen. Danny G. ist Augustinverkäufer in Wr.Neustadt und lebt in einem Flüchtlingsheim in Wien. Ab und zu übernachtete er bei einem Freund, an einem dieser Tage kam die Polizei bei seinem Flüchtlingsheim vorbei und fand ihn nicht vor. Als Danny dies hörte ging er sofort zur Polizei um sich zu stellen und wurde daraufhin in Schubhaft genommen. Mag. Zellinger konnte vor Gericht beweisen, dass die Polizei hier falsch gehandelt hatte und kein Grund für die Schubhaft bestand. 

Godwin S. lebt in Wien hat eine Lebensgefährtin und ein Kind. Er ist bei ihr gemeldet und lebt mit seiner Familie. Doch weil er in der Vergangenheit Probleme mit der Polizei hatte wurde er in Schubhaft genommen. Eine Schubhaft darf nur bei echter Gefahr ausgesprochen werden. Da unser Mandant aber eine Familie hier hat ist diese Gefahr nicht gegeben. Mag. Zellinger konnte schnell helfen unseren Mandanten aus der Schubhaft zu holen. 

Die Polizei sucht mich, komme ich in Schubhaft?

Nur weil Sie die Polizei sucht, heißt das nicht gleich, dass Sie in Schubhaft genommen werden. Das hängt davon ab, ob es bereits ein Heimreisezertifikat gibt, ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde, oder auch ein Abschiebedatum gibt.  

Desweiteren kann Sie die Polizei wegen mehreren Gründen aufsuchen, z.B. weil sie einen Brief zustellen wollen, eine Auskunft über jemanden in ihrer Wohnung begehren, eine Auskunft von Ihnen wegen ihrer Meldung benötigen, etc.

Nichts desto trotz, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit dieser das Bundesamt und/oder die Polizei kontaktiert, um herausfinden zu können, warum Sie gesucht werden. 

Gründe für Schubhaft in Österreich

Der Grund warum man in Schubhaft genommen wird ist, weil die Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, prüfen muss, ob Sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Damit soll sichergestellt werden, Ihrer Verpflichtung zur Ausreise nachzukommen.

Was passiert nachdem ich in Schubhaft genommen wurde? 

Nachdem Sie ins Anhaltezentrum gekommen sind, stellt das Bundesamt einen Schubhaftbescheid aus. Gegen diesen Bescheid kann man Beschwerde erheben. Stellen Sie gleich eine Anfrage an uns. 

Wenn Sie zur Sicherung des Verfahrens in Schubhaft sind, überprüfen die Beamten, ob Sie aus Österreich ausreisen müssen. Wenn schon entschieden ist, dass Sie ausreisen müssen, überprüft das Bundesamt, ob Gründe gegen die Abschiebung sprechen. 

Danach organisiert das Bundesamt ihre Ausreise, bzw. bestellt Flug/Bus Tickets. Sollten Sie einen Reisepass haben, kann die Behörde sie schnell abschieben.

Wenn Sie kein Reisedokument haben, dürfen die österreichischen Behörden Ihr Land um
Ausstellung eines Ersatzdokuments (Heimreisezertifikat) bitten.

Es kann dabei notwendig sein, dass Sie zu Ihrer Botschaft gebracht werden. Bei der Botschaft werden Sie von einem Vertreter Ihres Landes zu Ihrem Leben und Ihrem Land befragt. Es ist immer ein österreichischer Beamter anwesend. Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich an den österreichischen Beamten. 

Welche Beschwerdemöglichkeiten (Rechtsmittel) habe ich? 

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Schubhaft eine schriftliche Beschwerde zu erheben, wenn Sie glauben, dass die Schubhaft unrechtmäßig (falsch) ist. 

Oft sind aber auch verschiedene Formalitäten zu beachten, welche das BFA nicht immer einhält. Eine Beschwerde zahlt sich daher sehr oft auch überraschenderweise aus!

Das Recht, eine Beschwerde zu erheben, haben Sie während der gesamten Schubhaftdauer und auch noch sechs Wochen nach Ende der Schubhaft.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie gleich, nachdem Sie in Schubhaft genommen wurden, einen Rechtsanwalt, damit dieser eine Schubhaftbeschwerde einreichen kann. Suchen Sie zugleich eine zukünftige Wohnmöglichkeit, sodass sie für die Behörden erreichbar sein können.

Ich habe noch mehr Fragen, wer kann mir helfen?

Dr. Klammer hat einen sehr ausführlichen Artikel zu diesem Thema geschrieben und auf diese Website gestellt. Klicken Sie hier um diesen aufzurufen.

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Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

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Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

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