Amtshaftung in Österreich: Wann steht mir Schadenersatz zu?

Was passiert, wenn der Staat einen Fehler macht – ein Beamter eine falsche Entscheidung trifft, eine Amtshandlung rechtswidrig ist oder Behördenpflichten verletzt werden? 

In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der sogenannten Amtshaftung. Dieses rechtliche Instrument ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Schadenersatz vom Staat zu fordern – unter bestimmten Voraussetzungen. 

Doch wann genau greift die Amtshaftung? Wer haftet wirklich – der Beamte selbst oder die öffentliche Hand? Und wie läuft ein solcher Anspruch in der Praxis ab?

In diesem Artikel beleuchten wir die Grundlagen der Amtshaftung in Österreich, typische Fallkonstellationen und geben einen Überblick, wie Betroffene zu ihrem Recht kommen können.

Was bedeutet Amtshaftung?

Amtshaftung bedeutet, dass der Staat für Fehler haftet, die Beamte oder andere staatliche Mitarbeiter bei ihrer Arbeit machen. Wenn jemand zum Beispiel durch eine falsche Entscheidung einer Behörde einen Schaden erleidet, kann er unter bestimmten Bedingungen Geld als Schadenersatz vom Staat verlangen. 

Wichtig ist dabei: Nicht der einzelne Beamte muss zahlen, sondern die öffentliche Stelle, für die er gearbeitet hat – zum Beispiel die Republik Österreich oder ein Bundesland

Die Amtshaftung gilt aber nur, wenn der Schaden durch eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung in der Ausübung eines Amts entstanden ist. Das nennt man auch "in Vollziehung der Gesetze". Es geht also um Fehler, die im Rahmen von behördlichen Aufgaben passiert sind – nicht um private Handlungen.
Wann steht mir Schadenersatz zu?

Damit man Schadenersatz wegen Amtshaftung bekommt, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Ein Schaden ist entstanden:
Zum Beispiel ein finanzieller Verlust, eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein Eingriff in Rechte.

2. Rechtswidriges Verhalten:
Die Amtsperson hat gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstoßen.

3. Schuldhaftes Handeln:
Der Fehler wurde entweder vorsätzlich (absichtlich) oder fahrlässig (unachtsam) gemacht.

4. Handlung in Ausübung eines Amtes:
Die Handlung geschah bei einer offiziellen Tätigkeit, also in der sogenannten Vollziehung der Gesetze (z. B. bei einer Behördenentscheidung oder Amtshandlung durch die Polizei).

Sind alle vier Punkte erfüllt, kann man Schadenersatz vom Staat verlangen.

Deswegen ist eine gute rechtliche Beratung wichtig! 

In welchen Fällen könnte die Amtshaftung gelten?  

Die Amtshaftung kommt in vielen Situationen zum Tragen, in denen Beamte oder andere staatliche Organe Fehler machen, die zu einem Schaden führen. 

1. Ein typisches Beispiel ist ein rechtswidriger Bescheid durch eine Behörde, der einer Person finanzielle Nachteile bringt – etwa wenn eine Baugenehmigung zu Unrecht verweigert wird. 

2. Auch bei Polizeieinsätzen, wenn zum Beispiel übermäßige Gewalt angewendet wird oder jemand unbegründet festgenommen wird, kann Amtshaftung bestehen. 

3. Ebenso kann sie greifen, wenn ein Gericht unrechtmäßig lange über einen Fall entscheidet oder wenn Verfahrensfristen verletzt werden. Hier zählen z.B. auch Verzögerungen der MA35 und anderen Behörden dazu.

Wichtig ist dabei immer: 
Es muss sich um eine Handlung im Rahmen der staatlichen Aufgaben handeln – also bei der Ausübung von Hoheitsgewalt – und die Handlung muss rechtswidrig und schuldhaft gewesen sein.

Notfallnummer 24/7: Wir sind für Sie immer da!


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Musterfall: Aufenthaltstitel jahrelang verzögert – Staat muss Verdienstentgang zahlen

Herr A. wartete trotz vollständiger Unterlagen jahrelang auf die Ausstellung seines Aufenthaltstitels durch die MA35. In dieser Zeit durfte er nicht in seinem Beruf arbeiten und erlitt dadurch einen erheblichen Verdienstentgang. Mit Hilfe von FAIR AUSTRIA und Rechtsanwalt Dr. Gregor Klammer klagte er erfolgreich auf Schadenersatz.

Herr A., ein hochqualifizierter Techniker aus dem Ausland, beantragte bei der MA35 einen Aufenthaltstitel, um in Österreich legal arbeiten zu können. Obwohl alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, ließ die Entscheidung der Behörde jahrelang auf sich warten – ohne sachliche Begründung.


In dieser Zeit durfte Herr A nicht in seinem erlernten Beruf arbeiten, obwohl ihm bereits ein konkretes Jobangebot vorlag. Dadurch verlor er nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch mehrere Tausend Euro an Einkommen.


Mit Unterstützung des Vereins FAIR AUSTRIA und durch die rechtliche Vertretung von Dr. Gregor Klammer wurde erfolgreich eine Amtshaftungsklage gegen die Stadt Wien eingebracht. Das Gericht bestätigte, dass die Verzögerung rechtswidrig und schuldhaft war – und sprach Herrn A. einen Schadenersatz für den gesamten Verdienstentgang zu.



FAIR AUSTRIA übernahm sämtliche Verfahrenskosten, sodass Herr A zu seinem Recht kam – ohne finanzielles Risiko. Dieser Fall zeigt, dass sich behördliches Fehlverhalten nicht nur menschlich auswirkt, sondern auch rechtlich Konsequenzen hat.

Was sind die Kosten für ein Amtshaftungsprozess?

Bei einem Amtshaftungsprozess gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie in anderen Zivilverfahren – das heißt: Wer verliert, zahlt.

1. Gerichtskosten und Anwaltskosten
Wenn du den Staat wegen Amtshaftung verklagst, musst du zunächst Gerichtskosten zahlen (z. B. für die Klageeinbringung).

In der Regel brauchst du auch einen Rechtsanwalt, besonders wenn es um höhere Summen oder komplexe Fälle geht. Auch die Anwaltskosten trägst du zunächst selbst.

2. Kostenersatz bei Erfolg
Gewinnst du den Prozess, muss der Staat (also der beklagte Rechtsträger) alle Verfahrenskosten übernehmen – also deine Anwaltskosten, Gerichtskosten und sonstige notwendige Ausgaben.

Verlierst du, musst du deine eigenen Kosten und zusätzlich die des Gegners bezahlen.


Kein finanzielles Risiko mit Hilfe von 
FAIR AUSTRIA - Verein für ein faires Österreich

FAIR AUSTRIA ist ein gemeinnütziger Verein, der das gesamte finanzielle Risiko in Amtshaftungsprozessen übernimmt.

Im Falle eines Sieges zahlst du ohnehin nichts – der Staat übernimmt alle Kosten.

Mit der Hilfe von FAIR AUSTRIA zahlst du aber auch nichts, wenn du den Fall verlierst – der Verein trägt dann die gesamten Kosten.

KEIN FINANZIELLES RISIKO

Wir arbeiten mit dem Verein: FAIR AUSTRIA - Verein für ein faires Österreich zusammen.


Der Verein kann das komplette finanzielle Risiko für Sie übernehmen und sie müssen sich weder über das Honorar noch sonstige Zahlungen Gedanken machen.


Nehmen Sie gleich Kontakt mit dem Verein auf oder lassen Sie uns in Ihrer Nachricht an uns wissen, dass Sie Interesse an diesem Angebot haben.

FAIR AUSTRIA - Verein für ein faires Österreich

Was bedeutet Regress? 

Regress bedeutet, dass der Staat sich das Geld von der Person zurückholen kann, die den Schaden verursacht hat – zum Beispiel von einem Beamten oder einer Beamtin. 

Das passiert aber nur, wenn diese Person besonders unachtsam oder sogar absichtlich falsch gehandelt hat. Der Staat hat also zuerst dem geschädigten Bürger den Schaden ersetzt, prüft dann aber, ob er diesen Betrag ganz oder teilweise vom verantwortlichen Organ zurückfordern kann. Für die betroffene Amtsperson kann das finanzielle Folgen haben – vor allem, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. 

Regress ist also eine Art „Rückforderung“ des Staates gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern.
Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass mir durch Behördenhandeln ein Schaden entstanden ist?

Wenn Sie denken, dass Sie einen Fall haben, bei dem die Amtshaftung greift, können Sie einfach und risikofrei vorgehen – mit Unterstützung durch den Verein FAIR AUSTRIA und Rechtsanwalt Dr. Gregor Klammer, der auf solche Fälle spezialisiert ist.

So gehen Sie vor:
1. Unterlagen sammeln
Halten Sie alle wichtigen Dokumente bereit – z. B. Bescheide, Schriftverkehr mit der Behörde, ärztliche Atteste oder Fotos des Schadens.

2. Fall schildern
Gehen Sie auf die Website von FAIR AUSTRIA oder kontaktieren Sie uns und erwähnen Sie, dass Sie das Angebot vom Verein FAIR AUSTRIA in Anspruch nehmen wollen. Beschreiben Sie Ihren Fall möglichst genau und senden Sie die Unterlagen mit.

3. Kostenlose Prüfung
Der Verein prüft Ihren Fall kostenlos und entscheidet, ob eine Amtshaftungsklage Erfolg haben könnte.

4. Rechtsvertretung durch Dr. Gregor Klammer
Wird Ihr Fall übernommen, vertritt Sie Dr. Gregor Klammer als erfahrener Anwalt im Amtshaftungsrecht – ohne finanzielles Risiko für Sie.

5. Zurücklehnen
FAIR AUSTRIA übernimmt alle Verfahrenskosten. Sie musst nichts zahlen – weder bei Erfolg noch im Fall einer Niederlage.

Unser Angebot


Wir bieten für 180€ ein Erstgespräch für eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten. Hier können wir Ihnen genau sagen, was Ihre Chancen sind und wie die weitere Vorgehensweise ist. Schreiben Sie uns per Mail an: office@anwaltklammer.com 
oder per WhatsApp: +43 650 7283562

Oder: 
Sie beauftragen uns zunächst kostenfrei den Fall zu prüfen und eine Finanzierung über den Hilfsverein FAIR AUSTRIA zu versuchen. Gerne können Sie uns für eine kostenlose telefonische Vorprüfung kontaktieren - am besten auf WhatsApp unter 06507283562.

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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