Betrug nach § 146 StGB - welche Strafen drohen?

Ob falsche Versprechungen, manipulierte Verträge oder gezielte Täuschungen – Betrug kann viele Gesichter haben. Doch wann wird eine Handlung tatsächlich als Betrug gewertet? Welche Absicht muss dahinterstecken? Und welche Strafen drohen?

In Österreich ist Betrug nach § 146 StGB strafbar und kann in schweren Fällen zu hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis führen. Doch nicht jede falsche Angabe oder Täuschung ist gleich ein Verbrechen. Wo liegt die Grenze zwischen einem harmlosen Missverständnis und einer strafbaren Handlung?

Unser Artikel klärt auf:
 Was gilt rechtlich als Betrug?
Welche Strafen drohen?
Wie kann man sich verteidigen, wenn man beschuldigt wird?
Wie kann Dr. Gregor KLAMMER und sein Team helfen?

Falls Sie selbst betroffen sind oder sich absichern möchten – wissen Sie, welche Rechte Sie haben! 

Was bedeutet Betrug?

Betrug nach § 146 StGB bedeutet, dass jemand eine andere Person absichtlich täuscht, um sich selbst oder jemand anderen einen finanziellen oder materiellen Vorteil zu verschaffen. Das passiert, indem falsche Informationen gegeben oder wichtige Fakten absichtlich verschwiegen werden, sodass das Opfer eine Entscheidung trifft, die ihm selbst schadet

Ein klassisches Beispiel ist, wenn jemand vorgibt, eine Ware zu verkaufen, das Geld kassiert, aber nie liefert. 
Damit es strafbarer Betrug ist, muss die Täuschung absichtlich sein und das Opfer dadurch einen echten Schaden erleiden. 

In Österreich wird Betrug je nach Schadenshöhe und Schwere des Falls mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet.
Was ist objektiver und subjektiver Tatbestand?

Beim Betrug nach § 146 StGB gibt es zwei zentrale rechtliche Elemente: den objektiven und den subjektiven Tatbestand. Diese unterscheiden sich folgendermaßen:  

1. Objektiver Tatbestand (äußere Tatbestandsmerkmale)  

Der objektive Tatbestand beschreibt, was tatsächlich passiert ist – also die sichtbaren, nachweisbaren Umstände der Tat. Beim Betrug sind das folgende Elemente:  

Täuschungshandlung – Eine Lüge oder das Verschweigen wichtiger Informationen.  
Irrtum des Opfers – Das Opfer glaubt die Täuschung und handelt daraufhin.  
Vermögensverfügung – Das Opfer gibt Geld oder einen Vermögenswert her.  
Vermögensschaden – Das Opfer verliert Geld oder einen materiellen Wert.  

2. Subjektiver Tatbestand (innere Tatbestandsmerkmale)  

Der subjektive Tatbestand beschreibt die Absicht und das Wissen des Täters – also, was in seinem Kopf vorgeht. Hier sind zwei Dinge entscheidend:  
Vorsatz – Der Täter muss wissen, dass er täuscht, und er muss es absichtlich tun.  
Bereicherungsabsicht – Der Täter will sich oder jemand anderen finanziell bereichern.  

Unterschied in der Praxis  

Der objektive Tatbestand kann oft leichter nachgewiesen werden, weil er sich auf äußere Tatsachen stützt (z. B. gefälschte Verträge, falsche Angaben). Der subjektive Tatbestand ist schwieriger zu beweisen, weil es um die Gedanken und Absichten des Täters geht. In Strafverfahren wird daher oft versucht, aus dem Verhalten des Täters auf seine Absicht zu schließen.  

Fehlt einer dieser beiden Tatbestände, kann kein Betrug vorliegen!

Deswegen ist eine gute rechtliche Beratung wichtig! 

Welche Arten an Betrug gibt es?  

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Betrug, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. 

1.Allgemeiner Betrug (§ 146 StGB) 
   - Täuschung mit dem Ziel, sich selbst oder jemand anderem einen Vermögensvorteil zu verschaffen.  

2. Schwerer Betrug (§ 147 StGB)  
   - Wenn der Betrug einen Schaden von mehr als 5.000 € verursacht 

3. Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB)  
   - Betrug, der wiederholt mit der Absicht begangen wird, sich durch eine dauerhafte Einkommensquelle zu bereichern.  

4. Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB)  
   - Wenn man sich heimlich oder unbefugt eine Leistung verschafft.

5. Eingehungsbetrug (Teil des § 146 StGB)  
   - Wenn jemand bereits beim Vertragsabschluss weiß, dass er die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

6. Förderungsmißbrauch (§ 153b StGB)  
   - Wenn falsche Angaben gemacht werden, um staatliche Förderungen oder Subventionen zu erhalten.  

7. Sozialbetrug (§ 146 StGB in Verbindung mit Sozialrecht)  
    Mehr Informationen dazu in unserem Artikel: Verdacht auf Sozialleistungsbetrug - was nun? 

8. Betrügerischer Datenverarbeitungsmißbrauch (§ 148a StGB)  
   - Betrug durch Manipulation von Computerdaten oder -systemen 

Diese Betrugsarten unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und Strafen, doch alle haben gemeinsam, dass sie eine bewusste Täuschung voraussetzen, um sich oder anderen einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Notfallnummer 24/7: Wir sind für Sie immer da!


 +43 670 4093793 

Falscher Verdacht: Wie Dr. Gregor Klammer Maya N. vor einer Betrugsanklage rettete

Maya N. tappt in eine Betrugsfalle. Doch nun wird sie selbst verdächtig, Teil des Betrugs zu sein. Hohe Strafen bis zu 10 Jahre Haft drohen. Doch Dr. Gregor Klammer und sein Team können beweisen, dass Maya unschuldig ist.

Maya N. arbeitete als Sekretärin in einem Unternehmen und hatte Zugriff auf die Firmenkonten. Ihr Chef hatte sie beauftragt, nach möglichen Investments zu suchen. Dabei stieß sie auf eine Gelegenheit in Bulgarien und nahm Kontakt zu einem Vermittler auf. Sie dokumentierte alles sorgfältig mit Screenshots und Chats, um auf Nummer sicher zu gehen.


Doch dann passierte das Unvorstellbare: Eine angebliche Investorin aus Österreich hatte Geld für die Firma bereitgestellt. Maya führte daraufhin eine SEPA-Lastschrift über 300.000 Euro durch – so, wie es in den Unterlagen stand. Die Hälfte des Betrags leitete sie direkt an den bulgarischen Verbindungsmann weiter. Was sie nicht wusste: Die Dokumente, die ihre Zustimmung beweisen sollten, waren gefälscht.

Plötzlich zog die vermeintliche Investorin die SEPA-Lastschrift zurück – das Geld war weg! Der Verdacht fiel sofort auf Maya. War sie Teil eines Betrugs? Hatte sie das Unternehmen absichtlich geschädigt?


In Panik wandte sich Maya an Dr. Gregor Klammer, einen erfahrenen Strafverteidiger. Er wusste sofort, dass hier etwas nicht stimmte. Gemeinsam mit seinem Team nahm er sich dem Fall mit höchster Präzision an.

Er rekonstruierte jede einzelne Transaktion mit Hilfe von Chatverläufen, Screenshots und Telefonmitschnitten.
Er bewies, dass Maya selbst getäuscht wurde und dass die angeblichen Bestätigungen ihres Chefs gefälscht waren.
Er überzeugte die Staatsanwaltschaft, dass Maya nicht Täterin, sondern Opfer war.


Dank seiner akribischen Arbeit und einer perfekt formulierten Stellungnahme gelang es Dr. Klammer, das Verfahren zu stoppen, bevor es überhaupt vor Gericht kam. Maya musste sich keiner Anklage stellen und war vollständig entlastet.



🔹 Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft schon im Ermittlungsverfahren verhindern, dass ein Fall vor Gericht landet. Wenn Sie unschuldig beschuldigt werden, warten Sie nicht – holen Sie sich sofort professionelle Hilfe! 💼⚖️

Was sind die Strafen für einfachen Betrug?

Ein einfacher Betrug nach § 146 StGB wird in Österreich mit bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Diese Strafe gilt für Fälle, in denen jemand durch Täuschung einen finanziellen Vorteil erlangt und dadurch eine andere Person schädigt. 

 Entscheidend ist, dass der Täter vorsätzlich handelt – also absichtlich lügt oder falsche Informationen gibt, um sich oder jemand anderen zu bereichern. 

Die konkrete Strafe hängt von der Höhe des Schadens, der kriminellen Energie des Täters und möglichen Vorstrafen ab. In weniger schweren Fällen oder wenn der Schaden ersetzt wird, kann das Gericht auch von der Strafe absehen oder eine diversionelle Erledigung (z. B. Geldbuße) anbieten.

Da die genauen Bedingungen je nach Straftat unterschiedlich sind, ist es entscheidend, schnell rechtliche Beratung einzuholen.

Dr. Gregor Klammer hilft Ihnen, die beste Lösung für Ihren Fall zu finden.

Eine Möglichkeit könnte z.B. die tätige Reue sein. Was das bedeutet lesen sie hier: Tätige Reue - wann hilft es?

Was ist Qualifizierter Betrug?

Qualifizierter Betrug (§ 147 StGB)
Wenn der Betrug unter bestimmten erschwerenden Umständen begangen wird, erhöht sich die Strafe. Dazu zählen:

- Gewerbsmäßiger Betrug – Wenn jemand wiederholt betrügt, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu schaffen.
- Betrug durch eine kriminelle Vereinigung – Wenn mehrere Personen sich zusammengeschlossen haben, um systematisch Betrügereien zu begehen.
- Großer Schaden (ab 5.000 Euro) – Hier drohen bis zu 3 Jahre Haft.
- Sehr großer Schaden (ab 300.000 Euro) – Die Strafe liegt hier bei 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Was kann ich machen wenn ich wegen Betrug angeklagt werde? 


Eine Betrugsanklage ist ernst – aber Sie sind nicht alleine! Folgen Sie diesen Schritten, um sich bestmöglich zu verteidigen.  

1. Ruhe bewahren und nichts überstürzt sagen oder tun  
Wenn Sie eine Vorladung oder eine Anzeige erhalten, sagen Sie keinesfalls spontan etwas aus – auch nicht, um die Sache „klarzustellen“. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden!  

2. Keine Aussage ohne rechtliche Beratung  
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann versuchen, Sie mit Fragen oder vermeintlichen Beweisen unter Druck zu setzen. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es!  

3. Sofort professionelle Hilfe holen  
Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihre Situation analysieren und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln. Dr. Gregor Klammer und sein Team sind auf Betrugsfälle spezialisiert und wissen genau, wie man gegen solche Vorwürfe vorgeht.  

4. Beweise sichern und alle Unterlagen sammeln  
Notieren Sie sich alle relevanten Details zum Fall und sammeln Sie wichtige Dokumente (Verträge, E-Mails, Chatverläufe, Rechnungen etc.). Je besser die Vorbereitung, desto stärker die Verteidigung.  

5. Gemeinsame Strategie entwickeln  
Dr. Gregor Klammer prüft genau, ob die Vorwürfe haltbar sind. Wurde wirklich eine Täuschung begangen? Gab es eine Bereicherungsabsicht? Oder handelt es sich um ein Missverständnis? Mit der richtigen Strategie kann oft eine Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung erreicht werden.  

6. Verfahren professionell begleiten lassen  
Jede Verhandlung erfordert eine starke Verteidigung. Mit Dr. Klammer an Ihrer Seite haben Sie einen erfahrenen Anwalt, der Ihre Rechte schützt und für Ihr bestmögliches Ergebnis kämpft. 


Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich von Dr. Gregor Klammer beraten. Nur mit professioneller Unterstützung kann tätige Reue wirklich funktionieren.  

Was kann ich machen wenn ich Opfer von Betrügern geworden bin?


Wenn Sie betrogen wurden – sei es durch einen unseriösen Vertragspartner, falsche Versprechen oder eine Online-Abzocke – ist schnelles Handeln gefragt. Zahlen Sie kein weiteres Geld und sichern Sie alle Beweise! Speichern Sie Nachrichten, E-Mails, Kontoauszüge oder Verträge, die den Betrug belegen können. Danach sollten Sie sofort rechtliche Schritte einleiten.  

Dr. Gregor Klammer und sein Team helfen Ihnen dabei, Ihr Geld zurückzubekommen und den Betrüger strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Wir prüfen Ihren Fall genau, erstatten Anzeige und setzen Ihre Ansprüche durch – sei es vor Gericht oder mit außergerichtlichen Verhandlungen. Dank unserer Erfahrung wissen wir, wie man auch in komplexen Fällen zu Ihrem Recht kommt.  

Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir kämpfen für Sie!

Deswegen ist eine gute rechtliche Beratung wichtig! 

Unsere Experten im Strafrecht


Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER

Rechtsanwalt und Gründer

Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.


Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.


Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.


Dr. Klammer spricht Deutsch,

Englisch und Spanisch. 


Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.



Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.



Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.




Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.


Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.


Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.


Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.


Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.


Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)


Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.


Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.





Mag. Matejuk spricht Deutsch,

Englisch, Polnisch und Italienisch.


Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)


Unser Angebot

1. Persönliche Beratung vom Rechtsanwalt

Wir bieten für 180€ eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten Dr. Gregor Klammer oder Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M. In dringenden Fällen können wir uns auch kurzfristig zu einem Termin treffen.

Kontakt Dr. Klammer: +43 650 7283562 (auch auf WhatsApp)



2. Kostenfreie Sofortauskunft

Möchten Sie sich erst über Ihre Optionen informieren, bevor Sie bezahlen? Schicken Sie uns am besten per WhatsApp eine Anfrage an unsere Experten im Strafrecht - schicken Sie auch gleich die Ladung oder andere wichtige Dokumente mit, dass wir vollumfänglich Auskunft geben können:



Mag. Gusenov: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Matejuk: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)



Wir melden uns unverzüglich zurück!

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Kontaktieren Sie uns