Sofort-Hilfe Stalking

Sofort-Hilfe Stalking / Belästigung


Leider heute keine Seltenheit: Fast 20% der Österreicher waren schon einmal Opfer von Stalking oder hartnäckiger Belästigung. 
Was wenige wissen: Das Gesetz ist hier unerbittlich und schafft einen starken Schutz. 
Unseren Mandanten schnell und zügig zu helfen ist eine Eigenschaft, auf die wir stolz sind. 

Kostenlose
Vorprüfung

Wir wollen weder unser Zeit noch Ihr Geld verschwenden. Daher übernehmen wir nur Fälle, die auch tatsächlich sinnvoll sind. Im Rahmen einer kostenlose Vorüberprüfung klären wir die Erfolgsaussichten Ihres Falles ab. 

Bitten nehmen Sie hierfür zunächst mit uns Kontakt auf. Gerne können Sie hier das untenstehende Formular verwenden. Wir antworten Ihnen aber auch auf WhatsApp oder Signal (bevorzugt) unter +43 650 7283562. Senden Sie uns einfach ein paar Screenshots / Beweismittel (Fotos etc) der Belästigung, inkl des Namen und Geburtsdatums des Täter. Wir melden uns innerhalb 24h mit einer Einschätzung zurück, ob wir den Fall als sinnvoll übernehmen würden. 

1. Schritt: Abmahnung

Übernehmen wir einen Fall, so setzen wir den ersten Schritt:Anwaltliches Abmahnschreiben an die Person, welche Sie belästigt. Gewöhnlich kann bereits durch eine derartige Abmahnung ein Erfolg erzielt werden. Viele Kunden lassen es nicht auf eine weitere gerichtliche Konfrontation ankommen, da sie diese ohnehin verlieren würden.

Kosten: Wir verrechnen ein Pauschalhonorar iHv EUR 180. Diese Kosten fordern wir selbstverständlich vom Täter ein; idealerweise ist unsere Intervention daher kostenfrei.

2. Schritt: 
Klage! 

Bleibt trotz dieser Bemühungen der Erfolg aus, so bleibt nur noch eins: Die Klage gegen den Täter! 

Standardmäßig beantragen wir auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In diesem Fall ergeht bereits binnen etwa einer bis vier Wochen eine gerichtliche Verfügung. 

Nach unserer Erfahrung respektieren etwa 90% der Täter die gerichtliche Verfügung, weshalb es zu keinem langwierigen Prozess kommen wird. Dennoch sind wir gerüstet: Wir exekutieren das Gerichtsurteil auch gegen besonders problematische Täter. Im schlimmsten Fall wird dieser schließlich in Haft genommen, damit Sie endlich Ihre Ruhe haben.

Kosten: Die Abrechnung richtet sich nach dem RATG; um mit der Klagsführung beginnen zu können, benötigen wir allerdings lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 743. Im Erfolgsfall - dieser ist in diesen Fällen eigentlich immer anzunehmen - erhalten Sie die Gerichtsgebühr wieder vom Gegner zurück. Im Normalfall (Obsiegen) sollte die Klagsführung daher im Ergebnis kostenfrei sein!

Kontakt

Schreiben Sie uns mit nachstehendem Formular oder kontaktieren Sie uns auf WhatsApp / Signal auf +43 6507283562 mit einem Screenshot sowie dem vollen Namen plus Geburtsdatum des Täters. 

Bei Kontaktaufnahme per Formular bitten wir Sie,die vom Täter erhaltenen Nachrichten mittels "copy&paste" im Nachrichtenfeld zu posten. Wir benötigen ebenfalls den vollen Namen plus Geburtsdatum des Täters.

Dadurch können wir Sie schnell und zügig unterstützen. 

Kontaktieren Sie uns

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