Strafe für Störung der öffentlichen Ordnung - muss ich zahlen?

Strafe für Störung der öffentlichen Ordnung - muss ich zahlen?

Es passiert heutzutage sehr schnell, dass man einmal in eine stressige, emotionsgeladene Situation kommt. Egal ob beim Einkauf, beim Arztbesuch oder bei einem Stadionbesuch. Wenn dann die falschen Personen dazukommen ist man auch schon in eine Situation verstrickt, die sich schnell zu einem Konflikt aufbauschen kann. Die Polizei wird gerufen, und ein paar Zeugenaussagen später hat man auch schon eine Anzeige erhalten

Doch wie ist das so mit einer Strafe für Störung der öffentlichen Ordnung? Muss ich diese bezahlen? Kann ich Beschwerde einlegen? Kann mich die Polizei sogar verhaften?

Was bedeutet Störung der öffentlichen Ordnung?

Beispiele die als Störung der öffentlichen Ordnung gesehen werden: lautes Schreien, Schimpfen, etc., Behinderung einer Hilfeleistung bei einem Unglücksfall, Störung einer friedlichen politischen oder religiösen Handlung, ...

Die Störung der öffentlichen Ordnung ist im Sicherheitspolizeigesetz § 81 geregelt.

"Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, ... ." Sicherheitspolizeigesetz § 81

Bei dieser Formulierung ist einiges an Spielraum, weshalb es sich hier auf jeden Fall auszahlt den Fall genauer zu betrachten, ganz besonders bei Geldstrafen bis zu 500€. Es ist nicht ausreichend, dass sich besonders empfindsame Menschen gestört fühlen. Die Störung muss objektiv anhand eines Durchschnittsmenschen bewertet werden.
Wann darf die Polizei mich bestrafen?

Für eine Bestrafung ist erforderlich, dass das Verhalten die öffentliche Ordnung konkret stört. Damit dies gegeben ist, muss der normale Ablauf an einem öffentlichen Ort beeinträchtigt sein. 

Hier kommt es immer wieder vor, dass die Behörden schlampig arbeiten. In der Straferkenntnis muss dargelegt werden, wie das vorgeworfene Verhalten die öffentliche Ordnung gestört haben soll. Es muss eine Änderung des konkreten Zustandes stattgefunden haben. 

Wenn dies nicht genau nachvollzogen werden kann, bestehen gute Chancen mit einer Beschwerde Erfolg zu haben.

Eine Verhaftung, darf nur erfolgen wenn gelindere Mittel nicht zum Beenden der strafbaren Handlung geführt haben. Das bedeutet, dass die Polizei zuerst eine Verwarnung aussprechen muss, das als störend empfundene Verhalten zu unterlassen, bevor sie eine Verhaftung durchführen darf.

Was ist der Unterschied zu einer Anstandsverletzung?  

Man muss zwischen einer Störung der öffentlichen Ordnung und einer Anstandsverletzung unterscheiden. Reine Anstandsverletzungen dürfen nicht nach § 81 aus dem Sicherheitspolizeigesetz geahndet werden. 
Es ist nicht immer einfach zwischen den beiden zu unterscheiden, auch für die ausführenden Organe. Zum Beispiel ist die Erregung von ungebührlichen Lärm keine Ordnungsstörung.

Deshalb lohnt es sich immer auf das Straferkenntnis einen genauen Blick zu werfen. Wenn bei einer Anstandsverletzung nach § 81 des Sicherheitspolizeigesetzes gestraft wurde, bestehen sehr gute Chancen auf Erfolg einer Beschwerde. 

Was kann ich machen? 

Eine Prüfung, ob Ihr Verhalten nicht doch gerechtfertigt war, zahlt sich auf jeden Fall aus.
Gerade im stressigen, tagtäglichen Leben kann man schnell in Ausnahmesituationen kommen. Die Behörde übersieht hier immer wieder wichtige Begleitumstände des Sachverhaltes. 

Eine Prüfung lohnt sich also sicherlich. Gerade weil Begriffe wie „öffentliche Ordnung“ und „Störung“ oft schwer zu definieren sind, sollte man nicht sofort die Strafe zahlen, sondern zuerst den Sachverhalt prüfen lassen.

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