Adoptionsvertrag Muster / Vorlage

Adoptionsvertrag Muster / Vorlage

Haben Sie vor ein Kind zu adoptieren? Fragen Sie sich was Sie dafür alles brauchen? 
Brauche ich einen Adoptionsvertrag? Wie sieht so ein Adoptionsvertrag aus? 
Was muss ich beachten? Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Kann mir das Kind wieder weggenommen werden? 

Wenn Sie sich diese Fragen stellen, dann sind Sie hier genau richtig. Dr. Klammer hat schon viel Erfahrung in diesem Bereich gemacht und kann mit seinem Team und seiner persönlichen Expertise in diesem Bereich helfen. Eine Adoption ist etwas wunderschönes. Ein Kind zu bekommen ist der Traum vieler Paare, doch auch bei einer Adoption gibt es viele Dinge, die es zu beachten gilt um nicht eine böse Überraschung zu erleben. Genau deshalb ist es wichtig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich den Fall genau anschaut, etwaige Probleme früh erkennt und aus dem Weg räumt. Nichts ist ärgerlicher, als das alles bereit ist, um dann, wegen einem vergessenen rechtlichen Punkt, unnötige Wartezeiten zu erleben.

Adoptionsrecht
in Österreich

Um in Österreich ein Kind zu adoptieren, muss ein Adoptionsvertrag abgeschlossen werden. In diesem müssen die bisherigen, sowie die zukünftigen Eltern aufgeführt werden und der Adoption schriftlich, und notariell beglaubigt, zustimmen. Außerdem muss der Unterhalt und die Erbschaft des Kindes festgehalten werden. Die Rechtsfolgen einer Adoption werden hier auch verschriftlicht. Des weiteren werden verschiedene Dokumente zur Vorlage gebraucht. Unter anderem: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Meldezettel, ... . Eine genauere Auflistung finden Sie hier auf der Seite der österreichischen Regierung: Erforderliche Unterlagen. Natürlich ist auch hier zu beachten, dass keine Adoption gleich ist weshalb es immer wichtig ist einen Rechtsanwalt zu haben, der einem bei allen Fragen zur Seite steht.

Was ist wenn die bisherigen Eltern im Ausland leben?

Auch das ist kein Problem. Hierbei kann eine Lösung z.B. über die Botschaft des jeweiligen Landes gefunden werden. Hier ist aber jeder Fall unterschiedlich und deswegen ist besonders dafür ein Rechtsanwalt notwendig, um eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten. Die bisherigen Eltern müssen auf jeden Fall schriftlich zustimmen. 

Was ist wenn der leibliche Vater nicht auffindbar ist? 

Grundsätzlich braucht eine Adoption die Zustimmung beider Elternteile damit die Adoption rechtskräftig ist. Wenn aber einer der beiden Elternteile nicht auffindbar ist, gibt es die Möglichkeit, dass das Gericht diesen Teil substituiert. Besonders in solchen Fällen ist es wichtig einen Rechtsbeistand zu haben um nicht unnötige Wartezeiten zu erleben.

Wie ist das mit dem Aufenthaltsrecht der Familie des adoptierten Kindes?

Grundsätzlich hat die Familie des adoptierten minderjährigen Kindes das Recht auf Familienzuzug, solange die Adoptionseltern die österreichische oder eine andere europäische Staatsbürgerschaft haben, oder ein Aufenthaltsrecht hier besitzen. Allerdings gibt es hier bestimmte Auflagen, die nicht in jedem Fall zutreffen. Deswegen ist es auch hier sehr wichtig einen Anwalt zu haben, der einem hier fachmännisch beraten kann. 
Denn wenn eine Adoption nur zu Aufenthaltszwecken durchgeführt wird, kann ein Tatbestand vorliegen der strafbar ist. 

Unser Angebot 

Wir bieten an den Adoptionsvertrag aufzustellen und alle relevanten Fragen mit Ihnen zu besprechen und beleuchten. Dieses Service kostet 1500€. Wir können auch zuerst einmal ein Erstgespräch führen, bei dem Sie den Fall schildern und wir uns diesen genauer anschauen und besprechen was die nächsten Schritte sein könnten. Ein Beratungsgespräch kostet 150€.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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