Einvernehmliche Scheidung beschleunigen – Was Sie dafür brauchen

Eine Scheidung muss nicht mit langwierigen Gerichtsverfahren, emotionalem Stress und hohen Kosten verbunden sein. Wer sich einvernehmlich trennt, kann nicht nur viel Zeit und Geld sparen, sondern auch den Weg für einen respektvollen Neuanfang ebnen.
Doch Stand derzeit wartet man teilweise bis zu 8 Monate auf einen Termin zur Scheidung. 
Wie genau funktioniert eine einvernehmliche Scheidung – und wie lässt sie sich sogar beschleunigen? 

In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie mit der richtigen Vorbereitung und anwaltlichen Unterstützung Ihre Scheidung rasch und unkompliziert abwickeln können.

Unser Team kann Ihnen statt in 8 Monaten sicher einen Scheidungstermin innerhalb ein bis zwei Monaten ab Beauftragung organisieren!

Dr. Gregor Klammer und sein Team können Ihnen auf jeden Fall helfen diese schwierige Zeit stressfreier zu überstehen.

Was bedeutet Scheidung?

Unter Scheidung versteht man die rechtliche Auflösung einer aufrechten Ehe durch richterlichen Beschluss. Mit der Scheidung endet der gesetzliche Ehebund – beide Ehepartner gelten rechtlich wieder als ledig. Die Scheidung zieht verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich, etwa im Hinblick auf Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Kontaktrechte zu gemeinsamen Kindern.

Eine Scheidung kann in Österreich auf unterschiedlichen Wegen erfolgen – am häufigsten ist die einvernehmliche Scheidung, bei der sich beide Partner über die Trennung und deren Folgen einigen. In anderen Fällen kommt es zur streitigen Scheidung, bei der ein Gericht prüft, ob bestimmte rechtliche Voraussetzungen vorliegen (z. B. Eheverfehlung).
Wo ist die einvernehmliche Scheidung in Österreich gesetzlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen der Scheidung finden sich im Ehegesetz (EheG), insbesondere in den §§ 46 bis 108 EheG. Dort sind die verschiedenen Scheidungsarten, deren Voraussetzungen sowie die rechtlichen Folgen genau geregelt.

Zusätzlich finden sich wichtige Bestimmungen in anderen Gesetzen, unter anderem:

im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) - regelt hauptsächlich die ehelichen Rechte und Pflichten

im AußStrG (Außerstreitgesetz) – das regelt das gerichtliche Verfahren bei einvernehmlicher Scheidung

im KindNamRÄG, wenn Kinder betroffen sind (z. B. im Bereich Obsorge und Kontaktrecht)

im Unterhaltsrecht, das sowohl im ABGB als auch im Exekutionsrecht Berücksichtigung findet

Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für die Auflösung einer Ehe und sollen sicherstellen, dass beide Parteien – und insbesondere betroffene Kinder – im Scheidungsverfahren rechtlich geschützt werden.

Ein erfahrener Rechtsbeistand ist auf jeden Fall von Vorteil um gleich von Anfang auf die richtige Strategie zu setzen.

Welche Scheidungsformen gibt es?  

In Österreich gibt es verschiedene Formen der Scheidung, je nachdem, ob beide Ehepartner zustimmen oder nicht. 

Am häufigsten ist die einvernehmliche Scheidung, bei der sich beide über die Trennung und deren Folgen einig sind. Daneben gibt es die strittige Scheidung – etwa wegen Verschuldens, wegen tiefgreifender Zerrüttung oder aus anderen Gründen. Welche Form im konkreten Fall in Frage kommt, hängt von den individuellen Umständen ab. 

Eine ausführliche Übersicht über alle Scheidungsformen finden Sie im Artikel von Dr. Gregor Klammer: Trennung nach Paragrafen: Das österreichische Scheidungsrecht einfach erklärt.

Was ist die einvernehmliche Scheidung?

Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)

Die einvernehmliche Scheidung ist die unkomplizierteste und am häufigsten gewählte Form. Voraussetzung ist, dass:

- die Ehe seit mindestens sechs Monaten zerrüttet ist,
- beide Ehepartner die Scheidung wollen, und
- sie sich über alle Scheidungsfolgen einig sind (z. B. Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Kontaktrechte bei gemeinsamen Kindern).

Auch wenn die einvernehmliche Scheidung grundsätzlich als der unkomplizierteste Weg der Trennung gilt, können in der Praxis dennoch Probleme auftreten – etwa bei der gerechten Vermögensaufteilung, der Regelung des Unterhalts oder bei Fragen zur Obsorge und Kontaktregelung für gemeinsame Kinder. 

Wenn man derzeit die einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt durchführen will wartet man bis zu 8 Monate auf einen Termin. Hier kann Dr. Gregor Klammer helfen, den Prozess zu beschleunigen

Oft scheitert aber auch der schnelle Ablauf an unklaren Vereinbarungen oder an juristischen Formulierungen, die später zu Konflikten führen können. Dr. Gregor Klammer sorgt mit seiner Erfahrung im Familienrecht dafür, dass alle Punkte rechtssicher und ausgewogen geregelt werden – und begleitet seine Mandanten effizient durch das Verfahren. Durch professionelle Vorbereitung und eine klare Struktur kann der gesamte Scheidungsprozess erheblich beschleunigt und unnötiger Streit vermieden werden.

Musterfall: Schnelle Scheidung dank klarer Beratung

Unsere Mandanten wollten die einvernehmliche Scheidung. Doch waren sie sich nicht ganz sicher worauf sie achten müssen. Mit Hilfe von Dr. Gregor Klammer und seinem Team konnte die Scheidung schnell und effizient über die Bühne gebracht werden.

Sabine (42) und Markus (45) sind seit 14 Jahren verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder im Teenageralter. In den letzten Jahren hat sich ihre Beziehung zunehmend auseinandergelebt. Beide wollen sich respektvoll trennen und sind sich einig, dass eine einvernehmliche Scheidung der beste Weg ist.

Allerdings sind sich Sabine und Markus unsicher, wie sie die Unterhaltsregelung, die Aufteilung des Vermögens und die Obsorge für die Kinder korrekt und rechtlich wirksam vereinbaren können.


Ohne anwaltliche Unterstützung drohen Verzögerungen durch Formfehler oder unklare Regelungen – was letztlich auch zu einem Scheitern der einvernehmlichen Lösung führen könnte.



An dieser Stelle kommt Dr. Gregor Klammer ins Spiel: Er hilft dem Paar dabei, alle nötigen Vereinbarungen rechtlich sauber zu formulieren, sorgt für einen vollständigen Scheidungsantrag und bereitet alle Unterlagen für den Gerichtstermin vor. Dank seiner strukturierten Arbeitsweise kann die Scheidung binnen weniger Wochen über die Bühne gehen – ohne unnötige Konflikte oder Zeitverlust.

Was bedeutet Unterhalt?

Unterhalt bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Im Kontext einer Scheidung kann das mehrere Formen betreffen:

1. Ehegattenunterhalt – also Unterhalt zwischen den (Ex-)Ehepartnern

2. Kinderunterhalt – Unterhalt für gemeinsame Kinder

Der Unterhalt soll sicherstellen, dass insbesondere wirtschaftlich schwächere oder betreuende Personen nach der Trennung nicht in eine finanzielle Notlage geraten und angemessen leben können.

Wie wird der Unterhalt nach der einvernehmichen Scheidung geregelt?


Bei einvernehmlicher Scheidung kann der Unterhalt frei vereinbart werden – in der Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Gericht prüft dabei, ob die Vereinbarung fair und ausgewogen ist.

Ein grober Richtwert bei Unterhaltszahlungen:

ca. 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen (bei Alleinverdiener)

ca. 40 % des gemeinsamen Einkommens abzüglich des Eigenverdienstes des Berechtigten


Kinderunterhalt

Unabhängig von der Art der Scheidung bleibt der Unterhalt für gemeinsame Kinder bestehen. Grundsätzlich gilt:

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt (z. B. Betreuung, Wohnen, Verpflegung).

Der andere Elternteil muss Barunterhalt zahlen – in einer Höhe, die sich am Einkommen und Alter des Kindes orientiert.

Ein erfahrener Rechtsanwalt wie Dr. Gregor Klammer kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Beispiel für eine Unterhaltsvereinbarung  

Unterhaltsvereinbarung gemäß § 55a EheG
zwischen
Frau Sabine M., geb. 1982, wohnhaft in Wien,
und
Herrn Markus M., geb. 1980, wohnhaft in Wien.

1. Ehegattenunterhalt
Die Ehegatten verzichten gegenseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhalt, da beide erwerbstätig sind und für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können.

2. Kindesunterhalt
Für die gemeinsamen Kinder Lena (14) und Tobias (12) verpflichtet sich Herr Markus M., an Frau Sabine M. als betreuender Elternteil einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von EUR 500,- pro Kind zu zahlen.
Die Zahlungen erfolgen jeweils bis zum 5. des Monats auf das von Frau Sabine M. bekannt gegebene Konto.

Diese Beträge richten sich nach der aktuellen Prozentsatzmethode gemäß österreichischem Unterhaltsrecht und können bei Änderung der Einkommensverhältnisse oder Lebensumstände angepasst werden.

3. Sonstiges
Beide Parteien erklären ausdrücklich, dass diese Vereinbarung freiwillig und im vollen Bewusstsein der rechtlichen Tragweite getroffen wurde.
Sie kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit schriftlich abgeändert werden.

Ort, Datum
Unterschriften beider Ehegatten
Was kann ich machen wenn ich überlege mich scheiden zu lassen?  

Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist nie leicht – doch mit der richtigen Unterstützung kann dieser Schritt klar, fair und rechtlich sicher erfolgen.

1. Entscheidung zur einvernehmlichen Trennung
Beide Ehepartner sind sich einig, dass die Ehe dauerhaft zerrüttet ist und sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.

Dr. Klammer klärt vorab, ob die Voraussetzungen (z. B. mindestens 6 Monate Trennung) erfüllt sind und ob die einvernehmliche Scheidung rechtlich möglich ist.

2. Erstberatung und Strukturierung der Scheidungsfolgen
In einem ersten Termin bespricht Dr. Klammer mit dem Paar:

- Unterhalt (für Ehegatten und Kinder)
- Vermögensaufteilung
- Obsorge und Kontaktrecht bei gemeinsamen Kindern
- Wohnsituation

Erstellung eines klaren Fahrplans, um alle rechtlich relevanten Punkte effizient zu klären – oft schon in einem Gespräch.

3. Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung
Alle einvernehmlich besprochenen Punkte werden in eine rechtssichere schriftliche Vereinbarung gegossen.

Dr. Klammer sorgt dafür, dass die Vereinbarung gerichtsfest und vollständig ist – ein häufiger Stolperstein, der Laien viel Zeit kostet.

4. Vorbereitung und Einreichung des Scheidungsantrags
Dr. Klammer reicht den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein, zusammen mit:

- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Personenstandsdaten
- Nachweisen (z. B. Einkommen, Obsorge)

Durch die vollständige und korrekte Einreichung kann das Gericht den Scheidungstermin zügig ansetzen – ohne Rückfragen oder Verzögerungen.

5. Scheidungstermin vor Gericht
Das Gericht prüft nur, ob die formellen Voraussetzungen gegeben sind und ob beide Parteien der Vereinbarung zustimmen.

Mit Dr. Klammers Vorbereitung verläuft der Termin kurz, reibungslos und meist ohne weitere Fragen.

6. Rechtskraft und Abschluss
Nach dem Gerichtstermin wird die Scheidung per Beschluss rechtskräftig.

Dr. Klammer kümmert sich um den schnellen Abschluss, die Eintragung im ZPR und ggf. notwendige Folgeanträge (z. B. Namensänderung, Meldeauskunft, Wohnsitzregelung).


Fazit: 
Mit Expertise sicher durch die Scheidung
Eine Scheidung ist ein großer Schritt – aber Sie müssen ihn nicht alleine gehen. Dr. Gregor Klammer und sein erfahrenes Team stehen Ihnen zur Seite:
mit Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

Vertrauen Sie auf Dr. Gregor Klammer und seinem Team – Ihre Experten im Eherecht.

Brauche ich wirklich einen Anwalt?


Eine Scheidung ist nicht nur ein emotionaler, sondern vor allem ein rechtlich komplexer Prozess. Auch wenn sich beide Partner trennen wollen, geht es oft um mehr als nur das Ende der Ehe – nämlich um Rechte, Ansprüche und Absicherung für die Zukunft.

Hier sind die wichtigsten Gründe, warum die Unterstützung eines Anwalts (z. B. durch Dr. Gregor Klammer) so wichtig ist:

1. Vermeidung von teuren Fehlern
Viele scheidungsrelevante Entscheidungen (z. B. zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt) wirken langfristig – teils über Jahre. Wer auf anwaltliche Beratung verzichtet, riskiert nachteilige Vereinbarungen oder verzichtet ungewollt auf Ansprüche.

2. Klarheit über Rechte und Pflichten
Ein Anwalt klärt Sie über Ihre gesetzlichen Ansprüche auf:

- Unterhalt (für Sie oder Kinder)
- Obsorge und Kontaktrecht
- Vermögensaufteilung
- Pensionsausgleich
- Wohnrecht

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

3. Sichere Scheidungsfolgenvereinbarung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine schriftliche Vereinbarung Pflicht – diese muss gerichtsfest und ausgewogen sein. Ein Anwalt hilft, die richtigen Formulierungen zu finden und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

4. Beschleunigung des Verfahrens
Mit Dr. Klammer als Rechtsanwalt bekommen Sie Ihren Termin viel schneller und stellen auch sicher, dass Sie keine unnötigen Wartezeiten wegen falscher Dokumenten oder anderer Formfehler haben.

5. Emotionale Entlastung
Ein Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der Gegenseite, mit Behörden und dem Gericht. So können Sie sich auf das konzentrieren, was jetzt wirklich zählt: Ihre eigene Zukunft.

Fazit: 
Ein Anwalt bringt Sicherheit, Klarheit und Stärke.
Egal ob einvernehmliche Scheidung oder streitiges Verfahren – mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wie Dr. Gregor Klammer an Ihrer Seite vermeiden Sie Fehler, sichern Ihre Ansprüche und gehen gestärkt durch diese Lebensphase.

 "Die richtige rechtliche Begleitung entscheidet oft über den Ausgang – und über Ihre Zukunft."
– Dr. Gregor Klammer, Scheidungsanwalt in Wien

Unser Angebot

Unser Angebot

Wir bieten die einvernehmliche Scheidung als Gesamtpaket für einen Pauschalpreis von 1800€ an.  

Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie zuerst persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell eine halbe Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen. (Bei Buchung des Pakets fallen die 180€ der Erstberatung natürlich weg.)

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 
+43 670 4093793 / office@anwaltklammer.com

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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