Der Leitfaden zur Integrationsvereinbarung und dem Modul 1 – wen trifft es, was ist zu erledigen? (Teil 1 von 2)
Die Integrationsvereinbarung (kurz: IV) ist Teil des Fremdenrechts in Österreich und ist für die rechtmäßige Integration im Bundesgebiet für niedergelassene Drittstaatsangehörige – für Migranten – gedacht
Drittstaatsangehörige verpflichten sich durch den Erhalt ihres Aufenthaltstitels innerhalb von 24 Monaten besondere Kenntnisse zu erlangen.
Wer ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich?
Die IntVer betrifft Drittstaatsangehörige, denen ab dem 1. Oktober 2017 erstmalig ein Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Es gibt ein paar Personengruppen die von der Erfüllung des Moduls 1 der IntVer ausgenommen.
Zu den Details des Modul 1 der Integrationsvereinbarung „vertiefte elementare Sprachverwendung“
Eine Verlängerung der Frist zur Absolvierung des Moduls ist unter gewissen Voraussetzungen möglich
Das Modul 1 kann auf verschiedene Arten erfüllt werden.
Personen, die vor dem 01. Oktober 2017 einen Aufenthaltstitel erhalten haben, müssen das Mod 1 der IntVer bis spätestens zum 30. September 2020 erfüllen.
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