Besitzstörung Abmahnung - Muster zur Abwehr
Was bedeutet Besitzstörung?
Wie kann man sich wehren?
Aus der Praxis: 400 Euro fürs kurze Halten – Lehrerin wehrt sich erfolgreich gegen Besitzstörungsklage
Frau B., eine engagierte Lehrerin aus Wien, erhielt eine Besitzstörungsabmahnung, nachdem sie ihren Mann für wenige Minuten vor einem Geschäft abgeholt hatte – und das, obwohl sie dabei nicht ausstieg und nur im Fahrzeug wartete. Gefordert wurden 400 Euro. Mit rechtlicher Unterstützung durch Dr. Gregor Klammer konnte die Forderung vollständig abgewehrt werden – ohne jede Zahlung.
Frau B. hatte ihren Wagen abends kurz auf einem privaten Parkplatz in Wien-Simmering abgestellt, um ihren Ehemann von der nahegelegenen U-Bahn abzuholen. Sie blieb während des gesamten Aufenthalts im Fahrzeug und verließ den Ort nach wenigen Minuten. Dennoch wurde ihr später von einer Anwaltskanzlei Besitzstörung vorgeworfen – verbunden mit der Aufforderung zur Zahlung von 400 Euro.
Verunsichert wandte sich Frau B. an Rechtsanwalt Dr. Gregor Klammer, der ihr empfahl, die Forderung nicht zu bezahlen. Stattdessen wurde ein sogenannter prätorischer Vergleich angeboten: eine formelle Entschuldigung, verbunden mit dem Angebot, dem Parkplatzbesitzer für den Fall einer künftigen Wiederholung einen Exekutionstitel einzuräumen – allerdings ohne Zahlungsverpflichtung im aktuellen Fall.
Diese rechtlich fundierte Vorgehensweise zeigte Wirkung: Es kam zu keiner Klage, allerdings verlangte der Gegner einen prätorischen Vergleich ein. Dies ist aber dennoch deutlich günstiger; und: wenn es jeder so macht, wird sich dieses Geschäftsmodell für die Abmahnanwälte nicht mehr auszahlen.
Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, unberechtigte Besitzstörungsforderungen nicht einfach hinzunehmen – sondern mit der richtigen rechtlichen Strategie entschlossen dagegen vorzugehen.
Die ganze Geschichte auch hier auf heute.at zum Nachlesen: