Besitzstörung Abmahnung - Muster zur Abwehr

Immer wieder erhalten Betroffene Post mit dem Vorwurf einer Besitzstörung – interessanterweise aber oft ohne die Aufforderung, Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen oder Kosten zu übernehmen. Stattdessen wird ein "Angebot" unterbreitet, dass man EUR 395 bezahlen soll. Für viele ist diese rechtliche Konfrontation überraschend und beunruhigend.

Doch was bedeutet eine Besitzstörung rechtlich genau? Muss ich wirklich zahlen? 
Wie reagiere ich richtig? Und kann ich mich erfolgreich wehren?

In diesem Artikel beantworten wir diese und weitere Fragen – und stellen Ihnen ein rechtssicheres Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Sie sich effektiv gegen unberechtigte Besitzstörungsschreiben zur Wehr setzen können.

Was bedeutet Besitzstörung?

Besitzstörung liegt vor, wenn jemand ohne Recht oder Zustimmung in den Besitz einer anderen Person eingreift oder diesen beeinträchtigt. Das kann durch Betreten eines fremden Grundstücks, das Abstellen von Gegenständen oder andere unbefugte Handlungen geschehen, die den tatsächlichen Besitz stören. 

Ein häufiges Beispiel ist das unbefugte Parken auf privaten Grundstücken oder Parkflächen – auch dann, wenn es nur kurzzeitig geschieht. 

Wichtig ist: Es kommt nicht auf das Eigentum an, sondern allein auf den Besitz – also darauf, wer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt. 

Das österreichische Recht (§ 339 ABGB) schützt diesen Besitz unabhängig davon, ob er rechtmäßig ist oder nicht. Ziel ist es, eigenmächtige Eingriffe zu verhindern und den Rechtsfrieden zu sichern. Wer sich gestört fühlt, kann innerhalb von 30 Tagen eine Besitzstörungsklage einbringen.
Muss ich zahlen?

In vielen Fällen: Nein. 

Wer eine Besitzstörungsabmahnung erhält, fühlt sich oft unter Druck gesetzt, rasch zu zahlen oder eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. 

Doch genau das sollte man vermeiden. Viele dieser Forderungen sind rechtlich angreifbar oder überzogen. Wer vorschnell zahlt, erkennt die Vorwürfe oft stillschweigend an und schwächt seine Position. 

Es ist daher meist besser, sich sachlich und rechtzeitig zu wehren – mit einem durchdachten Schreiben und klarer rechtlicher Argumentation. So können unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden, ohne Kosten zu übernehmen.

Wie kann man sich wehren?  

Eine rechtlich wirksame Möglichkeit, sich gegen Besitzstörungsklagen zu verteidigen, besteht darin, dem Gericht freiwillig einen sogenannten prätorischen Vergleich vorzuschlagenohne Bedingungen und ohne Anerkennung einer Schuld. 

Dabei erklärt man, dass man eine künftige Besitzstörung vermeiden wird, und bietet an, dass der klagende Grundstücksbesitzer für den Fall einer Wiederholung einen Exekutionstitel erhält

Das bedeutet: Sollte es erneut zu einer Störung kommen, kann sofort exekutiert werden – aber nur dann müssten etwaige Anwaltskosten ersetzt werden. Dieses Vorgehen signalisiert Kooperationsbereitschaft, wahrt aber gleichzeitig die eigenen Rechte und verhindert, dass man durch fragwürdige Forderungen zur Zahlung gedrängt wird.

Aus der Praxis: 400 Euro fürs kurze Halten – Lehrerin wehrt sich erfolgreich gegen Besitzstörungsklage

Frau B., eine engagierte Lehrerin aus Wien, erhielt eine Besitzstörungsabmahnung, nachdem sie ihren Mann für wenige Minuten vor einem Geschäft abgeholt hatte – und das, obwohl sie dabei nicht ausstieg und nur im Fahrzeug wartete. Gefordert wurden 400 Euro. Mit rechtlicher Unterstützung durch Dr. Gregor Klammer konnte die Forderung vollständig abgewehrt werden – ohne jede Zahlung.

Frau B. hatte ihren Wagen abends kurz auf einem privaten Parkplatz in Wien-Simmering abgestellt, um ihren Ehemann von der nahegelegenen U-Bahn abzuholen. Sie blieb während des gesamten Aufenthalts im Fahrzeug und verließ den Ort nach wenigen Minuten. Dennoch wurde ihr später von einer Anwaltskanzlei Besitzstörung vorgeworfen – verbunden mit der Aufforderung zur Zahlung von 400 Euro.


Verunsichert wandte sich Frau B. an Rechtsanwalt Dr. Gregor Klammer, der ihr empfahl, die Forderung nicht zu bezahlen. Stattdessen wurde ein sogenannter prätorischer Vergleich angeboten: eine formelle Entschuldigung, verbunden mit dem Angebot, dem Parkplatzbesitzer für den Fall einer künftigen Wiederholung einen Exekutionstitel einzuräumen – allerdings ohne Zahlungsverpflichtung im aktuellen Fall.


Diese rechtlich fundierte Vorgehensweise zeigte Wirkung: Es kam zu keiner Klage, allerdings verlangte der Gegner einen prätorischen Vergleich ein. Dies ist aber dennoch deutlich günstiger; und: wenn es jeder so macht, wird sich dieses Geschäftsmodell für die Abmahnanwälte nicht mehr auszahlen.


Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, unberechtigte Besitzstörungsforderungen nicht einfach hinzunehmen – sondern mit der richtigen rechtlichen Strategie entschlossen dagegen vorzugehen.


Die ganze Geschichte auch hier auf heute.at zum Nachlesen:

400 Euro fürs Halten – Lehrerin entkommt jetzt Strafe

Was ist ein prätorischer Vergleich? 

Ein prätorischer Vergleich ist ein rechtlicher Vergleich, den man vor oder während eines Gerichtsverfahrens anbietet, um einen Streit außergerichtlich zu lösen. Der Begriff „prätorisch“ stammt aus dem römischen Recht und bedeutet, dass das Gericht (der Prätor) eine formelle Einigung genehmigt oder anordnet.

Im modernen Kontext bedeutet das: Man bietet dem Gegner an, den Konflikt friedlich beizulegen, ohne die Streitfrage vollständig zu klären oder eine Schuld anzuerkennen. Häufig wird dabei eine Verpflichtung erklärt, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen (z. B. keine Besitzstörung mehr zu verursachen). Gleichzeitig kann der Gegner im Wiederholungsfall einen Vollstreckungstitel (Exekutionstitel) erhalten, um die Einhaltung durchzusetzen.

Der Vorteil: Man vermeidet hohe Kosten und Risiken eines Prozesses, ohne sich auf die Forderungen des Gegners einzulassen. Gleichzeitig signalisiert man Bereitschaft zur Lösung und wahrt seine Rechte.

Musterschriftsatz 

Musterschriftsatz: Angebot eines prätorischen Vergleichs bei Besitzstörung

[Absender: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail]
[Empfänger: Name der Gegenseite / Anwaltskanzlei]
[Datum]

Betreff: Angebot eines prätorischen Vergleichs im Besitzstörungsverfahren
Aktenzeichen: [falls bekannt]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Angelegenheit betreffend die behauptete Besitzstörung auf dem Grundstück [Adresse] nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum] sowie die darin geltend gemachten Ansprüche.

Ich möchte mich für die behauptete Besitzstörung hiermit entschuldigen.

Hiermit biete ich Ihnen an, umgehend einen prätorischen Vergleich beim Bezirksgericht zuzustimmen, wonach ich mich ohne Bedingungen verpflichte, zukünftige Besitzstörungen auf dem genannten Grundstück zu unterlassen. Der Vergleich wird unter Kostenvorbehalt geschlossen.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung Ihres Einverständnisses mit diesem Vergleichsvorschlag bis spätestens [Frist, z.B. 14 Tage ab Datum dieses Schreibens].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name des Mandanten]
Schritt-für-Schritt-Anleitung bei Erhalt einer Besitzstörungsabmahnung

1. Ruhe bewahren 
Lassen Sie sich nicht durch die Forderung oder Fristen unter Druck setzen. Besitzstörungsklagen sind oft überzogen und können abgewehrt werden.

2. Abmahnung genau prüfen 
Lesen Sie das Schreiben sorgfältig durch. Prüfen Sie, welche Vorwürfe erhoben werden und welche Forderungen gestellt sind.

3. Nicht vorschnell zahlen 
Zahlen Sie keine geforderten Beträge und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärungen, ohne rechtlichen Rat einzuholen.

4. Kontakt aufnehmen 
Wenden Sie sich frühzeitig an eine kompetente Rechtsberatung. Gerne können Sie auch unser Musterschreiben verwenden, um einen prätorischen Vergleich anzubieten und so die Forderung abzuwenden.

5. Musterschreiben verwenden 
Nutzen Sie den von uns kostenfrei zur Verfügung gestellten Musterschriftsatz, um Ihre rechtliche Position deutlich zu machen und eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

6. Auf Antwort warten 
Reagiert die Gegenseite nicht oder kommt kein Verfahren zustande, haben Sie erfolgreich Ihre Rechte verteidigt.

7. Optional: Beratung in Anspruch nehmen 
Sollten Sie individuelle Fragen haben oder Unterstützung bei weiteren Schritten wünschen, steht Ihnen eine Beratung durch unsere Kanzlei zum üblichen Tarif (180€) offen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel die Kosten.

8. Bewertung abgeben 
Wenn Sie mit unserem kostenlosen Musterschriftsatz zufrieden sind, würden wir uns sehr über eine positive Bewertung unserer Kanzlei freuen. 

Unser Angebot

Nutzen Sie gerne unseren kostenfrei bereitgestellten Musterschriftsatz, um sich effektiv gegen unberechtigte Besitzstörungsforderungen zur Wehr zu setzen. Wenn Sie unseren Gratis-Schriftsatz verwenden, würden wir uns sehr über eine positive Bewertung unserer Kanzlei freuen – das hilft uns, weiterhin Menschen wie Sie zu unterstützen. 

Oder: 
Sollten Sie darüber hinaus individuelle Unterstützung benötigen, bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zum üblichen Kanzleitarif (180€) an. In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten, sodass Sie ohne finanzielles Risiko professionelle Hilfe in Anspruch nehmen können.
Schreiben Sie uns per Mail an: office@anwaltklammer.com 
oder per WhatsApp: +43 650 7283562

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