Vorwurf Kinderpornografie - Was tun / Verteidigung

Anwalt Kinderpornografie - Strafrecht und Verteidigung

In unserer Praxis erleben wir es im Internetzeitalter immer häufiger, dass Personen schuldlos in den Vorwurf geraten, Kinderpornografie konsumiert zu haben. Das liegt oft an wechselnden Mobiltelefonen und an Geräten, die von verschiedenen Personen genutzt werden. Solche Vorwürfe müssen von Anfang an ernstgenommen werden und dürfen keinesfalls "auf die leichte Schulter" genommen werden - denn selbst bei einer Erstverurteilung ist die Strafe gewöhnlich über drei Monate Haftstrafe. Das bedeutet in der Praxis: Jeder zukünftige Arbeitgeber wird Bescheid wissen. Das kann die Karriere natürlich leicht zerstören. 

Handlungsempfehlung: Nichts ohne den Anwalt sagen! 

Die goldene Regel im Strafrecht ist immer: Nichts ohne den Anwalt sagen! 

Ganz wichtig ist zu wissen, dass die ermittelnde Polizei ohnehin das Verfahren nicht einstellen darf. Daher ergibt es keinen Sinn, durch eine "Kooperationsbereitschaft" die Polizei auf seine Seite zu ziehen. Es ergeben sich keinerlei Vorteile daraus, ohne einen Anwalt auszusagen. 

Das gilt insbesondere in hoffnungslosen Situationen. Das reumütige Geständnis kann man auch vor dem Richter ablegen und die Auswirkung auf die Bestrafung ist diesselbe, egal ob man schon bei der Polizei oder erst beim Gericht sich schuldig bekennt. 

Umgekehrt kann ein Rechtsanwalt selbst in hoffnungslosen Situation durch seine Erfahrung und sein Wissen eine Ausweg finden. 

Daher: Keinesfalls einer Einladung der Polizei Folge leisten und keinesfalls mit der Polizei über Ihren Fall sprechen!

Im Falle einer Hausdurchsuchung ebenfalls umgehend uns unter 0650 72 83 562 anrufen - die Polizei wartet mit der Durchführung normalerweise, bis der Anwalt vor Ort ist. 
Was wird alles unter Strafe gestellt? 

In Österreich wird der Besitz (Download) wie auch der Konsum (bloßes Anschauen) von Kinderpornografie unter Strafe gestellt. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft, bei Qualifikationen bis zu fünf Jahre Haft. 

Wichtig: Auch Animationen von Kinderpornografie wie etwa Cartoons oder Zeichentrickfilme stehen unter der gleichen Strafe. 

Wie läuft der weitere Prozess ab? 

Es kommt in der Folge zu einem Ermittlungsverfahren, in welchem man nun Rede und Antwort stehen sollte. 

Die eigene Stellungnahme sollte wohl überlegt sein und es empfiehlt sich, eine solche Stellungnahme schriftlich und nur mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abzugeben. 

Die Stellungnahme nimmt die bestehenden Beweismittel in Bedacht - auch dies ist von entscheidender Bedeutung, um eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. 

Achtung Kostenfalle Gutachten! 

Schließlich kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren. 

Im Ermittlungsverfahren kommt es vor allem in Wien oft dazu, dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, welches beurteilt, welche kinderpornografischen Inhalte gefunden werden konnten. Dafür werden beschlagnahmte Geräte und PC ausgewertet. Diese Gutachten verschlingen Unkosten, in Höhe zwischen 10.000 bis 30.000 EUR. Auch hier ist es wichtig, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, um solche Kosten nach Möglichkeit vermeiden zu können. 

Unser Angebot: 
Persönliches Treffen zur Besprechung

Sollten Sie von Ermittlungen gegen Sie betroffen sein, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Im Rahmen eines persönliches Gesprächs mit pauschalierten Kosten iHv EUR 180 können wir gerne klären, ob wir der richtige Anwalt für Sie sind. 

Schreiben Sie uns hierzu einfach auf die E-Mail-Adresse office@anwaltklammer.com eine Anfrage. Gerne stehen wir auch unter +43 650 7283562 für Sie zur Verfügung - insb. wenn gerade eine Hausdurchsuchung läuft. 

Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten jährlich in vielen Verfahren und verfügen über eine tiefgehende Expertise auf diesem Rechtsgebiet.

Fragen können wir gerne auch über das untenstehende Kontaktformular beantworten.

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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