Geheiratet und nun der Verdacht auf Aufenthaltsehe-Was tun?

Geheiratet und nun der Verdacht auf Aufenthaltsehe - Was tun?

Ich werde einer Aufenthaltsehe beschuldigt. Was mache ich nun? Wer kann mir helfen?
Was kann ich machen um nicht einer Aufenthaltsehe beschuldigt zu werden? 
Was ist eine Aufenthaltsehe, bzw. eine Scheinehe?

Herr T. ist österreichischer Staatsbürger und heiratete im Februar 2021 seine Frau, die aber nur die bosnische Staatsbürgerschaft hat. Durch verschiedene Umstände kommt die gemeinsame Wohnung nicht zustande, als die Polizei also bei Frau T. vorbeischaut und Herr T. nicht vorfindet, werden sie einer Scheinehe (Aufenthaltsehe) beschuldigt. 
Unser RAA Mag. Vadim Gusenov konnte vor Gericht aber beweisen, dass unser Mandant sehr wohl die Absicht hatte einen gemeinsamen Haushalt zu führen, es aber wegen den Umständen nicht zu Stande gekommen ist. 
Dadurch konnten wir für unseren Mandanten einen Freispruch erwirken.

Wenn Europäer mit ihren Partnern aus dem Ausland gemeinsam in Österreich leben wollen, kann das zu einer komplizierten Angelegenheit werden.
Denn es ist in Europa häufig sehr schwierig, für Drittstaatsangehörige eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Aus Verzweiflung greifen daher viele Paare zur vermeintlich einfachsten Lösung: Es wird für Aufenthaltszwecke geheiratet.
Das kann aber auch nach hinten losgehen. Denn die Ehe ist meist nur der Anfang einer kafkaesken Bürokratieflut, die auf Sie zurollen kann.

Für viele Paare ist schon unklar, wo überhaupt ein Erstantrag des Ehepartners gestellt werden kann. Der übliche Vorgang ist, dass dies im Heimatland des Drittstaatsangehörigen – in der österreichischen Botschaft – beantragt werden muss und nicht in Österreich erledigt werden kann.

Was ist eine Aufenthaltsehe?

Seit Einführung des Fremdenrechtpakets in 2005 wird die Scheinehe nun als "Aufenthaltsehe" bezeichnet.
Eine Aufenthaltsehe ist eine Ehe, die nur geschlossen wird um einem der Beteiligten ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen.

Wenn die Behörden den Verdacht haben, dass dies der Fall ist findet eine Überprüfung statt, bei der durchwegs auch sehr unangenehme Fragen gestellt werden (z.B. auch intime Fragen zum Privatleben).

Im Klartext bedeutet dieser Gesetzestext, dass auch tatsächlich ein gemeinsames Familienleben im Sinn des Art. 8 EMRK miteinander geführt werden muss. 
 

Wann wird von einer Aufenthaltsehe ausgegangen?

Die Regelungen zur Aufenthaltsehe sind im NAG zu finden.

Gemäß dem Gesetz: „Ehegatten oder eingetragene Partner, die ein gemeinsames Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK nicht führen, dürfen sich für die Erteilung und Beibehaltung von Aufenthaltstiteln nicht auf die Ehe oder eingetragene Partnerschaft berufen.“

Im Klartext bedeutet dieser Gesetzestext, dass auch tatsächlich ein gemeinsames Familienleben im Sinn des Art. 8 EMRK miteinander geführt werden muss. 

Wenn diese Voraussetzung nicht vorliegt, dann wird von einer Aufenthaltsehe ausgegangen.

Wann wird von einem gemeinsamen Familienleben gesprochen?


Ganz besonders großen Wert wird darauf gelegt, dass ein gemeinsamer Haushalt zwischen den Ehepartnern geführt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, so geht die Behörde davon aus, dass es sich um eine Aufenthaltsehe handelt.

Auch, wenn eine Hochzeit ein starkes Argument für einen Aufenthaltstitel ist, ist die Ehe nur der erste Schritt von vielen bevorstehenden Handlungen am Weg zum dauerhaften Bleiberecht in Österreich.

Reicht die Ehe schon als Aufenthaltstitel aus?

Ein häufig auftretender Irrtum vieler Mandanten ist, dass eine Ehe automatisch zu einem Aufenthaltstitel führt. 

Das ist allerdings falsch.

Auch, wenn eine Hochzeit ein starkes Argument für einen Aufenthaltstitel ist, ist die Ehe nur der erste Schritt von vielen bevorstehenden Handlungen am Weg zum dauerhaften Bleiberecht in Österreich.

Diese zusätzlichen Anforderungen werden an den drittstaatsangehörigen Ehepartner gestellt:

-Die österreichische beziehungsweise der österreichische Ehepartner hat ein Mindesteinkommen nachzuweisen, das von dieser/diesem alleine erbracht wird.

-Zudem muss vom ausländischen Partner ein Deutschtest auf A1-Niveau absolviert werden.
Wenn diese Grundvoraussetzungen zutreffen, dann darf der oder die Ehepartner(in) für ein Jahr, also für 12 Monate, bleiben. 

Damit ist die erste Hürde für das Familienleben überwunden. Ab diesem Zeitpunkt darf auch der ausländische Partner einer beruflichen Tätigkeit in Österreich nachgehen.

Nach dem ersten Jahr muss die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt werden. Dies gilt dann für ein weiteres Jahr.

Spätestens vor Ablauf des Jahres hat der drittstaatsangehörige Ehepartner einen weiteren Deutschtest auf A2-Niveau zu bestehen.

Ist der Deutschtest überstanden, so kann der Titel für drei zusätzliche Jahre ausgestellt werden. Das sind in Summe fünf Jahre –viel Bürokratie und einige Amtswege.

Hier ist allerdings noch nicht Schluss. 

Nach diesen fünf Jahren muss erneut ein Deutschtest auf dem Sprachniveau B1 bestanden werden. 

Dann, und erst dann, kann der Aufenthaltstitel für zehn Jahre verlängert werden.

Was sind die Konsequenzen einer Aufenthaltsehe?


Wie bereits erwähnt, wird von einer Aufenthaltsehe ausgegangen, wenn kein aufrechtes, gemeinsames Familienleben geführt wird.

In diesem Fall wird angenommen, dass eine Ehe ausschließlich für eine Aufenthaltsbewilligung eingegangen worden ist.

Die Folgen können gravierend sein:
Ein bis zu fünfjähriges Aufenthaltsverbot kann erlassen werden.

Aufgepasst: 
Eine Aufenthaltsehe kann auch nachträglich entstehen. Und zwar, wenn das gemeinsame Familienleben nicht mehr geführt wird.
Der Ehetitel ist dafür belanglos. 

Also auch bei einem noch laufenden Scheidungsverfahren kann – bei Wegfall des gemeinsamen Familienlebens– der Aufenthaltstitel entzogen werden.

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Stehen Sie selbst vor dem Dilemma, dass Ihnen eine Aufenthaltsehe unterstellt wird und Sie wissen nicht, was Sie nun tun sollen?

Dann befinden Sie sich in einer brenzligen Situation, in der rasche und korrekte Handlungen erforderlich sind. Als Fachanwalt für Fremdenrecht sind mir solche Problemstellungen nicht … fremd . 

Ich habe unzähligen Mandanten dabei helfen können, einen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich zu erlangen.

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