Lange Wartezeiten im Niederlassungsverfahren

Lange Wartezeiten im Niederlassungsverfahren. 
Was nun?


Sie warten schon seit Monaten auf eine Entscheidung der MA35/Bezirkshauptmannschaft oder des Verwaltungsgerichtes?
Sie haben einen Antrag gestellt und es ist schon seit mehr als einem Jahr nichts passiert?
Sie haben vor mehr als einem Jahr, von der Behörde, eine negative Entscheidung bekommen, Beschwerde erhoben und es gibt noch keine Ladung?
Sie haben ihr Visum verlängert und sie haben noch immer nicht den neuen Bescheid?
Sie hatten bereits eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht und warten seit mehreren Monaten auf eine Entscheidung?

Sie fragen sich, " Was kann ich jetzt tun?" 

Wenn sich ihr Verfahren in die Länge streckt und keine Entscheidung in Aussicht ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Bei einem Beratungsgespräch können Ihnen die verschiedene Optionen, bzw. Beschwerden, vorgestellt werden und gemeinsam kann dann eine Lösung gefunden werden.

PRAXISBERICHT

Obwohl die Niederlassungsverfahren, in der Regel, ,schneller als Asylverfahren abgeschlossen werden, gibt es oft immer noch lange Wartezeiten. 

Kürzlich war ein Mandant bei uns der 2017 einen Visumantrag gestellt hatte.

Seither ist dann, trotz Wartezeit von mehr als zwei Jahren, nichts passiert! 


Ein Anwalt beschleunigt das Verfahren!

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten um endlich eine Antwort zu erhalten: 

Anwaltlicher Anruf/Email
Vor Kurzem war ein Mandant bei uns der seit mehr als acht Monaten auf sein Visum bei der MA35 wartete. Nach einem kurzen Anruf mit dem zuständigen Referenten erhielt er zwei Wochen später eine Ladung um das Visum abzuholen.

Anwaltliche Vorsprache bei der MA35/Bezirkshauptmannschaft
Vor einiger Zeit musste ein Mitarbeiter der Kanzlei zum MA35 und nützte die Gelegenheit um vorher wegen einem anderen Mandanten bei einer Referentin wegen einer baldigen Entscheidung vorzusprechen. Diese war sehr freundlich und schickte dem Mandanten eine kurze Zeit danach eine Ladung. 

Säumnisbeschwerde
Wenn Sie länger als sechs Monate seit dem sie den Visumantrag gestellt haben, auf eine Entscheidung der MA35/Bezirkshauptmannschaft warten, können Sie eine Säumnisbeschwerde an das  Verwaltungsgericht/Landesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie der Niederlassungsbehörde eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen. 

Eines Tages kam ein Mandant der schon mehr als einem Jahr seit er den Antrag gestellt hat, auf eine Entscheidung von der MA35 wartete. Wir erhoben eine Säumnisbeschwerde und zwei Wochen kam die Ladung, dass er sich das Visum abholen konnte. 

Fristsetzungsantrag
Wenn Sie länger als sechs Monate seit dem Beschwerde erhoben haben, auf eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht (VG) warten, können Sie einen Fristsetzungsantrag an das Verwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem VG eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu erlassen. 

Eines Tages kam ein Mandant, der schon seit mehr als einem Jahr Jahren seit der Beschwerde, auf eine Entscheidung wartete. Wir stellten einen Fristsetzungsantrag und nach drei Monaten kam eine Entscheidung. 

Es macht nicht immer Sinn, gleich eine schnelle Entscheidung zu bekommen. 

Bevor sie konkrete Schritte unternehmen, nehmen Sie  Kontakt mit einem Anwalt auf. Es macht nicht immer Sinn gleich eine schnelle Entscheidung zu bekommen, da es starke und schwache Fälle gibt. Der Rechtsanwalt soll Sie zuerst über ihre Situation und Chance aufklären.

Schwache und starke Fälle - unterschiedliche Strategien notwendig!

Starker Fall: 
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle Unterlagen bereits vorgelegt haben liegt ein starker Fall vor.

Beispiel
Herr O. heiratet eine tschechische Staatsbürgerin, welche in Österreich arbeit. Obwohl er alle Unterlagen, auch ihre aktuellen Lohnzettel vorlegte, erfolgte keine Entscheidung.


Schwacher Fall:
Falls sich ihre persönlichen Verhältnisse verändert haben und Sie die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr erfüllen, geht man von einem schwachen Fall aus. 

Beispiele:
Herr M. hat ein Studentenvisum welches er im Jänner 2019 verlängerte. Seit mehr als einem Jahr hat er keine Prüfung positiv abgeschlossen, keine Credits erhalten und somit keinen Studienerfolg nachweisen kann. Die Chancen das Visum verlängert zu bekommen sind sehr gering. 

Frau O. ist seit zwei Jahren mit einem österreichischem Staatsbürger verheiratet. Seit dem Sie ihr Visum im Februar 2019 verlängerte, haben weder ihr Gatte noch sie eine Arbeit, sondern erhalten Mindestsicherung. Die Chancen stehen nicht gut, dass ihr Visum verlängert wird.

Unsere Empfehlung: 
Beratungsgespräch vereinbaren


Was sind meine nächsten Schritte?

1. Anwalt kontaktieren und Gesprächstermin vereinbaren

2. Beraten lassen um herauszufinden ob Sie einen starken oder schwachen Fall haben.
a. Bei starken Fällen: 
i. Den Rechtsanwalt beauftragen die Niederlassungsbehörde zu kontaktieren.
ii. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Säumnisbeschwerde oder Fristsetzungsantrag zu stellen. 

 b. Bei schwachen Fällen, inbesondere Verlängerungsverfahren: 
 i. Integration, Integration! Lernen Sie die deutsche Sprache, werden sie ein Mitglied bei Vereinen, suchen Sie Arbeit (auch ehrenamtliche), schließen Sie mit Österreichern Freundschaften, werden sie nicht straffällig. Das ist die beste Vorbereitung bis eine Entscheidung kommt.  

Beratung mit Rechtsanwalt vereinbaren

Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt das Verfahren schnell beschleunigen und auch schon in Wochen ein Ergebnis liefern. Das ist aber nicht immer die richtige Entscheidung. 

Rufen Sie uns einfach unter +43 670 60 32 546 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 180 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 
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