Es gibt verschiedene Möglichkeiten um endlich eine Antwort zu erhalten:
• Anwaltlicher Anruf/Email
Vor Kurzem war ein Mandant bei uns der seit mehr als acht Monaten auf sein Visum bei der MA35 wartete. Nach einem kurzen Anruf bei dem zuständigen Referenten erhielt er zwei Wochen später eine Ladung um das Visum abzuholen.
• Anwaltliche Vorsprache bei der MA35/Bezirkshauptmannschaft
Vor einiger Zeit musste ein Mitarbeiter der Kanzlei zur MA35 und nützte die Gelegenheit um vorher wegen einem anderen Mandanten bei einer Referentin wegen einer baldigen Entscheidung vorzusprechen. Diese war sehr freundlich und schickte dem Mandanten eine kurze Zeit danach eine Ladung.
• Säumnisbeschwerde
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem Sie den Visumantrag gestellt haben, auf eine Entscheidung der MA35/Bezirkshauptmannschaft warten, können Sie eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht/Landesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie der Niederlassungsbehörde eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen.
Vor kurzem vertraten wir einen Mandanten, der schon mehr als ein Jahr auf eine Entscheidung von der MA35 wartete. Wir erhoben eine Säumnisbeschwerde und zwei Wochen später kam die Ladung, dass er sich das Visum abholen konnte.
• Fristsetzungsantrag
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem Beschwerde erhoben wurde, auf eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht (VG) warten, können Sie einen Fristsetzungsantrag an das Verwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem VG eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen.
Herr T. wartete schon seit mehr als einem Jahr, seit der Beschwerde, auf eine Entscheidung. Wir stellten einen Fristsetzungsantrag und nach drei Monaten kam eine Entscheidung.