MA35 Verfahren beschleunigen

Verfahren bei MA35 beschleunigen


Sie warten schon seit Monaten auf eine Entscheidung der MA35 im Staatsbürgerschaftsverfahren?
Sie haben einen Antrag gestellt und es ist schon seit mehr als sechs Monaten nichts passiert?

Sie fragen sich: "Was kann ich jetzt tun?" 

Wenn sich ihr Verfahren in die Länge streckt und keine Entscheidung in Aussicht ist, können wir Ihnen sofort helfen! 

Die Lösung lautet: Sofort mit einem Rechtsanwalt eine Säumnisbeschwerde erheben!

Unser Angebot: Vollmacht und Termin für EUR 360 

Aktuell dauern die Verfahren bei der MA35 - sowohl bei Niederlassung, als auch Staatsbürgerschaften - wieder extrem lange. 

Die einzige wirksame Lösung ist die Erhebung einer Säumnisbeschwerde. 

Wir haben hierfür ein einfaches Angebot: 

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die Erhebung einer Säumnisbeschwerde. Die Kosten der Säumnisbeschwerde können wir im Nachhinein vom Staat einfordern.

Der Termin und die Anlegung des Akts selbst kostet EUR 360. 

Unser Team hat bereits tausende Verfahren im Fremden-/Staatsbürgerschaftsrecht vertreten und kennt sich exzellent aus. 

Rufen Sie uns gleich unter 06507283562 an oder schreiben Sie uns mit dem untenstehenden Formular. Erwähnen Sie gleich, dass Sie den Termin für eine Säumnisbeschwerde benötigen. Wir werden Ihnen umgehend einen Termin geben!


Ein Anwalt beschleunigt das Verfahren!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten um endlich eine Antwort zu erhalten: 

Anwaltlicher Anruf/Email
Vor Kurzem war ein Mandant bei uns der seit mehr als acht Monaten auf sein Visum bei der MA35 wartete. Nach einem kurzen Anruf bei dem zuständigen Referenten erhielt er zwei Wochen später eine Ladung um das Visum abzuholen.

Anwaltliche Vorsprache bei der MA35/Bezirkshauptmannschaft
Vor einiger Zeit musste ein Mitarbeiter der Kanzlei zur MA35 und nützte die Gelegenheit um vorher wegen einem anderen Mandanten bei einer Referentin wegen einer baldigen Entscheidung vorzusprechen. Diese war sehr freundlich und schickte dem Mandanten eine kurze Zeit danach eine Ladung. 

Säumnisbeschwerde
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem Sie den Visumantrag gestellt haben, auf eine Entscheidung der MA35/Bezirkshauptmannschaft warten, können Sie eine Säumnisbeschwerde an das  Verwaltungsgericht/Landesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie der Niederlassungsbehörde eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen. 

Vor kurzem vertraten wir einen Mandanten, der schon mehr als ein Jahr auf eine Entscheidung von der MA35 wartete. Wir erhoben eine Säumnisbeschwerde und zwei Wochen später kam die Ladung, dass er sich das Visum abholen konnte. 

Fristsetzungsantrag
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem Beschwerde erhoben wurde, auf eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht (VG) warten, können Sie einen Fristsetzungsantrag an das Verwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem VG eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen. 

Herr T. wartete schon seit mehr als einem Jahr, seit der Beschwerde, auf eine Entscheidung. Wir stellten einen Fristsetzungsantrag und nach drei Monaten kam eine Entscheidung. 

Es macht nicht immer Sinn, gleich eine schnelle Entscheidung zu bekommen. 

Manchmal ist es natürlich besser, zuerst den Fall besser aufzubauen. Das kann man ebenfalls mit dem Anwalt besprechen. Benötigen Sie eine vollumfängliche Prüfung des Sachverhalts, dann kann auch hier ein Termin mit uns vereinbart werden - für eine Komplettprüfung stellen wir EUR 180 in Rechnung. 

Schwache und starke Fälle - unterschiedliche Strategien notwendig!

Starker Fall: 
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle Unterlagen bereits vorgelegt haben liegt ein starker Fall vor.

Beispiel
Herr O. heiratet eine tschechische Staatsbürgerin, welche in Österreich arbeitet. Obwohl er alle Unterlagen, auch ihre aktuellen Lohnzettel vorlegte, erfolgte keine Entscheidung.


Schwacher Fall:
Falls sich Ihre persönlichen Verhältnisse verändert haben und Sie die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr erfüllen, geht man von einem schwachen Fall aus. 

Beispiele:
Herr M. hat ein Studentenvisum welches er im Jänner 2019 verlängerte. Seit mehr als einem Jahr hat er keine Prüfung positiv abgeschlossen, keine Credits erhalten und somit kann er keinen Studienerfolg nachweisen. Die Chancen das Visum verlängert zu bekommen sind sehr gering. 

Frau O. ist seit zwei Jahren mit einem österreichischem Staatsbürger verheiratet. Seit dem sie ihr Visum im Februar 2019 verlängerte, haben weder ihr Gatte noch sie eine Arbeit, sondern erhalten Mindestsicherung. Die Chancen stehen nicht gut, dass ihr Visum verlängert wird.

Unsere Empfehlung: 
Beratungsgespräch vereinbaren


Was sind meine nächsten Schritte?

1. Anwalt kontaktieren und Gesprächstermin vereinbaren

2. Beraten lassen um herauszufinden ob Sie einen starken oder schwachen Fall haben.
a. Bei starken Fällen: 
i. Den Rechtsanwalt beauftragen die Niederlassungsbehörde zu kontaktieren.
ii. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Säumnisbeschwerde oder Fristsetzungsantrag zu stellen. 

 b. Bei schwachen Fällen, insbesondere Verlängerungsverfahren: 
 i. Integration, Integration! Lernen Sie die deutsche Sprache, werden Sie ein Mitglied bei Vereinen, suchen Sie Arbeit (auch ehrenamtliche), schließen Sie mit Österreichern Freundschaften, werden Sie nicht straffällig. Das ist die beste Vorbereitung bis eine Entscheidung kommt.  

Beratung mit Rechtsanwalt vereinbaren

Zusammenfassend werden wir das Verfahren schnell beschleunigen und normalerweise schon in wenigen Tagen ein Ergebnis liefern.

Sind Sie sich schon sicher, dass Sie eine Säumnisbeschwerde machen wollen, dann vereinbaren Sie gleich einen Termin unter +43 650 72 83 562 (auch auf Whatsapp!) oder unter office@anwaltklammer.com um EUR 360 und wir erheben noch am selben Tag eine Säumnisbeschwerde. 

Wollen Sie hingegen erst eine Komplettprüfung, dann rufen Sie uns einfach unter +43 650 72 83 562 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 180 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 

KONTAKT

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Kontaktieren Sie uns

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