Asyl Ukraine

Ukraine-Konflikt: 
Asylantrag in Österreich?

Seit letzter Woche herrscht Krieg in der Ukraine. Wir haben mehrere Nachrichten von Ukrainern und Russen, welche teilweise in Österreich leben, oder sich nun auf der Flucht befinden, erhalten, die fragen, welche Rechte sie haben. Unsere Anwaltskanzlei ist auf Asylrecht spezialisiert und unsere Mitarbeiter haben schon seit vielen Jahren hunderte Mandanten aus der Ukraine und Russland vertreten. Wir möchten daher eine kurze Darstellung der wichtigsten Punkte hinsichtlich des österreichischen Rechts geben. 

Asylantrag in
Österreich

In Österreich gilt die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese ist in verschiedenen österreichischen Gesetzen, wie insbesondere dem Asylgesetz, ausformuliert und genauer gestaltet. 

Grundsätzlich kommt Flüchtlingen aus Kriegsregionen das Recht zu, in Österreich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Sofern bei einer Rückkehr eine reale Gefahr besteht, hat Österreich internationalen Schutz zu gewähren. 

Asylrecht und Recht auf subsidiären Schutz

Das Asylrecht ist in zwei Formen ausgestaltet: 

Das echte Asylrecht nach § 3 AsylG gibt bei Verleihung dem Flüchtling das Recht, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt zu sein. Dies bedeutet ein Recht auf Grundversorgung: Die Versorgung mit einer Wohnung, und auch mit ausreichenden Unterhaltsmitteln. Die Familie darf auch in einem einfachen Verfahren nachgeholt werden. 

Das geringere Recht ist der Subsidiärschutz nach § 8 AsylG. Dies gibt dem Flüchtling nur eine Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Ein geringes Maß an Versorgung gewährt der österreichische Staat. Allerdings ist keine Gleichstellung mit Österreichern gegeben. Eine Familienzusammenführung kann gewöhnlich Jahre dauern. Dafür müssen auch ausreichende Unterhaltsmittel vorgewiesen werden. 

Kriegsflüchtlinge bekommen grundsätzlich nur Subsidiärschutz - ausgenommen, es kann eine persönliche Bedrohung glaubhaft gemacht werden. 

Recht auf Schutz besteht!

Ukrainer, die vor dem Krieg fliehen, haben in Österreich Recht auf internationalen Schutz. Allerdings wird dies in den meisten Fällen nur Subsidiärschutz auf Zeit sein, kein volles Asylrecht.

Wie kann ein
Anwalt helfen? 

Mit unserer langjährigen Expertise im Asylrecht können wir Sie bestmöglich beraten, um den richtigen Verfahrensgang zu finden und das Verfahren schnellstmöglich zu beenden. 

Aktuell brauchen Asylverfahren in Österreich zwischen zwei Monate bis vier Jahre. Der Unterschied ist oftmals die anwaltliche Vertretung, um das Verfahren zu einem zügigen Abschluss zu bringen. 

Dazu kommt auch die Frage einer langfristigen Niederlassung in Österreich. Grundsätzlich wird internationaler Schutz in Österreich nur auf Zeit gewährt. Sobald in der Ukraine wieder Frieden einkehrt, werden die Titel widerrufen werden. Möchte man länger in Österreich bleiben, kann ein Anwalt Ihnen helfen, einen Aufenthaltstitel abseits des Asylrechts zu bekommen. 

Dr. Klammer kann auf jeden Fall helfen!

Kontaktieren Sie uns mit dem untenstehenden Formular und beschreiben Sie Ihr Anliegen. Unser Team wird sich bei Ihnen melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Gerne helfen wir Ihnen auch, eine maßgeschneiderte Stellungnahme vorzubereiten. 

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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