Säumnisbeschwerde Vorlage Muster Rechtsanwalt

Säumnisbeschwerde Muster / Vorlage


Sie warten schon seit Monaten auf eine Entscheidung einer Behörde (insb der MA35 oder des BFA oder Finanzamt)?
Sie haben einen Antrag gestellt und es ist schon seit mehr als sechs Monaten nichts passiert?

Sie fragen sich: "Was kann ich jetzt tun?" 

Wenn sich ihr Verfahren in die Länge streckt und keine Entscheidung in Aussicht ist, können wir Ihnen sofort helfen! 

Die Lösung lautet: Sofort mit einem Rechtsanwalt eine Säumnisbeschwerde erheben!

Unser Angebot: Wir helfen Ihnen!

Aktuell dauern die Verfahren bei Wiener Behörde - sowohl bei Niederlassung, als auch Staatsbürgerschaften, aber auch beim Finanzamt  - wieder extrem lange. 

Die einzige wirksame Lösung ist die Erhebung einer Säumnisbeschwerde. 

Wir haben hierfür ein einfaches Angebot: 

Wir erheben die Säumnisbeschwerde für Sie (im Endeffekt) kostenfrei! 

Unser Team hat bereits tausende Verfahren im Fremden/Staatsbürgerschaftrecht vertreten und kennt sich exzellent aus. 

Warum kostenfrei?
Die Säumnis ist nicht Ihre Schuld. Die Kosten der Säumnisbeschwerde müssen daher nicht Sie tragen - wir können Ihre Kosten gegen den Staat geltend machen und so brauchen Sie nichts bezahlen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche selbst. 

Für das Informationsgespräch und die Anlegung des Akts verrechnen wir allerdings EUR 360, welche Sie nicht rückerstattet erhalten.

Rufen Sie uns gleich unter 06507283562 an oder schreiben Sie uns mit dem untenstehenden Formular. Erwähnen Sie gleich, dass Sie den Termin für eine Säumnisbeschwerde benötigen (Kennwort "Säumnis"). Wir werden Ihnen umgehend einen Termin geben! Alternativ können Sie uns gerne auch direkt auf Whatsapp anschreiben und dort gleich die Dokumente einsenden. Wir kümmern uns um den Rest.


Ein Anwalt beschleunigt das Verfahren!

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten um endlich eine Antwort zu erhalten: 

Anwaltlicher Anruf/Email
Vor Kurzem war ein Mandant bei uns der seit mehr als acht Monaten auf sein Visum bei der MA35 wartete. Nach einem kurzen Anruf mit dem zuständigen Referenten erhielt er zwei Wochen später eine Ladung um das Visum abzuholen.

Anwaltliche Vorsprache bei der MA35/Bezirkshauptmannschaft
Vor einiger Zeit musste ein Mitarbeiter der Kanzlei zum MA35 und nützte die Gelegenheit um vorher wegen einem anderen Mandanten bei einer Referentin wegen einer baldigen Entscheidung vorzusprechen. Diese war sehr freundlich und schickte dem Mandanten eine kurze Zeit danach eine Ladung. 

Säumnisbeschwerde
Wenn Sie länger als sechs Monate seit dem sie den Visumantrag gestellt haben, auf eine Entscheidung der MA35/Bezirkshauptmannschaft warten, können Sie eine Säumnisbeschwerde an das  Verwaltungsgericht/Landesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie der Niederlassungsbehörde eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen. 

Eines Tages kam ein Mandant der schon mehr als einem Jahr seit er den Antrag gestellt hat, auf eine Entscheidung von der MA35 wartete. Wir erhoben eine Säumnisbeschwerde und zwei Wochen kam die Ladung, dass er sich das Visum abholen konnte. 

Fristsetzungsantrag
Wenn Sie länger als sechs Monate seit dem Beschwerde erhoben haben, auf eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht (VG) warten, können Sie einen Fristsetzungsantrag an das Verwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem VG eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu erlassen. 

Eines Tages kam ein Mandant, der schon seit mehr als einem Jahr Jahren seit der Beschwerde, auf eine Entscheidung wartete. Wir stellten einen Fristsetzungsantrag und nach drei Monaten kam eine Entscheidung. 

Es macht nicht immer Sinn, gleich eine schnelle Entscheidung zu bekommen. 

Manchmal ist es natürlich besser, zuerst den Fall besser aufzubauen. Das kann man ebenfalls mit dem Anwalt besprechen. Benötigen Sie eine vollumfängliche Prüfung des Sachverhalts, dann kann auch hier ein Termin mit uns vereinbart werden - für eine Komplettprüfung stellen wir EUR 180 in Rechnung. 

Schwache und starke Fälle - unterschiedliche Strategien notwendig!

Starker Fall: 
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle Unterlagen bereits vorgelegt haben liegt ein starker Fall vor.

Beispiel
Herr O. heiratet eine tschechische Staatsbürgerin, welche in Österreich arbeit. Obwohl er alle Unterlagen, auch ihre aktuellen Lohnzettel vorlegte, erfolgte keine Entscheidung.


Schwacher Fall:
Falls sich ihre persönlichen Verhältnisse verändert haben und Sie die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr erfüllen, geht man von einem schwachen Fall aus. 

Beispiele:
Herr M. hat ein Studentenvisum welches er im Jänner 2019 verlängerte. Seit mehr als einem Jahr hat er keine Prüfung positiv abgeschlossen, keine Credits erhalten und somit keinen Studienerfolg nachweisen kann. Die Chancen das Visum verlängert zu bekommen sind sehr gering. 

Frau O. ist seit zwei Jahren mit einem österreichischem Staatsbürger verheiratet. Seit dem Sie ihr Visum im Februar 2019 verlängerte, haben weder ihr Gatte noch sie eine Arbeit, sondern erhalten Mindestsicherung. Die Chancen stehen nicht gut, dass ihr Visum verlängert wird.

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