Unrechtmäßig festgenommen-Was kann ich dagegen tun?

Unrechtmäßig festgenommen - Was kann ich dagegen tun?


Auch in einem Rechtsstaat wie Österreich kann es vorkommen, dass Festnahmen von Personen unrechtmäßig verlaufen. Öfters liest man in den Medien, dass bei Festnahmen Polizisten unnötige Gewalt auf Beschuldigte ausübten, sie ohne Achtung der Menschenwürde behandelten. Mehrere Mandanten erzählten von herabwürdigenden Aussagen von Polizisten, sogar von Beschimpfungen.


Falls Sie oder jemanden den Sie kennen bereits einer Festnahme ausgesetzt waren, kann Ihnen ein Rechtsanwalt auch über ihre Rechte- den diese bestehen auch bei einer Festnahme- aufklären und eine Beschwerde gegen die Festnahme erheben. 

Wann ist die Festnahme erlaubt?

Dem österreichischen Gesetz nach ist die Festnahme erlaubt wenn:

1. Der Verdächtige/Beschuldigte auf frischer Tat bei einer Straftat ertappt wird.

2. Der Verdächtige/Beschuldigte flüchten oder untertauchen will.

3. Der Verdächtige/Beschuldigte Zeugen, Sachverständige und Mitbeschuldigte beeinflussen oder die Spuren der Tat beseitigen will.

4. Wiederholungsgefahr oder die Gefahr, trotz Abmahnung der weiteren Ausführung einer bereits begonnenen Straftat besteht.

5. Der Verdächtigte/Beschuldigte unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst
nicht sofort feststellbar ist.

Laut Gesetz hat die Festnahme und Anhaltung unter Achtung der Menschenwürde und mit möglichster Schonung der Person zu erfolgen. Ebenfalls ist der Festgenommene unverzüglich einzuvernehmen und über seine Rechten aufgeklärt zu werden. 

Wie läuft eine rechtmäßige Festnahme ab? Was ist zu beachten?

Laut Gesetz hat die Festnahme und Anhaltung unter Achtung der Menschenwürde und mit möglichster Schonung der Person zu erfolgen.  Unnötige Gewaltausübung durch die Polizei sowie herabwürdigende Aussagen  (Beschimpfungen) von Beamten sind nicht erlaubt. 

Der Festgenommene ist so früh wie möglich,  zB. bei seiner Festnahme, in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner Festnahme und die gegen ihn
erhobenen Anschuldigungen in Kenntnis gesetzt zu werden. 

Die Polizei hat den Festgenommenen unverzüglich, in einer ihm verständlichen Sprache, einzuvernehmen und darf ihn nicht länger als 24 Stunden anhalten. Die Vernehmung erfolgt in der Regel im Wachzimmer eines Polizeikommissariates.

Die Behörde hat den Beschuldigten über das Recht, einen Angehörigen bzw. eine andere Vertrauensperson sowie einen Rechtsanwalt zu verständigen, sofort oder unmittelbar nach der Festnahme, zu belehren. Er muss ebenfalls von der Polizei  über das Recht, die Aussage zu verweigern, informiert werden.

Der Festgenommene kann die Aussage insgesamt oder zu bestimmten Fragen verweigern.

Liegt kein Haftgrund vor, muss er wieder freigelassen werden. Wenn ein Haftgrund besteht ist festgenommene unverzüglich der nächsten sachlich zuständigen Behörde (Gericht) zu übergeben.


Falls sich jedoch die Person gegen die Festnahme wehrt, kann die Polizei Gewalt anwenden. Diese muss jedoch verhältnismäßig sein.

Wann darf die Polizei bei einer Verhaftung Gewalt anwenden?

Eine Festnahme sollte immer unter Schonung der Person erfolgen. Falls sich jedoch die Person gegen die Festnahme wehrt, kann die Polizei Gewalt anwenden. Diese muss jedoch verhältnismäßig sein, dass heißt, sie muss notwendig und gerechtfertigt sein um eine Festnahme ohne  Verletzungsgefahr für die Beamten und andere Personen durchführen zu können. 

Beispiel A: Wenn ein Beschuldigter Fragen stellt, jedoch nicht die Beamten anschreit oder versucht zu fliehen, wäre Gewaltanwendung unverhältnismäßig und somit die Festnahme unzulässig.

Beispiel B: Wenn ein Beschuldigter jedoch versucht zu fliehen oder den Beamten stößt, kann dieser Gewalt anwenden, jedoch nur soviel erforderlich ist um den Aggressionen des Festgenommenen entgegenzuwirken, damit die Festnahme auch durchgeführt werden kann.








Wie lange darf die Anhaltung nach der Festnahme dauern?

Die Anhaltung nach der Festnahme darf längstens 24 Stunden.
Liegt kein Haftgrund vor, muss der Festgenommene wieder freigelassen werden. Wenn ein Haftgrund besteht ist festgenommene innerhalb 48 Stunden der nächsten sachlich zuständigen Behörde (Gericht) zu übergeben.

Das Gericht prüft dann, ob gegebenenfalls gelindere Mittel (z.B. der Beschuldigte muss sich in regelmäßigen Abständen bei der Kriminalpolizei melden) angeordnet werden können oder ob Untersuchungshaft verhängt wird.

Schalten Sie im Zuge der Festnahme sofort einen Rechtsanwalt ein, leisten Sie keine Gegenwehr und überlegen Sie sich welche Aussagen Sie tätigen werden.  

Wie soll ich mich bei einer Festnahme verhalten?

1. Rechtsanwalt einschalten
Bei einer Festnahme hat man immer das Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten – in dieser schwierigen Situationen sollte unbedingt auf anwaltliche Hilfe zugegriffen werden. Wenn Sie bereits einen Rechtsanwalt haben, rufen Sie ihn umgehend an. 

2. Kooperation/ Keine Gegenwehr
Bei aller Aufregung über eine Verhaftung ist es trotzdem wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und die Anweisungen des Polizeibeamten folgen. Leisten Sie keine verbale oder körperliche Gegenwehr, weil sich das negativ auf ihr Verfahren auswirken wird.

3. Informationsblatt durchlesen
Nach einer Festnahme hat Ihnen die Polizei ein Informationsblatt über ihre Rechte und Pflichten auszuhändigen. Dieses muss in einer dem Verhafteten verständlichen Sprache übergeben werden. Lesen Sie sich das Informationsblatt gut durch!

4. Verständigung der Angehörigen
Jeder Festgenommene hat die Möglichkeit, jemanden über die Festnahme zu informieren. Sie können also nach der Festnahme ihre Angehörige telefonisch kontaktieren.

5. Aussage durchdenken-Anwesenheit des Rechtsanwaltes
Wenn die Polizei Sie nach der Festnahme einvernimmt,  bestehen Sie auf die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes. Überlegen Sie sich gut was sie sagen werden.  Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Auch sind punktuelle Aussagen zulässig. 

6. Protokoll nur bei Zustimmung unteschreiben
Das Protokoll über die Vernehmung muss unterschrieben werden. Lesen Sie sich den Inhalt gut durch und unterschreiben Sie wenn sie mit dem Protokoll einverstanden sind. Im Fall, dass Sie nicht einverstanden sin, sollten Sie die Gründe für die Verweigerung der Unterschrift niederschreiben. Die Durchführung von Korrekturen kann verlangt oder selbst vorgenommen werden. Haben Sie bereits unterschrieben und möchten Sie jedoch später nicht mehr am Gesagten festhalten, besteht die Möglichkeit des Widerrufs.

Welche Beschwerdemöglichkeiten (Rechtsmittel) habe ich gegen die Festnahme? 

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Festnahme und Anhaltung eine Maßnahmenbeschwerde an das Verwaltungsgericht zu erheben.

Diese Beschwerde muss innerhalb von sechs Wochen nach der Anhaltung erhoben werden. 

Unser Tipp: Kontaktieren Sie gleich, nachdem Sie freigelassen wurden einen Rechtsanwalt, damit dieser eine Beschwerde einreichen kann. 

Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt und lassen Sie sich über ihre Möglichkeiten aufklären. 

Was sind meine nächsten Schritte? Ich wurde gerade verhaftet.

1. Anwalt kontaktieren und über die Festnahme informieren.

2. Polizeivernehmung erst nach rechtlicher Beratung, bzw. in Anwesenheit ihres Rechtsanwaltes vornehmen.


Was sind meine nächsten Schritte? Ich wurde aus der Anhaltung entlassen.
 
1. Anwalt kontaktieren und Beratungstermin vereinbaren.

2. Den Anwalt beauftragen eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Festnahme und Anhaltung einzubringen. 

Beratung mit Rechtsanwalt vereinbaren

Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt für Sie kämpfen, sodass Sie im Falle einer unrechtmäßigen Festnahme und Anhaltung, ihre Rechte bei Gericht durchsetzen können.

Rufen Sie uns einfach unter 06507283562 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 150 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 
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