Ich werde der Schlepperei beschuldigt - was nun?

Ich werde der Schlepperei beschuldigt - was nun?

Werden Sie der Schlepperei beschuldigt? Sind Sie oder jemand, den Sie kennen, in Untersuchungshaft genommen worden? 
Was passiert nun? Was ist Schlepperei? Kann mir ein Anwalt helfen? 

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Personen fälschlicherweise der Schlepperei beschuldigt werden. Man hat vielleicht unwissend einen Anhalter mitgenommen und wird dann plötzlich von der Polizei angehalten. Aber es reicht auch, wenn man z.B. einfach einer Person, die sich an Schlepperei beteiligt, bei einer Autopanne hilft. Auch wenn man nur helfen wollte, steht das Bereitstellen von Fahrzeugen oder Unterkünften unter Strafe. 
Dr. Klammer hat schon viel Erfahrung in diesem Gebiet sammeln können und kann Ihnen helfen.

Was bedeutet Schlepperei?

Es gibt mehrere Punkte unter denen das österreichische Gesetz Schlepperei versteht.
 
1. Wenn man einem Fremden (keine österreichische oder europäische Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel) die Einreise oder Durchreise nach Österreich (oder Nachbarland) ermöglicht oder dieses Verhalten fördert.
2. Wenn man Fahrzeuge oder Unterkünfte zur Verfügung stellt.
3. Wenn man Dokumente fälscht.
4. Wenn man als Kundschafter, Kurier oder Geldgeber fungiert.
5.Wenn man die Schleppung organisiert.
Wie wird Schlepperei bestraft?

Schlepperei ist im Fremdenpolizeigesetz § 114 geregelt.

1. Schlepperei gegen Geldleistung wird mit Haftstrafen bis zu 2 Jahren geahndet.

2. Bei wiederholter Verurteilung (auch bei einer Verurteilung im Ausland) bis zu 3 Jahren.

3. Wer Schlepperei gewerbsmäßig, oder mit mehr als 3 Fremden betreibt, oder den Fremden bei der Schleppung Qualen zufügt, ist mit bis zu 5 Jahren Haftstrafe zu verurteilen.

4. Wer die Tat als Teil einer kriminellen Vereinigung begeht, oder bei der Tat das Leben der Fremden oder einer anderen Person gefährdet, ist mit bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen.

Was passiert mit den geschleppten Personen? 

Die Fremden, die illegal befördert wurden, dürfen laut Fremdenpolizeigesetz § 114 nicht bestraft werden. Die Polizei darf mit ihrer Rückführung solange aufwarten, dass sie zur Schlepperei befragt werden können.
Darf die Polizei mein Auto konfiszieren?

Laut Fremdenpolizeigesetz § 114 darf die Polizei dies sehr wohl tun:
 "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind bei Gefahr im Verzug ermächtigt, Gegenstände, die der Täter mit sich führt, oder zur Tatbegehung verwendete Beförderungsmittel oder Behältnisse zur Sicherung der Konfiskation (§ 19a StGB), des Verfalls (§§ 20 bis 20c StGB) oder der Einziehung (§ 26 StGB) vorläufig sicherzustellen. Die Ladung des Beförderungsmittels kann dem Zulassungsbesitzer oder seinem Beauftragten ausgefolgt werden. Von den getroffenen Maßnahmen ist das Gericht unverzüglich zu verständigen." 

Was kann ich machen? 

Wenn Sie nun der Schlepperei beschuldigt werden, ist das wichtigste, dass sie sich sobald wie möglich bei uns melden. 
Hier ist unser Kontaktformular, oder rufen Sie gleich an: +43 670 4093793

Es ist sehr wichtig, dass Sie keine Aussage tätigen, bis Sie mit Dr. Klammer oder seinem Team geredet haben. Wir können Ihnen helfen, Ihren Fall best möglichst vorzubereiten. 

Unsere Kanzlei deckt fast alle gängigen Sprachen ab, und hat auch die Möglichkeit Dolmetscher hinzuzuziehen. 

Für einen Beratungstermin verrechnen wir 180,-

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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