Google Bewertung/Rezension löschen

Google Bewertung/Rezension löschen



60% aller Online-Kunden geben an, sich von Online-Bewertungen beim Kauf beeinflussen zu lassen. Für 88 % der Verbraucher sind Online-Bewertungen genauso vertrauenerweckend wie persönliche Empfehlungen. Google-Bewertungen haben heutzutage einen hohen Einfluss auf ein Produkt oder Unternehmen, da sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage für potenzielle Kunden bilden. 

Wenn Sie als Händler Produkte auf Google oder einen anderen Onlineplatform verkaufen, kann es gut vorkommen, dass Sie negative Bewertungen erhalten werden. Viele Online-Kunden sind gnadenlos ehrlich sind sich nicht bewusst, was für Auswirkungen ihre Bewertung haben. Negative Produktbewertungen können jeden Händler die Suppe versalzen, da sie den Bewertungsschnitt eines Produktes senken. Schlimmstenfalls entscheiden sich Kunden für einen Konkurrenten oder ihr Produkt/Unternehmen wird in der Google-Suche nicht mehr angezeigt. 

Auch wenn Sie als Händler bereits mehrere positive Produktbewertungen vorzeigen können, ist es ärgerlich, wenn ein potentieller Kunde aufgrund von ein paar schlechten Bewertungen von einem Kauf abgeschreckt wird.  Anders als der potenzielle Käufer, der im Geschäft das Produkt sehen, anfassen und beim Händler direkt Fragen stellen kann, ist der potenzielle Käufer im Internet auf die Beschreibungen und Erfahrungen zum Produkt angewiesen. Interessenten fokussieren sich zuerst auf die negativen Bewertungen, um sich ein erstes Bild von dem Produkt zu verschaffen und entscheiden danach ob das Produkt in den Warenkorb kommt oder nicht.  

Da stellt sich die Frage, wie Sie als Händler die negativen Bewertungen/Rezensionen löschen lassen können? Hiefür gibt es mehrere Schritte.

1. Schritt
Abmahnung  

Der erste Schritt zur Löschung von Bewertungen und Rezensionen ist: das Anwaltliche Abmahnschreiben an die Person, welche die Bewertung abgegeben hat, sofern sie namentlich bekannt ist.  

Häufig kann ein solches Schreiben vom Anwalt durchaus Erfolge erzielen. Viele Kunden lassen es nicht auf eine weitere gerichtliche Konfrontation ankommen.

Im Idealfall kann der Kunde eine negative Rezension zu einer positiven umwandeln, sodass ihr Bewertungsschnitt nicht länger darunter leidet. Ist eine Korrektur nicht mehr möglich, kann die Bewertung/Rezension  durch den Kunden gelöscht werden. 

2. Schritt
Google  kontaktieren

Blieb die Abmahnung erfolglos kann der nächste Schritt gesetzt werden: der Anwalt kontaktiert Google direkt.

Hier stehen wir mit einem irischen Anwalt in Dublin in Kontakt, um notfalls auch vor Ort zu intervenieren.

Da Rezensionen und Bewertungen mit Kauferfahrungen im Zusammenhang stehen müssen und sich an Richtlinien halten müssen, kann der Rechtsanwalt Google über Verstöße einer Bewertung/Rezension an den Rezensionrichtlinien und an geltendem Recht aufklären.

Wann liegen Verstöße gegen Rezensionsrichtlinien vor?

Nicht erlaubt sind Rezensionen, wenn es sich um folgende Inhalte handelt:

-Werbung, Spam oder falsche Inhalte
-Nicht themenbezogene Inhalte
-Illegale oder eingeschränkt zulässige Inhalte
-Sexuelle oder anstößige Inhalte
-Beleidigungen, Belästigungen und Mobbing
-Identitätsdiebstahl
-Interessenskonflikte

Wann liegen Verstöße gegen geltendes Recht vor?

1. Unwahre Behauptungen beruhend auf Tatsachen

2. Üble Nachrede- Vorwurf einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung oder
eines unehrenhaften Verhaltens, oder eines Verhaltens gegen die guten Sitten.

3. Verleumdung- Bei Verleumdung wird jemand verdächtigt, eine strafbare Handlung begangen zu haben, obwohl klar ist, dass der Vorwurf falsch und die Person dadurch gefährdet ist, von Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.

4. Schmähkritik-Bewertungen die auf die Herabsetzung einer Person abzielen und sich nicht mit der Sache auseinandersetzen. 

5. Beleidigung-Die Beschimpfung oder Verspottung einer Person vor mindestens zwei anderen

Kosten: Für den 1. und 2. Schritt verlangen wir verrechnen wir pauschal ein Pauschalhonorar iHv EUR 200. 

3. Schritt 
Klage und
Einstweilige Verfügung

Wird die Bewertung/Rezension trotz Abmahnung und Kontaktaufnahme mit Google nicht gelöscht, so bleibt nur noch eins: Die Klage! 

Hier kann sowohl die Person, welche die Bewertung abgegeben hat, als auch Google auf Schadenersatz verklagt werden. 

In besonders dringenden Fällen können wir auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragen. In diesem Fall kann eine sofortige Löschung binnen etwa einer bis vier Wochen bewirkt werden. 

Kosten: Die Abrechnung richtet sich nach dem RATG; um mit der Klagsführung beginnen zu können, benötigen wir allerdings lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 743. Im Erfolgsfall - wir werden Ihnen hierzu eine genaue und verlässliche Einschätzung geben - erhalten Sie die Gerichtsgebühr wieder vom Gegner zurück. Im Normalfall (Obsiegen) sollte die Klagsführung daher im Ergebnis für Sie kostenfrei sein.

Senden Sie uns eine Nachricht, um kostenfrei weitere Informationen zu erhalten


Sie wollen unsere Dienste in Anspruch nehmen, eine persönliche Beratung erhalten oder zunächst nur einmal Ihre E-Mail hinterlassen, um später mehr Informationen zu erhalten? Dann schreiben Sie uns am besten gleich! Bitte notieren Sie Ihr Anliegen in der Nachricht. 

Kosten fallen bei Kontakt keine an - bevor wir für Sie eine kostenpflichtige Tätigkeit vornehmen, werden Sie ausdrücklich gefragt. Wir weisen auch auf Ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht hin, falls Sie Dienstleistungen online buchen. 

Wir sind für Sie auch telefonisch unter 06507283562 erreichbar. 

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