Gibt es eine Ausweispflicht in Österreich? - Ausweisleistung bei der Polizei

Gibt es eine Ausweispflicht in Österreich? - Ausweisleistung bei der Polizei

Gibt es eine Ausweispflicht in Österreich? Muss ich meinen Ausweis immer zeigen? Kann die Polizei immer meinen Ausweis verlangen? Kann ich die Ausweisleistung verweigern? Was passiert wenn ich sie verweigere? Was ist wenn ich verhaftet wurde, weil ich meinen Ausweis nicht zeigen wollte/konnte? Kann ich etwas gegen eine unrechtmäßige Ausweisleistung machen? Kann ich mich beschweren?

Es gibt nur wenige Gründe in Österreich für die die Polizei eine Ausweisleistung legal verlangen darf. Trotzdem verlangt die Polizei immer wieder einen Ausweis. Ganz besonders bei Personen die nicht aus Österreich kommen, wird dies sehr gerne von der Polizei immer wieder gemacht. Doch wie ist die rechtliche Lage? Wann darf die Polizei wirklich einen Ausweis verlangen? 

Was ist eine Ausweisleistung?

Ausweisleistung bedeutet, dass eine Person ihre Identität mit Hilfe eines Lichtbildausweises o.ä. nachweist. Steht ein Verdacht einer strafbaren Handlung im Raum, darf die Polizei Ihre Identität feststellen. Dafür müssen Sie Ihren Ausweis zeigen. Haben Sie keinen Ausweis bei sich, darf die Polizei Sie mit auf die Polizeistation nehmen, um eine Identitätsfeststellung durchzuführen. 

Muss ich immer einen Ausweis mitführen?

In Österreich besteht keine Ausweispflicht. Das heißt man muss keinen Ausweis mitführen (Ausnahme: Führerschein beim Autofahren). 

EU-Bürger müssen einen Reisepass mitführen und Drittstaat-Angehörige müssen einen Identitätsnachweis (z.B. Aufenthaltskarte) vorweisen können. 

Allerdings bedeutet das nicht, dass die Polizei jederzeit nach einem Ausweis verlangen darf. Hierfür gibt es strenge gesetzliche Bestimmungen, an die sich die Polizei halten muss.

Wann darf die Polizei meine Identität feststellen? 

Die Polizei darf nicht willkürlich Ihren Ausweis verlangen bzw. Ihre Identität feststellen. Im Sicherheitspolizeigesetz (§ 35 SPG) wird klar festgelegt, wann die Polizei Ihren Ausweis verlangen darf: 
  1. Wenn der Verdacht besteht, dass Sie Teil einer gefährlichen Handlung waren oder Zeuge einer solchen Handlung waren.
  2. Wenn sich an ihrem Aufenthaltsort kürzlich eine illegale Handlung ereignet hat, bzw. eine Straftat begangen wurde (wobei nur eine Häufung an Straftaten an einem gewissen Ort nicht ausreichend ist Ausweise zu kontrollieren).
  3. Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden und eine Identitätsfeststellung notwendig ist.
Andere Gründe können noch sein: Feststellung der Identität eines abgängigen Minderjährigen, eines geistig Kranken, eines geflohenen Häftlings, etc.
An Grenzen und Flughäfen besteht auch in Österreich eine Ausweispflicht.

Was kann ich gegen eine fälschlicherweise erfolgten Ausweisleistung machen?

Was mache ich wenn ich den Verdacht habe, dass die Kontrolle durch die Polizei auf illegaler Weise erfolgt ist? 

1. Stellen Sie Beweise sicher: Machen Sie ein Video von der Amtshandlung. (Darf ich die Polizei filmen?) Machen Sie sich genaue Notizen. Schreiben Sie sich Kontaktdaten von etwaigen Zeugen auf.

2. Melden Sie sich bei uns: Kontakt. Wir können Ihren Fall genau und kostenfrei überprüfen und Ihnen Ihre nächsten Schritte darlegen.

3. Wir machen eine Maßnahmenbeschwerde: Dies ist sehr wichtig, damit solche Übergriffe durch die Polizei nicht mehr stattfinden. Die Kosten dieser Beschwerde muss auch von der Behörde getragen werden, es besteht also kein finanzielles Risiko von ihrer Seite.

Kann ich eine Ausweisleistung auch verweigern? 

Ja. Sie können eine Ausweisleistung durch die Polizei verweigern, besonders wenn kein Grund dazu besteht. Dann wird die Polizei Sie allerdings mit auf die Polizeistation nehmen wollen, um Ihre Identität festzustellen. Bleiben Sie freundlich und rufen Sie uns an: +436507283562.

Hilfe! Ich bin zur Identitätsfeststellung von der Polizei verhaftet worden. Was mache ich jetzt?

Das Wichtigste ist Ruhe zu bewahren und freundlich zu bleiben. 
Wenn Sie noch auf der Polizeistation sind: 

Kontaktieren Sie uns sofort telefonisch: +436507283562. Wir werden Sie beraten und können, falls benötigt, auch jemanden gleich vorbei schicken.

Wenn Sie nicht mehr auf der Station sind:

Kontaktieren Sie uns per WhatsApp: +436507283562 oder einfach mit dem Kontaktformular am Ende dieses Artikels. Schildern Sie im Detail was passiert ist und schicken Sie Bilder und/oder Videos gleich mit.
Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen. 

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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