Heiraten in Österreich

Heiraten in Österreich


     Endlich die Frau fürs Leben gefunden und nun wollen Sie in den Hafen der Ehe eindocken?
Jedoch haben sie von mehreren Seiten, vl schon mal, diese Aussagen gehört:

    „Ich weiß nicht welche Urkunden ich für die Heirat benötige. Das eine Standesamt sagt mir A, B und C., das andere sagt mir D. und E. Ich kenne mich nicht mehr aus. Was soll ich jetzt machen?“
„Ich musste bereits viermal zum gleichen Standesamt gehen, damit all meine Urkunden und Unterlagen erfolgreich überprüft wurden. Der nächste Termin zum Heiraten ist erst in vier Monaten.“ 
„Der eine Stempel ist bereits abgelaufen und nun muss ich die Urkunde zurück nach Nigeria schicken um erneut einen Stempel zu bekommen. Das kostet mich mehrere Wochen.“ Warum hat mir das keiner früher gesagt?“

Nun sind sie verunsichert, entmutigt und wissen nicht was für nächste Schritte sie setzen sollen.

Auch hierbei kann Ihnen ein Rechtsanwalt zur Seite stehen, damit sie sicher zum Ziel kommen und endlich heiraten können.

Für die Heirat werden verschiedene Unterlagen benötigt. Lassen sich sich von einem Rechtsanwalt aufklären. 

1. Welche Dokumente brauche um heiraten zu können?

Für die Eheschließung benötigt das Standesamt von beiden Personen:

-Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Asylkarte)

- Geburtsurkunde mit Beglaubigung des Außenministeriums sowie Überbeglaubigung durch die österreichische Botschaft. 

Die Überbeglaubigung ist für Asylwerber, welche in einem Verfahren stehen, nicht erforderlich!!

- Ledigkeitsbescheinigung mit Beglaubigung des Außenministeriums, sowie der Überbeglaubigung durch die österreichische Botschaft.

Die Überbeglaubigung ist für Asylwerber, die in einem Verfahren stehen, nicht erforderlich!!

Die Bescheinigung darf, für alle Nichteuropäer, nicht älter als sechs Monate ab Ausstellungsdatum sein.

-Öfters können je nach Nationalität weitere Unterlagen und Urkunden, zb Ehefähigkeitszeugnis-besonders von deutschen Staatsbürgern- Auszug aus dem Geburtenbuch, und weiteren vom Standesamt verlangt werden.

Bei geschiedenen Antragstellern ist die erste Heiratsurkunde mitsamt Scheidungsurteil erforderlich.

Die Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung müssen von einem beglaubigten Dolmetscher(gerichtlich beeideten Dolmetscher) in die deutsche Sprache übersetzt werden.


2. Ich bin schon traditionell verheiratet. Muss ich trotzdem standesamtlich heiraten, damit diese von den Behörden anerkannt wird?

Ja. In Österreich wird nur die standesamtliche Heirat anerkannt. Die traditionelle Heirat ist rechtlich, in Österreich, nicht anerkannt und die „Ehe“ wird als Lebensgemeinschaft gesehen. 

Es gibt ein Mindestalter wenn man für seinen Ehemann/Ehefrau ein Visum beantragen will.
 

3. Gibt es ein bestimmtes Mindestalter für eine Familienzusammenführung? Meine Frau / mein Mann ist unter 21 Jahre alt und will ein Visum beantragen?

Ja gibt es. 

Eine  Zusammenführung über das Niederlassung und Aufenthaltsgesetz (NAG), ist für alle Österreicher und alle anderen Nicht EU Bürger, erst ab 21 Jahren möglich.
 
Das heißt zum Beispiel, wenn sie eine 19-jährige Frau aus zb., China, Nigeria, Vereinigte Staaten heiraten, können sie erst wenn sie das 21. Lebensjahr erreicht haben, für Sie ein Visum über die Familienzusammenführung beantragen. 

 Sonstige EU Bürger können bereits ab dem 18. Lebensjahr ein Familienzusammenführung über das NAG durchführen. 

Beispiel: Ein Tuneser heiratet eine 20-jährige Tschechin, die hier arbeitet, und kann nach der Heirat bei der MA35 ein Visum, bzw. Aufenthaltskarte beantragen. 


Wo stelle ich den Antrag? Wie schnell bekomme ich einen Termin?

 Wenn alle erforderlich Unterlagen und Urkunden vorhanden sind, kann der Antrag auf Eheschließung bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen. 

In Wien kann man mit einer Wartezeit mindestens zwei bis drei Monaten rechnen. Außerhalb von Wien geht das, in der Regel, deutlich schneller.

Das Standesamt muss ihre Unterlagen/Urkunden sorgfältig überprüfen und kann Ihnen danach einen Hochzeitstermin vergeben.

6. Was passiert nachdem ich den Antrag gestellt habe?

Das Standesamt überprüft die Unterlagen/Urkunden und stellt den Antragstellern bei der Überprüfung, Fragen zur Trauung und zu den Personalien (Religion, Vorehen, Kinder, Namensführung nach der Eheschließung).

Falls Sie nicht der deutschen Sprache mächtig sind, ist die Begleitung eines gerichtlich beeideten Dolmetschers notwendig.

Nachdem die Überprüfung mitsamt Fragenkatalog abgeschlossen wurde, wird der Termin vergeben. Danach müssen noch die Gebühren für den Antrag auf Eheschließung (von Standesamt zu Standesamt verschieden) bezahlt werden und dann steht Ihnen nichts - oder sagen wir fast nichts - mehr im Wege zum heiraten.

Nachdem die Trauung abgeschlossen ist, stellt Ihnen das Standesamt die Heiratsurkunde aus. 

7. Wie verläuft die Trauung?

Am Tag der Hochezeit erscheinen sie dann mit ihren Trauzeugen und zeigen ihren Reisepass oder ihre Asylkarte vor. Wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen sie auch für die Trauung einen gerichtlich beeideten Dolmetscher bestellen. 

Nachdem die Trauung (entweder kurze oder lange Variante) abgeschlossen ist, und sie endlich von der/die StandesbeamtIn die Worte „hiermit erkläre ich Sie für Herr und Frau….“ gehört haben, stellt Ihnen das Standesamt eine Heiratsurkunde aus. 

Wir gratulieren Ihnen hiermit zur erfolgreichen Eheschließung!

8. Was sind meine nächsten Schritte, nachdem ich die notwendigen Unterlagen für die Eheschließung erhalten habe?

a.) Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, damit dieser ihre Urkunden überprüft, und ihnen gleich vorab sagen kann welche Stempel bzw. Beglaubigungen oder Unterlagen noch fehlen.

b.) Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, vereinbaren Sie mit dem Rechtsanwalt einen Termin, damit sie gemeinsam zum Standesamt gehen. 

Auch bei der wichtigsten Entscheidung im Leben kann Ihnen der Rechtsanwalt behilflich sein, damit der Behördengang erfolgreich und ohne Zwischenfälle läuft.

Rufen Sie uns einfach unter 06507283562 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin zu vereinbaren. 

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