Zwischen Gerechtigkeit und Diplomatie: Wann darf ich ausgeliefert werden?

Was passiert, wenn ein Mensch in Österreich verhaftet wird – nicht wegen eines Verbrechens hierzulande, sondern auf Wunsch eines anderen Staates? 

Zwischen internationalem Recht, politischen Interessen und individuellen Grundrechten verläuft ein oft unsichtbarer, aber hochsensibler Pfad: das Auslieferungsverfahren. Ob es um mutmaßliche Straftäter, politische Verfolgung oder internationale Haftbefehle geht – die Frage, wann Österreich jemanden ausliefert, ist kein rein juristischer Akt, sondern ein Zusammenspiel aus Gerechtigkeit, Diplomatie und Menschenrechten. 

Dieser Artikel beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen eine Auslieferung möglich ist, wo Österreich Grenzen zieht – und welche Rechte die Betroffenen haben.

Was bedeutet Auslieferung?

Auslieferung bedeutet, dass eine Person von einem Land an ein anderes übergeben wird, weil sie dort vor Gericht gestellt oder eine Strafe verbüßen soll. 

Das passiert zum Beispiel, wenn jemand in Österreich verhaftet wird, aber in einem anderen Land eine Straftat begangen haben soll. Dann kann dieses Land Österreich um die Auslieferung bitten. Damit das passiert, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden

Österreich prüft dabei genau, ob die Auslieferung erlaubt ist – zum Beispiel, ob die Tat auch nach österreichischem Recht strafbar ist und ob die Menschenrechte der Person im anderen Land geachtet werden

Eine Auslieferung ist also ein rechtlich geregelter Vorgang zwischen Staaten.
Rechtliche Grundlagen der Auslieferung

Die Auslieferung in Österreich stützt sich auf ein Zusammenspiel nationaler und internationaler Rechtsvorschriften. 

Zentrale Grundlage ist das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG), das die Voraussetzungen und den Ablauf von Auslieferungsverfahren regelt. Ergänzt wird es durch Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO)

Auf internationaler Ebene spielt vor allem das Europäische Auslieferungsübereinkommen eine Rolle, dem viele Staaten beigetreten sind. Innerhalb der EU gilt zudem der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung unter Mitgliedstaaten vereinfacht und beschleunigt. 

Darüber hinaus bestehen zahlreiche bilaterale Auslieferungsverträge, etwa mit den USA oder der Schweiz. 

Die Auslieferung darf nur erfolgen, wenn die Straftat sowohl im ersuchenden Staat als auch in Österreich strafbar ist (beiderseitige Strafbarkeit) und bestimmte rechtliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig müssen auch verfassungs- und menschenrechtliche Standards beachtet werden, um den Schutz der betroffenen Person zu gewährleisten.

Deswegen ist eine gute rechtliche Beratung wichtig! 

Verfahrensablauf einer Auslieferung 

Das Auslieferungsverfahren in Österreich beginnt in der Regel mit einem amtlichen Ersuchen eines anderen Staates oder auf Basis eines Haftbefehls über Interpol. 

Wird die gesuchte Person in Österreich festgenommen, kommt sie zunächst in Auslieferungshaft. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung grundsätzlich vorliegen. 

Im nächsten Schritt entscheidet ein Landesgericht über die Zulässigkeit der Auslieferung. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Straftat auch nach österreichischem Recht strafbar ist und ob Ausschlussgründe – etwa politische Verfolgung oder die Gefahr von Folter – vorliegen

Stellt das Gericht die Zulässigkeit fest, liegt die letzte Entscheidung beim Bundesministerium für Justiz, das die Auslieferung bewilligen oder ablehnen kann.

 Während des gesamten Verfahrens hat die betroffene Person das Recht auf rechtsanwaltliche Vertretung, kann Rechtsmittel einlegen und unter bestimmten Umständen auch einen Asylantrag stellen, der das Verfahren aussetzt.

Notfallnummer 24/7: Wir sind für Sie immer da!


 +43 670 4093793 

Ein Beispiel aus der Praxis: Politisch motiviertes Auslieferungsersuchen aus Russland

Eine schwedische Staatsbürgerin mit russischen Wurzeln sollte aus Österreich nach Russland ausgeliefert werden – auf Basis eines politisch motivierten Vorwurfs. Dank der Arbeit von Dr. Gregor Klammer und seinem Team wurde das Auslieferungsersuchen erfolgreich abgewehrt.

Ein besonders eindrucksvoller Fall zeigt, wie sensibel Auslieferungsverfahren sein können – und wie wichtig eine sorgfältige Prüfung durch die österreichischen Behörden ist.


Unsere Mandantin, eine in Russland geborene schwedische Staatsbürgerin, wurde während eines Aufenthalts in Österreich mit einem Auslieferungsersuchen der Russischen Föderation konfrontiert. Der Vorwurf: groß angelegter Betrug. Bei genauer Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Anschuldigungen konstruiert waren – offenbar mit dem Ziel, Druck auf sie und ihre Familie auszuüben. Die Hintergründe waren eindeutig politischer Natur.


Dank des engagierten Einsatzes von Dr. Gregor Klammer und seinem erfahrenen Team konnte im Rahmen des Verfahrens überzeugend dargelegt werden, dass es sich um ein politisch motiviertes Auslieferungsbegehren handelte.


Die österreichischen Behörden berücksichtigten die Gefahr politischer Verfolgung sowie die unzureichenden rechtsstaatlichen Bedingungen im ersuchenden Staat. In der Folge wurde dem Auslieferungsgesuch nicht stattgegeben, und unsere Mandantin konnte in Sicherheit bleiben.


Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, Auslieferungen nicht nur formal, sondern auch inhaltlich und menschenrechtlich zu prüfen.

Auslieferungen in die Russische Föderation – eine rechtlich und politisch heikle Angelegenheit


Auslieferungsersuchen der Russischen Föderation werden in Österreich besonders sorgfältig geprüft, da sie häufig unter dem Verdacht stehen, politisch motiviert zu sein. 

Zwar bestehen zwischen Österreich und Russland völkerrechtliche Vereinbarungen zur gegenseitigen Rechtshilfe, doch die Menschenrechtslage in Russland – insbesondere im Hinblick auf faire Gerichtsverfahren, politisch motivierte Strafverfolgung und die Gefahr unmenschlicher Haftbedingungen – führt regelmäßig dazu, dass Auslieferungen abgelehnt werden

Österreich ist gemäß seiner Verfassung sowie internationalen Abkommen, etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention, verpflichtet, Personen nicht an Staaten auszuliefern, in denen ihnen Folter, Misshandlung oder politische Verfolgung drohen könnten. 

Gerade in solchen Fällen zeigt sich, wie entscheidend die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist: Nur mit fundierter rechtlicher Argumentation, sorgfältiger Beweissicherung und strategischem Vorgehen kann verhindert werden, dass politische Interessen über individuelle Rechte gestellt werden. 

Ein guter Anwalt kann so buchstäblich über Freiheit oder Auslieferung entscheiden.

Was ist der Unterschied bei einem europäischen Haftbefehl? 

Der Europäische Haftbefehl (EHB) unterscheidet sich deutlich vom klassischen Auslieferungsverfahren. Während bei einem herkömmlichen Auslieferungsersuchen – etwa von einem Drittstaat wie Russland – ein aufwendiges Prüfverfahren notwendig ist, basiert der EHB auf einem vereinfachten, automatisierten Verfahren innerhalb der Europäischen Union.

1. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich

Europäischer Haftbefehl: basiert auf einem EU-Rahmenbeschluss und gilt ausschließlich zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Auslieferung: betrifft Staaten außerhalb der EU und basiert meist auf bilateralen Verträgen oder internationalen Übereinkommen.

2. Verfahrensablauf

Europäischer Haftbefehl: Mitgliedstaaten sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Das Verfahren ist schnell, standardisiert und formalisiert, die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von 60 Tagen.
Auslieferung: jeder Fall wird individuell geprüft – inklusive politischer, menschenrechtlicher und diplomatischer Aspekte. Das Verfahren kann Monate dauern.

3. Prüfung politischer oder menschenrechtlicher Gründe

Europäischer Haftbefehl: Ablehnungsgründe streng begrenzt – politische Verfolgung ist kein regulärer Ablehnungsgrund, da alle EU-Staaten als Rechtsstaaten gelten.
Auslieferung: Österreich prüft umfassend, ob Menschenrechte verletzt werden könnten, etwa durch Folter, unfaire Verfahren oder politische Motive.

4. Schutz österreichischer Staatsbürger

Europäischer Haftbefehl: Österreich kann seine eigenen Staatsbürger im Rahmen eines EHB grundsätzlich ausliefern.
Auslieferung: österreichische Staatsbürger werden in der Regel nicht ausgeliefert, außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Ausnahme.

Insgesamt ist der Europäische Haftbefehl ein Instrument europäischer Justizzusammenarbeit, das auf gegenseitigem Vertrauen in die Rechtssysteme beruht, während Auslieferungen an Drittstaaten stets einer intensiven menschenrechtlichen und politischen Prüfung unterliegen.
Was tun, wenn eine Auslieferung droht? – Schritt-für-Schritt-Anleitung


1. Ruhe bewahren – und nichts unterschreiben
Wenn Sie erfahren, dass ein Auslieferungsersuchen gegen Sie vorliegt (z. B. durch Polizei, Interpol, Auslieferungshaft oder gerichtliche Vorladung), ist der wichtigste erste Schritt: bewahren Sie Ruhe.
Unterschreiben Sie keine Dokumente, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen – insbesondere keine „Einwilligung zur vereinfachten Auslieferung“.

2. Keine Aussagen ohne rechtliche Vertretung
Auch wenn Behörden Druck ausüben: Geben Sie keinerlei inhaltliche Aussagen zur Sache ab, bevor Sie mit einem erfahrenen Anwalt gesprochen haben. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden – auch im Auslieferungsverfahren.

3. Sofort Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen
Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt mit Erfahrung im Auslieferungsrecht, idealerweise mit Expertise bei politisch sensiblen Fällen und internationalem Bezug.
Empfehlung: Dr. Gregor Klammer – Fachanwalt für Auslieferungs- und Strafrecht
Sein Team ist rund um die Uhr erreichbar 
(Notfallnummer:  +43 670 4093793) 
und hat bereits zahlreiche Auslieferungsersuchen erfolgreich abgewehrt – selbst bei politisch motivierten Verfahren.

4. Alle Unterlagen sichern
Sammeln Sie alle verfügbaren Dokumente:

- Gerichtliche Ladungen
- Haftbefehle
- Interpol-Mitteilungen
- Passdokumente
- Vorladungen oder Schriftverkehr mit Behörden

Diese helfen Ihrem Anwalt, den Fall schnell und umfassend zu analysieren.

5. Prüfung durch Dr. Klammer und sein Team
Dr. Gregor Klammer wird das Auslieferungsbegehren sorgfältig prüfen, mögliche menschenrechtliche Risiken und politische Motive aufdecken und einen maßgeschneiderten Verteidigungsplan erstellen. Dabei arbeitet er eng mit Menschenrechtsorganisationen, Gutachtern und internationalen Kontakten zusammen.

6. Rechtliche Schritte einleiten – gegen Haft, Auslieferung und Verfahren
Das Team kann u. a.:

- Haftbeschwerden einlegen
- Aufschub oder Ablehnung der Auslieferung beantragen
- Schutzmaßnahmen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention durchsetzen
- ggf. Asylanträge oder Verfassungsbeschwerden begleiten

7. Öffentlichkeit und Diskretion abwägen
In politisch motivierten Fällen kann auch der Weg an die Öffentlichkeit oder zu NGOs Teil der Strategie sein – etwa um internationalen Druck aufzubauen. Dr. Klammer berät individuell, ob in Ihrem Fall Diskretion oder Sichtbarkeit sinnvoller ist.

Fazit
Wer von einer Auslieferung bedroht ist, steht oft unter enormem Druck. Umso wichtiger ist es, frühzeitig die richtigen Schritte zu setzen – und sich einem Anwalt anzuvertrauen, der die juristischen, politischen und menschlichen Dimensionen eines solchen Verfahrens versteht.

Dr. Gregor Klammer steht Ihnen mit Erfahrung, Klarheit und Engagement zur Seite – bevor es zu spät ist.

Unser Angebot


Wir bieten für 180€ ein Erstgespräch für eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten. Hier können wir Ihnen genau sagen, was Ihre Chancen sind und wie die weitere Vorgehensweise ist. Schreiben Sie uns per Mail an: office@anwaltklammer.com 
oder per WhatsApp: +43 650 7283562

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