Widerstand gegen die Staatsgewalt - was droht?
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"Widerstand gegen die Staatsgewalt"! - Freispruch nach falscher Anklage
In diesem unfassbaren Fall wurde unser Mandant, nachdem er gewaltsam festgenommen und misshandelt wurde, beschuldigt Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben.
Der Österreicher Daniel A. hatte noch nie Probleme mit der Polizei, aber an einem Sommertag kam alles anders. Er wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt und es entwickelte sich ein Streitgespräch über die Reifen seines Autos. Währenddessen parkte seine Lebensgefährtin den Wagen kurz um, da das Auto die Straße blockierte. Daniel A. suchte in seiner Geldbörse nach seinem Führerschein. Als er ihn nicht fand, ging er Richtung des umgeparkten Fahrzeugs. Laut zwei Augenzeugen, die zufällig anwesend waren, ist dann Folgendes passiert: Die Polizisten, die Dienst hatten, hatten das Umparken nicht mitbekommen und dachten, das wäre ein Fluchtversuch. Unter dem Ruf "wohin geht das Arschloch" stürzten sich zuerst drei, dann fünf Polizisten auf ihn. Sie haben ihn an eine Hauswand gefesselt und so heftig verprügelt, dass einer der Polizisten später noch offene Verletzungen an seiner Rückhand hatte.
Daniel A. wurde festgenommen und dann 12 Stunden im Gefängnis festgehalten. Da erfuhr er, dass er nun wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt ist. Angeblich hatte er sich im Rahmen seines "Fluchtversuchs" umgedreht und dann einen Faustschlag gegen die Schulter eines Polizisten gesetzt.
Im Fall von Daniel A. war die Beweislage echt schwierig, weil das vorhandene Videomaterial nicht die entscheidenden Momente zeigte.Wir mussten also die Widersprüche der sechs Polizisten herausarbeiten und die Glaubwürdigkeit der beiden unabhängigen Augenzeugen verteidigen.
Bei der Befragung kam dann etwas Interessantes raus: Die Aussagen der sechs Polizisten waren sich ziemlich ähnlich. Eine Polizistin, die selbst nicht beschuldigt wurde und nur Zeugin war, hat nach einer intensiven Befragung durch uns dann zugegeben, dass alle Aussagen von den Polizisten gemeinsam erstellt worden waren und sie selbst dabei mitgemacht hat.
Zwei der Polizisten haben dann unter Druck ihre Aussagen zurückgezogen und gesagt, dass sie nur einen Ausschlag von Daniel A. nach hinten gesehen haben, aber keinen echten Faustschlag gegen die Schulter, wie sie es zuerst gesagt hatten.
Beide Augenzeugen haben aber bestätigt, dass es keinen Ausschlag nach hinten gab. Die Polizisten haben die Situation falsch gedeutet und dann überreagiert. Vor Gericht waren beide Augenzeugen sichtlich erbost darüber, dass Daniel A. überhaupt angeklagt worden war.
Nachdem wir mit unserem Expertenteam diesen Fall so deutlich die Falschaussagen der Polizisten nachweisen konnten, blieb dem Richter gar nichts anderes übrig als unseren Mandanten komplett frei zu sprechen!
Was ist eine Maßnahmenbeschwerde? Wieso muss ich diese machen?
Unsere Experten im Strafrecht
Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER
Rechtsanwalt und Gründer
Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.
Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.
Dr. Klammer spricht Deutsch,
Englisch und Spanisch.

Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.
Rechtsanwalt
Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.
Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.
Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.
Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.

Mag. Vadim GUSENOV
Rechtsanwaltsanwärter
Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.
Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.
Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.
Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.
Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Igor MATEJUK, BEd
Rechtsanwaltsanwärter
Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.
Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Mag. Matejuk spricht Deutsch,
Englisch, Polnisch und Italienisch.
Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)