Widerstand gegen die Staatsgewalt - was droht?


Eine hitzige Auseinandersetzung mit der Polizei, eine unbedachte Bewegung bei einer Kontrolle, eine Teilnahme an einer Demonstration oder das Festhalten eines Freundes – schneller als gedacht kann eine Situation eskalieren und der Vorwurf „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ im Raum stehen. 
Doch was bedeutet das eigentlich genau? Wann macht man sich strafbar, und welche Strafen drohen?  

In diesem Artikel erklären wir, was das Gesetz unter Widerstand gegen die Staatsgewalt versteht, welche Handlungen als strafbar gelten und worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit Behörden in Konflikt geraten. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben – und wie Sie sich am besten verhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 Wie kann Dr. Gregor KLAMMER und sein Team Ihnen helfen? 

Was bedeutet Widerstand gegen die Staatsgewalt?

In Österreich ist „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ nach § 269 StGB strafbar. 

Widerstand gegen die Staatsgewalt bedeutet, sich aktiv gegen eine Amtshandlung von Polizisten oder anderen Behörden zu wehren. Das kann zum Beispiel passieren, wenn jemand sich einer Festnahme entzieht, einen Beamten wegstößt oder ihn daran hindert, seine Arbeit zu tun. Auch Drohungen oder aggressives Verhalten gegenüber Beamten können als Widerstand gewertet werden. 

Das Gesetz soll sicherstellen, dass Amtshandlungen ohne Störungen oder Gewalt durchgeführt werden können. Doch nicht jede Reaktion auf eine Polizeiaktion ist automatisch strafbar – wichtig ist, was genau passiert und wie die Situation eingeschätzt wird.
Was zählt als Staatsgewalt in Österreich?

In Österreich bezeichnet der Begriff „Staatsgewalt“ die Befugnis des Staates, Gesetze durchzusetzen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. 

Sie wird durch verschiedene Organe ausgeübt, darunter Polizei, Gerichte und Verwaltungsbehörden. Diese Institutionen haben das Recht und die Pflicht, Regeln durchzusetzen, Straftaten zu verfolgen und für Sicherheit zu sorgen. 

Die Staatsgewalt ist dabei an die Verfassung und Gesetze gebunden, um Willkür zu verhindern und die Rechte der Bürger zu schützen. Ein wichtiger Grundsatz ist die Gewaltentrennung, die sicherstellt, dass Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unabhängig voneinander arbeiten.

Was ist die Strafe für Widerstand gegen die Staatsgewalt?  

Die Strafe hängt stark von der Schwere des Vorfalls ab.  

Grundstrafrahmen 
Wer sich mit Gewalt oder durch eine gefährliche Drohung gegen eine Amtshandlung wehrt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Amtshandlung tatsächlich rechtmäßig war – entscheidend ist, ob der Beamte im Rahmen seiner Aufgaben gehandelt hat.  

Strengere Strafen bei erschwerten Umständen  
In schwereren Fällen, etwa wenn mehrere Personen gemeinsam Widerstand leisten oder wenn Beamte erheblich behindert werden, kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Besonders drastisch wird es, wenn Gewalt gegen den Beamten selbst angewendet wird. Hier können die Strafen noch höher ausfallen, insbesondere wenn es zu Verletzungen kommt.  

Zusätzliche Konsequenzen  
Neben einer strafrechtlichen Verurteilung kann Widerstand gegen die Staatsgewalt auch andere Folgen haben. Wer etwa bei Demonstrationen Widerstand leistet, riskiert ein Versammlungsverbot oder weitere rechtliche Konsequenzen. Zudem kann eine Vorstrafe erhebliche Auswirkungen auf das Berufsleben haben.  

Der Widerstand gegen die Staatsgewalt wird in Österreich ernst genommen und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer mit Behörden in Konflikt gerät, sollte daher besonnen reagieren und seine Rechte kennen. In vielen Fällen kann eine frühzeitige rechtliche Beratung helfen, schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

Notfallnummer 24/7: Wir sind für Sie immer da!


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"Widerstand gegen die Staatsgewalt"! - Freispruch nach falscher Anklage

In diesem unfassbaren Fall wurde unser Mandant, nachdem er gewaltsam festgenommen und misshandelt wurde, beschuldigt Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben.

Der Österreicher Daniel A. hatte noch nie Probleme mit der Polizei, aber an einem Sommertag kam alles anders. Er wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle gestoppt und es entwickelte sich ein Streitgespräch über die Reifen seines Autos. Währenddessen parkte seine Lebensgefährtin den Wagen kurz um, da das Auto die Straße blockierte. Daniel A. suchte in seiner Geldbörse nach seinem Führerschein. Als er ihn nicht fand, ging er Richtung des umgeparkten Fahrzeugs. Laut zwei Augenzeugen, die zufällig anwesend waren, ist dann Folgendes passiert: Die Polizisten, die Dienst hatten, hatten das Umparken nicht mitbekommen und dachten, das wäre ein Fluchtversuch. Unter dem Ruf "wohin geht das Arschloch" stürzten sich zuerst drei, dann fünf Polizisten auf ihn. Sie haben ihn an eine Hauswand gefesselt und so heftig verprügelt, dass einer der Polizisten später noch offene Verletzungen an seiner Rückhand hatte.


Daniel A. wurde festgenommen und dann 12 Stunden im Gefängnis festgehalten. Da erfuhr er, dass er nun wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt ist. Angeblich hatte er sich im Rahmen seines "Fluchtversuchs" umgedreht und dann einen Faustschlag gegen die Schulter eines Polizisten gesetzt. 


Im Fall von Daniel A. war die Beweislage echt schwierig, weil das vorhandene Videomaterial nicht die entscheidenden Momente zeigte.Wir mussten also die Widersprüche der sechs Polizisten herausarbeiten und die Glaubwürdigkeit der beiden unabhängigen Augenzeugen verteidigen. 

Bei der Befragung kam dann etwas Interessantes raus: Die Aussagen der sechs Polizisten waren sich ziemlich ähnlich. Eine Polizistin, die selbst nicht beschuldigt wurde und nur Zeugin war, hat nach einer intensiven Befragung durch uns dann zugegeben, dass alle Aussagen von den Polizisten gemeinsam erstellt worden waren und sie selbst dabei mitgemacht hat. 

Zwei der Polizisten haben dann unter Druck ihre Aussagen zurückgezogen und gesagt, dass sie nur einen Ausschlag von Daniel A. nach hinten gesehen haben, aber keinen echten Faustschlag gegen die Schulter, wie sie es zuerst gesagt hatten.

Beide Augenzeugen haben aber bestätigt, dass es keinen Ausschlag nach hinten gab. Die Polizisten haben die Situation falsch gedeutet und dann überreagiert. Vor Gericht waren beide Augenzeugen sichtlich erbost darüber, dass Daniel A. überhaupt angeklagt worden war.


Nachdem wir mit unserem Expertenteam diesen Fall so deutlich die Falschaussagen der Polizisten nachweisen konnten, blieb dem Richter gar nichts anderes übrig als unseren Mandanten komplett frei zu sprechen!

Gibt es zivilrechtlichen Folgen bei Widerstand gegen die Staatsgewalt?

Ja, neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann Widerstand gegen die Staatsgewalt in Österreich auch zivilrechtliche Folgen haben. Diese ergeben sich vor allem dann, wenn durch den Widerstand ein Beamter verletzt oder ein Sachschaden verursacht wird.  

Mögliche zivilrechtliche Konsequenzen: 

1. Schadenersatzforderungen  
   Wird ein Beamter bei der Amtshandlung verletzt – etwa durch Schläge, Tritte oder andere Gewalthandlungen – kann er oder der Staat Schadenersatz verlangen. Dazu gehören Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzensgeld.  

2. Amtshaftung oder persönliche Haftung  
   In bestimmten Fällen kann der Staat für Schäden aufkommen, die im Zuge einer Amtshandlung entstehen. War der Widerstand jedoch schuldhaft und rechtswidrig, kann der Staat die entstandenen Kosten auf den Täter rückübertragen.  

3. Sachschäden  
   Falls bei der Amtshandlung Ausrüstung oder Fahrzeuge der Exekutive beschädigt werden (z. B. Polizeiauto, Uniform, Funkgerät), kann eine zivilrechtliche Ersatzpflicht entstehen.  

 
Widerstand gegen die Staatsgewalt kann also nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen kann man für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Wer in eine solche Situation gerät, sollte sich daher rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, um mögliche Konsequenzen abzumildern.
Was kann ich machen wenn mir Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird? 

Wenn Ihnen Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird, kann das ernste Folgen haben – von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu zivilrechtlichen Forderungen. Damit Sie keine Fehler machen, die Ihre Situation verschlimmern, sollten Sie diese Schritte befolgen:  

1. Ruhe bewahren und nichts übereilt sagen  
Bei einer Konfrontation mit der Polizei ist es wichtig, nicht emotional oder aggressiv zu reagieren. Vermeiden Sie es, sich zu verteidigen oder zu rechtfertigen – alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.  

2. Keine Aussagen ohne Anwalt machen  
Nach einer Festnahme oder Vorladung sollten Sie keine Aussagen zur Sache machen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können Ihnen später schaden.  

3. Protokoll und Vorwürfe prüfen  
Lassen Sie sich genau erklären, was Ihnen vorgeworfen wird. Falls Sie ein Protokoll oder eine Anzeige erhalten, notieren Sie sich alle Details und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab.  

4. Beweise sichern  
Falls möglich, sollten Sie Beweise sammeln, die Ihre Unschuld oder eine übermäßige Polizeigewalt belegen – zum Beispiel Videos, Zeugenaussagen oder medizinische Gutachten, falls Sie verletzt wurden.  

5. SOFORT einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren  
Je früher Sie rechtliche Unterstützung haben, desto besser sind Ihre Chancen, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Als erstes muss sofort eine Maßnahmenbeschwerde erfolgen. Hier hat man auch nur 6 Wochen Zeit dies zu erledigen! Deswegen so schnell wie möglich Kontakt zu unseren Experten aufnehmen!
Dr. Gregor Klammer und sein Team sind Experten im Strafrecht und wissen genau, wie sie Sie in solchen Fällen bestmöglich verteidigen.  

Was ist eine Maßnahmenbeschwerde? Wieso muss ich diese machen? 

Wenn Ihnen Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird, sollten Sie nichts überstürzen und vor allem keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand machen. 
Jede unbedachte Reaktion kann Ihre Situation verschlechtern. 

Der aller erste Schritt ist in die Gegenoffensive zu gehen: eine Maßnahmenbeschwerde machen! Dann muss die Polizei oder die beteiligten Organe der Staatsgewalt erstmal beweisen wieso diese Maßnahme die getätigt wurde rechtens war. Hier klären sich dann meistens schon die falschen Aussagen auf.

Hier arbeiten wir auch mit dem Verein FAIR AUSTRIA - Verein für ein faires Österreich zusammen. Dieser übernimmt das finanzielle Risiko dieser Maßnahmenbeschwerde, sodass sie keinerlei finanzielles Risiko dabei tragen!

Die beste Lösung: Kontaktieren Sie sofort Dr. Gregor Klammer und sein erfahrenes Strafrechtsteam. Wir analysieren Ihren Fall, schützen Ihre Rechte und entwickeln die beste Verteidigungsstrategie für Sie. 
Lassen Sie sich nicht allein mit den Vorwürfen – wir stehen an Ihrer Seite! 

Unsere Experten im Strafrecht


Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER

Rechtsanwalt und Gründer

Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.


Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.


Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.


Dr. Klammer spricht Deutsch,

Englisch und Spanisch. 


Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.



Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.



Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.




Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.


Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.


Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.


Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.


Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.


Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)


Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.


Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.





Mag. Matejuk spricht Deutsch,

Englisch, Polnisch und Italienisch.


Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)


Unser Angebot

1. Persönliche Beratung vom Rechtsanwalt

Wir bieten für 180€ eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten Dr. Gregor Klammer oder Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M. In dringenden Fällen können wir uns auch kurzfristig zu einem Termin treffen.

Kontakt Dr. Klammer: +43 650 7283562 (auch auf WhatsApp)



2. Kostenfreie Sofortauskunft

Möchten Sie sich erst über Ihre Optionen informieren, bevor Sie bezahlen? Schicken Sie uns am besten per WhatsApp eine Anfrage an unsere Experten im Strafrecht - schicken Sie auch gleich die Ladung oder andere wichtige Dokumente mit, dass wir vollumfänglich Auskunft geben können:



Mag. Gusenov: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Matejuk: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)



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