KSV1870-Bewertung löschen lassen: So geht's
Was bedeutet KSV1870?
KSV1870-Bewertung und Privatkonkurs
Praxisfall: Löschung negativer Bonitätseinträge nach Privatkonkurs
Herr F. beantragte nach seinem abgeschlossenen Privatkonkurs die Löschung negativer Einträge beim KSV1870, was zunächst abgelehnt wurde. Mit Unterstützung von Dr. Gregor Klammer und seinem Team klagte er erfolgreich gegen die unrechtmäßige Speicherung. Das Gericht entschied auf Löschung der Einträge – ein wichtiger Schritt für Herrn F.s finanzielle Rehabilitation.
Herr F. hatte vor einigen Jahren einen Privatkonkurs durchlaufen, den er mittlerweile vollständig abgeschlossen und alle Auflagen erfüllt hatte. Trotz des rechtskräftigen Abschlusses wurde seine negative Bonitätsbewertung weiterhin beim KSV1870 geführt. Dies beeinträchtigte ihn erheblich – beispielsweise bei der Wohnungssuche und bei Kreditverhandlungen mit Banken.
Er stellte daher beim KSV1870 den Antrag auf Löschung der negativen Einträge. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, obwohl laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und österreichischem Recht personenbezogene Daten, insbesondere solche mit schwerwiegenden Auswirkungen wie Bonitätsmerkmale, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht werden müssen.
Daraufhin wandte sich Herr F. an Dr. Gregor Klammer, einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt. Gemeinsam mit seinem Team reichte Dr. Klammer Klage gegen den KSV1870 ein. Nach einer gerichtlichen Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die weitere Speicherung der negativen Einträge tatsächlich rechtswidrig war. Es erging ein Beschluss, der die Löschung der Einträge anordnete.
Dank dieses Erfolgs ist Herr F. nun wieder in der Lage, am wirtschaftlichen Leben ohne die Altlasten seines früheren Konkurses teilzunehmen.