KSV1870-Bewertung löschen lassen: So geht's

Ein negativer Eintrag beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) kann Ihre finanzielle Zukunft erheblich beeinträchtigen. 
Ob Kredit, Wohnung oder Mobilfunkvertrag – eine schlechte Bonitätsbewertung kann schnell zur Ablehnung führen. 

Doch viele Betroffene wissen nicht: Nicht jeder Eintrag ist rechtmäßig oder dauerhaft zulässig. 

Gemeinsam mit Anwalt Dr. Gregor Klammer zeigen wir Ihnen, wie Sie unrechtmäßige oder veraltete KSV1870-Bewertungen löschen lassen können – rechtssicher und effizient.

Was bedeutet KSV1870?

Der KSV1870 steht für den Kreditschutzverband von 1870, eine österreichische Organisation mit Sitz in Wien, die sich auf Bonitätsprüfung, Inkasso, Insolvenzvertretung und ähnliche Dienstleistungen spezialisiert hat.
Sie ist eine österreichische Wirtschaftsauskunftei, die Daten über die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen sammelt und daraus Bonitätsbewertungen erstellt

Banken, Vermieter oder Geschäftspartner nutzen diese Informationen, um das finanzielle Risiko ihrer Kunden besser einschätzen zu können. Der Verband greift dabei auf unterschiedliche Datenquellen zurück – unter anderem auf Gerichtsdaten, Gläubigermeldungen und öffentliche Register.
Was ist eine KSV1870-Bewertung? Wann erhalte ich diese?


Die KSV1870-Bewertung (Bonitätsauskunft) ist ein Scoring-Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit auf Basis gesammelter Informationen wiedergibt. 

Eine solche Bewertung wird erstellt, wenn Sie beispielsweise einen Kredit beantragen, ein Konto eröffnen oder eine Firma Ihre Bonität prüfen will. 

Negative Einträge entstehen oft durch offene Forderungen, gerichtliche Mahnverfahren oder Privatkonkurse

ACHTUNG: 
Auch nach Beendigung solcher Verfahren bleiben diese Einträge häufig bestehen – zu Unrecht. Genau hier setzt die rechtliche Unterstützung durch Dr. Gregor Klammer an.

KSV1870-Bewertung und Privatkonkurs  

Ein Privatkonkurs führt meist zu einem negativen Eintrag beim KSV1870
Selbst nach Abschluss des Verfahrens – etwa durch Zahlung eines Sanierungsplans oder durch Restschuldbefreiung – bleiben die Daten oft mehrere Jahre gespeichert

Viele Betroffene gehen fälschlicherweise davon aus, dass dies rechtens sei. Tatsächlich gibt es klare Fristen (5 Jahre), nach deren Ablauf eine Löschung möglich ist. 

Dr. Klammer prüft im Einzelfall, ob Ihre Daten zu Unrecht gespeichert oder sogar unzulässig veröffentlicht werden – und setzt Ihre Rechte konsequent durch.

Praxisfall: Löschung negativer Bonitätseinträge nach Privatkonkurs

Herr F. beantragte nach seinem abgeschlossenen Privatkonkurs die Löschung negativer Einträge beim KSV1870, was zunächst abgelehnt wurde. Mit Unterstützung von Dr. Gregor Klammer und seinem Team klagte er erfolgreich gegen die unrechtmäßige Speicherung. Das Gericht entschied auf Löschung der Einträge – ein wichtiger Schritt für Herrn F.s finanzielle Rehabilitation.

Herr F. hatte vor einigen Jahren einen Privatkonkurs durchlaufen, den er mittlerweile vollständig abgeschlossen und alle Auflagen erfüllt hatte. Trotz des rechtskräftigen Abschlusses wurde seine negative Bonitätsbewertung weiterhin beim KSV1870 geführt. Dies beeinträchtigte ihn erheblich – beispielsweise bei der Wohnungssuche und bei Kreditverhandlungen mit Banken.


Er stellte daher beim KSV1870 den Antrag auf Löschung der negativen Einträge. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, obwohl laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und österreichischem Recht personenbezogene Daten, insbesondere solche mit schwerwiegenden Auswirkungen wie Bonitätsmerkmale, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht werden müssen.


Daraufhin wandte sich Herr F. an Dr. Gregor Klammer, einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt. Gemeinsam mit seinem Team reichte Dr. Klammer Klage gegen den KSV1870 ein. Nach einer gerichtlichen Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die weitere Speicherung der negativen Einträge tatsächlich rechtswidrig war. Es erging ein Beschluss, der die Löschung der Einträge anordnete.



Dank dieses Erfolgs ist Herr F. nun wieder in der Lage, am wirtschaftlichen Leben ohne die Altlasten seines früheren Konkurses teilzunehmen.

KSV1870-Bewertung: Wann muss sie gelöscht werden?

Eine Bewertung muss gelöscht werden, wenn:

- Keine Einzelfallprüfung erfolgt ist (automatisch erstellte Bewertungen sind nicht rechtens)
 
- Die gesetzlichen Speicherfristen (nach VwGH 5 Jahre) abgelaufen sind,
 
- Der Eintrag veraltet oder faktisch falsch ist,
 
- Der Eintrag Ihre Rechte auf Datenschutz oder Rehabilitation verletzt,
 
- Kein berechtigtes Interesse mehr an der Verarbeitung der Daten besteht.
 
Anwalt Dr. Gregor Klammer prüft nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern übernimmt auch die Argumentation gegenüber dem KSV – für maximale Erfolgschancen.
 

Wann ist eine Veröffentlichung einer KSV1870-Bewertung illegal? 

Die Veröffentlichung kann unrechtmäßig sein, wenn:

-Keine Einzelfallprüfung erfolgt ist. Nur automatisch erstellte Bewertungen sind nach aktueller Rechtsprechung unrechtmäßig.
 
- Die Bewertung fehlerhaft oder veraltet ist,
 
- Die Daten ohne ausreichendes berechtigtes Interesse verarbeitet wurden,
 
- Sie nach einem abgeschlossenen Privatkonkurs keine offene Verpflichtung mehr haben,
 
- Die Veröffentlichung Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt (DSGVO, § 1 DSG).
 
Dr. Klammer stellt sicher, dass Ihre Ansprüche auf Löschung rechtlich fundiert und durchsetzbar sind – auch gegenüber Datenschutzbehörden oder gegebenenfalls vor Gericht.

Brauche ich einen Anwalt? 

Die Löschung eines KSV-Eintrags ist keine bloße Formalität. 

Es geht um komplexe Datenschutz-, Insolvenz- und Zivilrechtsfragen, bei denen Fehler schnell zu Ablehnungen führen. 

Ein erfahrener Anwalt wie Dr. Gregor Klammer weiß, welche Argumente bei der Auskunftei und ggf. vor Behörden oder Gerichten zählen. Zudem übernimmt er die gesamte KommunikationSie müssen sich nicht mit juristischen Fachausdrücken oder Fristen auseinandersetzen. 

Das Ergebnis: Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Löschung steigen deutlich – und Sie sparen Zeit, Nerven und im Zweifel viel Geld.
Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass meine KSV1870 Bewertung illegal ist?

Mit Unterstützung von Anwalt Dr. Gregor Klammer läuft die Löschung rechtssicher, effizient und möglichst stressfrei ab:
 
1. Selbstauskunft anfordern
Fordern Sie Ihre kostenlose Selbstauskunft beim KSV1870 an. Dies geht einmal pro Jahr kostenlos. 

Auf Wunsch übernimmt Dr. Klammer bereits diesen Schritt für Sie.
 
2. Eintrag juristisch prüfen lassen
Nicht jeder Eintrag ist zulässig. Dr. Klammer prüft, ob:
 
- Fristen abgelaufen sind,
 
- die Daten rechtlich korrekt verarbeitet wurden,
 
- ein Löschanspruch nach DSGVO, § 1 DSG oder anderen Normen besteht.
 
3. Löschantrag durch Dr. Klammer einreichen
Ein professionell formuliertes Schreiben durch einen Anwalt wirkt deutlich stärker. 

Dr. Klammer fordert unter Fristsetzung die Löschung – mit klarer rechtlicher Begründung.
 
4. Reaktion des KSV abwarten
Der KSV hat in der Regel 8 Wochen Zeit zu reagieren. Erfolgt keine oder eine unzureichende Reaktion, bereitet Dr. Klammer eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde vor.
 
5. Weitere rechtliche Schritte bei Bedarf
Sollte der KSV sich weigern, wird Ihr Fall an die Datenschutzbehörde übermittelt oder zivilrechtlich verfolgt.

Auch dabei begleitet Sie Dr. Klammer – bis zur endgültigen Löschung des Eintrags.

Unser Angebot


Basispaket - Erstberatung

Wir bieten für 180€ ein Erstgespräch für eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten. Hier können wir Ihnen genau sagen, was Ihre Chancen sind und wie die weitere Vorgehensweise ist. Schreiben Sie uns per Mail an: office@anwaltklammer.com 
oder per WhatsApp: +43 650 7283562

Oder: 

Komplettpaket – 480 € (einmalig)

- Vollständige juristische Prüfung und Bewertung
 - Erstellung und Einbringung eines rechtlich fundierten Löschbegehrens
 - Schriftverkehr mit dem KSV1870 und Fristsetzung
 - Vertretung gegenüber Datenschutzbehörde (außergerichtlich)
 - Persönliche Betreuung durch Dr. Gregor Klammer und sein Team

Schreiben Sie uns für einen Termin: Kontakt.

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Kontaktieren Sie uns