§ 127 StGB erklärt: Was bei Diebstahl in Österreich rechtlich gilt

Diebstahl in Österreich ist kein Kavaliersdelikt – und schneller passiert, als man denkt. 

Ob es um den Griff in die Supermarktkasse, die unüberlegte Mitnahme eines Gegenstands oder komplexere Fälle wie Einbruch oder gewerbsmäßigen Diebstahl geht: Die rechtlichen Konsequenzen sind oft gravierender, als viele glauben. 

Doch was genau gilt eigentlich als Diebstahl? Welche Strafen drohen und wann wird aus einem einfachen Diebstahl ein schweres Verbrechen? In unserem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Diebstahl in Österreich – praxisnah, verständlich und mit echten Einblicken aus der anwaltlichen Praxis. 
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Was ist Diebstahl?

Diebstahl bedeutet, dass jemand etwas wegnimmt, das einem anderen gehört, und es für sich behalten oder weitergeben will. Dabei geht es immer darum, dass der Dieb keine Erlaubnis hat, die Sache mitzunehmen. 

In Österreich ist Diebstahl im Strafgesetzbuch unter § 127 StGB geregelt und wird als Straftat angesehen. Ob es sich um Geld, Wertgegenstände oder andere Sachen handelt, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass der Täter mit der Absicht handelt, sich oder jemand anderem einen Vorteil zu verschaffen. Das Gesetz schützt dabei das Eigentum jedes Menschen. Wer beim Diebstahl erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen – wie hoch diese ist, hängt vom genauen Fall ab.
Welche Strafen gibt es für Diebstahl?


Die Strafen für Diebstahl in Österreich richten sich danach, wie schwer die Tat ist. 

Im Grundfall, also beim einfachen Diebstahl nach § 127 StGB, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Wird der Diebstahl jedoch unter erschwerenden Umständen begangen – zum Beispiel, wenn jemand in ein Haus einbricht, um etwas zu stehlen, oder wenn der Wert der gestohlenen Sache besonders hoch ist – dann spricht man von schwerem Diebstahl. In solchen Fällen kann die Strafe deutlich härter ausfallen, und es drohen Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder sogar mehr, wenn es sich um besonders schwere Fälle handelt. Besonders schwer wiegt der Diebstahl, wenn er gewerbsmäßig oder als Teil einer kriminellen Vereinigung begangen wird. Die genaue Strafe hängt aber immer vom Einzelfall ab – auch davon, ob der Täter bereits vorbestraft ist oder nicht.

Deswegen ist auch ein erfahrener Rechtsbeistand von Vorteil um gleich von Anfang auf die richtige Strategie zu setzen.

Welche Formen an Diebstahl gibt es?  

1. Einfacher Diebstahl

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, um sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

2. Schwerer Diebstahl

Besonders gefährliche Umstände, z.B.: Einbruch in ein Gebäude
Diebstahl durch Überwinden besonderer Sicherungen, Mitführen einer Waffe
Strafe: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.

3. Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

Einbruchsdiebstahl oder bewaffneter Diebstahl
Strafe: Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren.

4. Gewerbsmäßiger Diebstahl

Wenn jemand Diebstahl regelmäßig begeht, um sich ein fortlaufendes Einkommen zu verschaffen.
Strafe: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahre.

5. Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung

Wenn der Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen wird.
Strafe: Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren.

6. Besonders schwerer Diebstahl

Bei sehr hohen Schadenssummen oder besonders gefährlichen Tatumständen (z.B. Diebstahl von Kulturgütern, systematische Diebstähle).
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mehr.

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Der "gestohlene" Karton – Freispruch wegen Zweifels am Beweiswert

Unser Mandant wurde des Diebstahls beschuldigt und fristlos entlassen. Doch Dr. Gregor Klammer konnte nachweisen, dass die Beweise gegen den Mandanten gar nicht so stichfest waren. Ergebnis: Freispruch und Kündigungsentschädigung.

Ein Mandant von Dr. Gregor Klammer arbeitete als Fahrer bei einer Transportfirma, die ausschließlich für die österreichische Post tätig war. Eines Tages verschwand ein Paket, das eigentlich für eine andere Tour bestimmt gewesen wäre, aber versehentlich seiner Route zugeteilt wurde. Laut interner Auswertung der Firma war der Mandant laut Videoaufnahmen der letzte, der das Paket in Händen hielt. Es wurde daraufhin gegen ihn der Vorwurf des Diebstahls (§ 127 StGB) erhoben und er wurde fristlos entlassen.


Die Aufnahmen schienen zunächst belastend – doch beim genaueren Hinsehen fiel ein entscheidender Punkt auf: Das verschwundene Paket soll einen kleinen gelben Sticker getragen haben, dieser war jedoch auf keinem der vorhandenen Fotos oder Videos klar erkennbar. Die Bildqualität war schlecht, die Pakete sahen sich allesamt ähnlich, und der gelbe Aufkleber war nicht eindeutig nachweisbar.


Dr. Klammer argumentierte, dass gerade dieser Sticker zur eindeutigen Identifikation des Pakets notwendig gewesen wäre – und verwies darauf, dass Fahrer in der Praxis falsch zugeteilte Pakete regelmäßig am Folgetag zurückbringen. Genau dieser Rückgabeort jedoch war nicht videoüberwacht, was eine andere Möglichkeit des Paketverlusts eröffnete.


Die Richterin sprach den Mandanten im Zweifel frei, da die Beweislage nicht eindeutig war – ein Erfolg, der auf der gezielten Infragestellung der Überwachungsaufnahmen beruhte.



Im anschließenden Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht konnte Dr. Klammer außerdem einen vergleichsweisen Erfolg erzielen: Die Arbeitgeberin verpflichtete sich zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung in Höhe von EUR 6.000, womit der Mandant für die unrechtmäßige Entlassung zumindest finanziell entschädigt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub?

In Österreich ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Raub vor allem im Einsatz von Gewalt oder Drohung zu finden. Während der Diebstahl (§ 127 StGB) darin besteht, dass jemand eine fremde, bewegliche Sache heimlich oder unbemerkt entwendet, etwa durch das unbefugte Einstecken einer Ware in einem Geschäft, geht der Raub (§ 142 StGB) einen Schritt weiter: Hier wird die Wegnahme unter Anwendung von Gewalt oder durch gefährliche Drohung gegenüber einer Person begangen – etwa, wenn jemand mit einem Messer bedroht wird, um Geld oder Wertsachen herauszugeben. 

Die Strafen für Raub fallen dementsprechend deutlich höher aus, beginnend bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Beim Diebstahl reichen die möglichen Strafen von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Haft, je nach Schwere des Falls. 

Für Beschuldigte ist es entscheidend, frühzeitig juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen – insbesondere weil die Übergänge in der rechtlichen Bewertung oft fließend sind. 
Ein erfahrener Strafverteidiger wie Dr. Gregor Klammer kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Was kann ich machen wenn ich wegen Diebstahl angezeigt werde?  

5 Schritte, wie Sie richtig reagieren – mit Dr. Gregor Klammer an Ihrer Seite

1. Ruhe bewahren – nichts unterschreiben, nichts sagen
Ganz gleich, ob es um einen angeblichen Ladendiebstahl oder einen schwerwiegenderen Vorwurf geht: Sagen Sie nichts zur Polizei, bevor Sie rechtlichen Beistand haben. Auch scheinbar harmlose Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.

2. Keine Panik – aber handeln Sie schnell
Eine Anklage ist ernst, aber nicht aussichtslos. Je früher Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser kann Ihre Verteidigung aufgebaut werden.

3. Sofort Kontakt aufnehmen mit Dr. Gregor Klammer
Rufen Sie sofort in der Kanzlei an oder schreiben Sie eine E-Mail. Dr. Klammer ist erfahrener Strafverteidiger und weiß genau, worauf es bei Diebstahlsvorwürfen ankommt. Er prüft den Fall, beantragt Akteneinsicht und berät Sie umfassend über Ihre Rechte und Chancen.

4. Verteidigungsstrategie gemeinsam abstimmen
Nach Sichtung der Unterlagen entwickelt Dr. Klammer mit Ihnen eine individuelle Strategie – ob Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder Strafmilderung. Sie sind jederzeit informiert und gut vorbereitet.

5. Mit einem starken Partner vor Gericht
Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, vertritt Sie Dr. Klammer engagiert, sachlich und mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Er kennt die Abläufe – und Ihre Rechte.

Fazit:
Wer rechtzeitig handelt und auf erfahrene Verteidigung setzt, verbessert seine Chancen erheblich.

📞 Vertrauen Sie auf Dr. Gregor Klammer und seinem Team – Ihre Experten im Strafrecht.

Gibt es eine Verjährung bei Diebstahl?


JA!

In Österreich unterliegt auch Diebstahl der strafrechtlichen Verjährung, das heißt: Nach einer bestimmten Zeit darf eine Tat nicht mehr verfolgt werden. 

Wie lange diese Frist dauert, hängt von der Schwere des Diebstahls ab. Beim einfachen Diebstahl, der mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre
Bei schwereren Fällen – etwa gewerbsmäßigem Diebstahl oder Einbruch – kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen, wodurch sich die Verjährungsfrist auf fünf oder sogar zehn Jahre erhöht. 

Wann beginnt die Frist zu laufen?

Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Tat zu laufen. Wird jedoch in der Zwischenzeit ermittelt oder Anklage erhoben, kann sich die Verjährung verlängern oder unterbrochen werden. 

ACHTUNG!! 
Ob ein konkreter Fall bereits verjährt ist, lässt sich oft nicht auf den ersten Blick beurteilen, da viele Faktoren – etwa der genaue Tatzeitpunkt, die Strafdrohung oder prozessuale Unterbrechungen – eine Rolle spielen. Wer sich nicht sicher ist, sollte unbedingt rechtlichen Rat einholen
Dr. Gregor Klammer prüft für Sie kompetent und diskret, ob eine Verjährung vorliegt und wie Sie sich im Falle eines Diebstahlsvorwurfs am besten verhalten.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir kämpfen für Sie! 

Unsere Experten im Strafrecht


Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER

Rechtsanwalt und Gründer

Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.


Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.


Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.


Dr. Klammer spricht Deutsch,

Englisch und Spanisch. 


Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.



Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.



Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.




Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.


Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.


Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.


Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.


Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.


Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)


Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.


Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.





Mag. Matejuk spricht Deutsch,

Englisch, Polnisch und Italienisch.


Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)


Unser Angebot

1. Persönliche Beratung vom Rechtsanwalt

Wir bieten für 180€ eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten Dr. Gregor Klammer oder Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M. In dringenden Fällen können wir uns auch kurzfristig zu einem Termin treffen.

Kontakt Dr. Klammer: +43 650 7283562 (auch auf WhatsApp)



2. Kostenfreie Sofortauskunft

Möchten Sie sich erst über Ihre Optionen informieren, bevor Sie bezahlen? Schicken Sie uns am besten per WhatsApp eine Anfrage an unsere Experten im Strafrecht - schicken Sie auch gleich die Ladung oder andere wichtige Dokumente mit, dass wir vollumfänglich Auskunft geben können:



Mag. Gusenov: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Matejuk: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)



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