§ 127 StGB erklärt: Was bei Diebstahl in Österreich rechtlich gilt
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Der "gestohlene" Karton – Freispruch wegen Zweifels am Beweiswert
Unser Mandant wurde des Diebstahls beschuldigt und fristlos entlassen. Doch Dr. Gregor Klammer konnte nachweisen, dass die Beweise gegen den Mandanten gar nicht so stichfest waren. Ergebnis: Freispruch und Kündigungsentschädigung.
Ein Mandant von Dr. Gregor Klammer arbeitete als Fahrer bei einer Transportfirma, die ausschließlich für die österreichische Post tätig war. Eines Tages verschwand ein Paket, das eigentlich für eine andere Tour bestimmt gewesen wäre, aber versehentlich seiner Route zugeteilt wurde. Laut interner Auswertung der Firma war der Mandant laut Videoaufnahmen der letzte, der das Paket in Händen hielt. Es wurde daraufhin gegen ihn der Vorwurf des Diebstahls (§ 127 StGB) erhoben und er wurde fristlos entlassen.
Die Aufnahmen schienen zunächst belastend – doch beim genaueren Hinsehen fiel ein entscheidender Punkt auf: Das verschwundene Paket soll einen kleinen gelben Sticker getragen haben, dieser war jedoch auf keinem der vorhandenen Fotos oder Videos klar erkennbar. Die Bildqualität war schlecht, die Pakete sahen sich allesamt ähnlich, und der gelbe Aufkleber war nicht eindeutig nachweisbar.
Dr. Klammer argumentierte, dass gerade dieser Sticker zur eindeutigen Identifikation des Pakets notwendig gewesen wäre – und verwies darauf, dass Fahrer in der Praxis falsch zugeteilte Pakete regelmäßig am Folgetag zurückbringen. Genau dieser Rückgabeort jedoch war nicht videoüberwacht, was eine andere Möglichkeit des Paketverlusts eröffnete.
Die Richterin sprach den Mandanten im Zweifel frei, da die Beweislage nicht eindeutig war – ein Erfolg, der auf der gezielten Infragestellung der Überwachungsaufnahmen beruhte.
Im anschließenden Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht konnte Dr. Klammer außerdem einen
vergleichsweisen Erfolg erzielen: Die Arbeitgeberin verpflichtete sich zur Zahlung einer
Kündigungsentschädigung in Höhe von EUR 6.000, womit der Mandant für die unrechtmäßige Entlassung zumindest finanziell entschädigt wurde.
Unsere Experten im Strafrecht
Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER
Rechtsanwalt und Gründer
Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.
Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.
Dr. Klammer spricht Deutsch,
Englisch und Spanisch.

Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.
Rechtsanwalt
Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.
Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.
Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.
Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.

Mag. Vadim GUSENOV
Rechtsanwaltsanwärter
Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.
Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.
Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.
Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.
Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Igor MATEJUK, BEd
Rechtsanwaltsanwärter
Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.
Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Mag. Matejuk spricht Deutsch,
Englisch, Polnisch und Italienisch.
Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)