§ 115 StGB erklärt: Wann wird eine Äußerung zur Beamtenbeleidigung?
Was bedeutet Beamtenbeleidigung?
Welche Aussagen könnten als Beamtenbeleidigung zählen?
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Beispiel aus der Praxis: Beleidigungsvorwurf gegen unseren Mandanten fallengelassen
Hr. S wurde beschuldigt, im Zuge eines Rettungseinsatzes Sanitäter beleidigt zu haben. Durch das Einschreiten von Rechtsanwalt Dr. Gregor Klammer konnte die Anklage wegen Beamtenbeleidigung vollständig fallengelassen werden.
Hr. S wurde im November 2022 in ein Verwaltungsstrafverfahren verwickelt – ursprünglich mit dem schwerwiegenden Vorwurf der Beamtenbeleidigung. Am 06.11.2022 war er auf dem Gehweg beim Parkring gestürzt und hatte sich verletzt. Der Rettungsdienst wurde verständigt, die Sanitäter brachten ihn ins Fahrzeug, um ihn medizinisch zu versorgen.
Dort kam es zu einem Konflikt, als er aufgefordert wurde, eine FFP2-Maske zu tragen. Aufgrund der angespannten Situation verweigerte er dies, reagierte emotional und es kam zu lautstarken Äußerungen gegenüber den Rettungskräften. Die Polizei wurde hinzugezogen, und im Zuge der Aufregung fiel unter anderem die Bezeichnung „Es Arschlöcher“ gegenüber den Sanitätern.
Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin eine Verwaltungsstrafe wegen Anstandsverletzung eingeleitet – mit dem Vorwurf, er habe Beamte im Einsatz beleidigt. Durch die rechtliche Vertretung von Rechtsanwalt Dr. Gregor Klammer konnten wir im Beschwerdeverfahren einen vollen Erfolg erzielen: Die Anklage wegen Beleidigung wurde vollständig fallengelassen. Damit ist klar: Nicht jede laut geäußerte Kritik – selbst wenn sie emotional oder unhöflich ist – erfüllt automatisch den Tatbestand einer strafbaren Beamtenbeleidigung.
Der Fall zeigt deutlich, dass es sich lohnt, gegen überzogene Vorwürfe rechtlich vorzugehen – vor allem dann, wenn Emotionen in einer Ausnahmesituation fehlinterpretiert werden. Dank kompetenter rechtlicher Unterstützung wurde unserem Mandanten zu seinem Recht verholfen.
Was ist Ehrenbeleidigung? Was ist der Unterschied zur Beamtenbeleidigung?
Unsere Experten im Strafrecht
Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER
Rechtsanwalt und Gründer
Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.
Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.
Dr. Klammer spricht Deutsch,
Englisch und Spanisch.

Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.
Rechtsanwalt
Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.
Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.
Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.
Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.

Mag. Vadim GUSENOV
Rechtsanwaltsanwärter
Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.
Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.
Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.
Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.
Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Igor MATEJUK, BEd
Rechtsanwaltsanwärter
Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.
Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Mag. Matejuk spricht Deutsch,
Englisch, Polnisch und Italienisch.
Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)