Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
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Fremdenrecht in Österreich.
Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Asyl, Schubhaft: Wir sagen Ihnen klar, wo Sie stehen, welche Fristen laufen und was es kostet.
Kurzer Check
Wo stehen Sie in Ihrem Verfahren?
Wählen Sie, was zuletzt bei Ihnen angekommen ist.
Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung.
Kurz gesagt
- Aufenthalt: Drittstaatsangehörige brauchen für mehr als sechs Monate einen Aufenthaltstitel nach dem NAG.
- Asyl: Schutz vor Verfolgung, subsidiärer Schutz bei ernsthafter Gefahr im Herkunftsstaat.
- Einreise- und Aufenthaltsverbote können unter Voraussetzungen aufgehoben oder verkürzt werden.
- Strafverfahren wirken sich oft auf Aufenthalt und Einbürgerung aus.
Themen im Fremdenrecht
Aufenthalt & Niederlassung
Asyl
Einreise & Verbote
Strafrecht mit Fremdenrechtsbezug
Ladung, Anzeige, Festnahme oder Verwaltungsstrafe: was ein Strafverfahren für Aufenthalt und Einbürgerung bedeutet.
Häufige Fragen
Fremdenrecht: kurz beantwortet
Wer ist in Österreich für Aufenthaltstitel zuständig?
In Wien die MA35, in den anderen Bundesländern die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. Für Asyl, Rückkehrentscheidungen und humanitäre Titel ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig.
Wo stelle ich den ersten Antrag auf einen Aufenthaltstitel?
Grundsätzlich vor der Einreise bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat. Die Entscheidung ist im Ausland abzuwarten (§ 21 Abs 1 NAG). Im Inland geht das nur in Ausnahmefällen.
Was tun, wenn die Behörde nicht entscheidet?
Die Behörde muss grundsätzlich binnen sechs Monaten entscheiden. Danach ist eine Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht möglich.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?
Gegen den Bescheid können Sie Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben, meist binnen vier Wochen ab Zustellung. Bei Bescheiden des BFA kann die Frist kürzer sein. Maßgeblich ist die Rechtsmittelbelehrung. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleiben sechs Wochen für eine Revision oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
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