Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
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Asyl in Österreich.
Vom Antrag beim BFA bis zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht: Wir begleiten Sie in jeder Phase des Verfahrens. Seit Juni 2026 gelten neue europäische Regeln.
Kurzer Check
Wo stehen Sie in Ihrem Verfahren?
Wählen Sie, was zuletzt bei Ihnen angekommen ist.
Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung.
Kurz gesagt
- Asyl erhält, wer im Herkunftsland persönlich verfolgt wird.
- Subsidiären Schutz erhält, wer bei einer Rückkehr ernsthaft gefährdet wäre, etwa durch Krieg.
- Seit 12. Juni 2026 gelten die Regeln des EU-Asyl- und Migrationspakts, für ältere Anträge Übergangsbestimmungen.
- Die Einvernahme beim BFA ist der wichtigste Termin. Bereiten Sie sich vor.
Asylverfahren
Was auf dem Spiel steht
Im Asylverfahren geht es um Ihre Sicherheit, um die Möglichkeit zu arbeiten und um ein stabiles Leben in Österreich. Viele Weichen werden früh gestellt: in der EinvernahmeEinvernahmeBefragung beim BFA, in der Sie Ihre Fluchtgründe schildern. Was Sie hier sagen, ist die wichtigste Grundlage der Entscheidung. Widersprüche werden später gegen Sie verwendet. beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und in der Beschwerde gegen einen negativen Bescheid. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an gut vorbereitet zu sein.
Zwei Formen des Schutzes
Asyl und subsidiärer Schutz
Asyl
Wer im Herkunftsland wegen Religion, Nationalität, politischer Überzeugung, ethnischer Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt wird, erhält Asyl nach der Genfer FlüchtlingskonventionGenfer FlüchtlingskonventionAbkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951. Flüchtling ist, wer begründete Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe hat.. Asylberechtigte sind in vielen Bereichen österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Subsidiärer Schutz
Wer keine persönliche Verfolgung nachweisen kann, bei einer Rückkehr aber etwa wegen eines Krieges ernsthaft gefährdet wäre, erhält subsidiären Schutz. Der Aufenthaltstitel dazu ist befristet und muss verlängert werden§ 8 Abs 4 AsylGDer Aufenthaltstitel für subsidiär Schutzberechtigte gilt zunächst ein Jahr, wird dann um drei und danach jeweils um fünf Jahre verlängert. Verlängerung auf Antrag vor Ablauf, frühestens drei Monate davor; spätere Anträge gelten als Erstanträge (§ 8 Abs 4 iVm § 59 Abs 1 AsylG).Gesetzestext im RIS →. Subsidiär Schutzberechtigte haben weniger Rechte, etwa beim Familiennachzug.
Neu seit 12. Juni 2026
Das neue europäische Asylsystem (GEAS)
Mit dem EU-Asyl- und MigrationspaktGEAS-ReformPaket von EU-Verordnungen, das seit 12. Juni 2026 gilt, unter anderem die Asylverfahrensverordnung, die Statusverordnung und die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung. In Österreich umgesetzt mit BGBl. I Nr. 39/2026. gelten seit 12. Juni 2026 neue Regeln für das Asylverfahren, für die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und für das Recht, während des Verfahrens zu bleiben und zu arbeiten. Für Anträge, die vorher gestellt wurden, gelten Übergangsbestimmungen. Welche Regeln in Ihrem Fall anzuwenden sind, prüfen wir als Erstes.
Häufige Fragen
Asyl: kurz beantwortet
Was ist der Unterschied zwischen Asyl und subsidiärem Schutz?
Asyl erhält, wer persönlich verfolgt wird, etwa wegen Religion oder politischer Überzeugung. Subsidiären Schutz erhält, wer keine persönliche Verfolgung nachweisen kann, bei einer Rückkehr aber ernsthaft gefährdet wäre. Subsidiär Schutzberechtigte haben weniger Rechte, etwa beim Familiennachzug.
Wie lange gilt der Aufenthaltstitel bei subsidiärem Schutz?
Zunächst ein Jahr, nach der ersten Verlängerung drei Jahre, danach jeweils fünf Jahre (§ 8 Abs 4 AsylG). Den Verlängerungsantrag stellen Sie vor Ablauf, frühestens drei Monate davor.
Welche Regeln gelten für meinen Antrag?
Für Anträge seit 12. Juni 2026 gilt das neue Recht nach dem EU-Asyl- und Migrationspakt. Für früher gestellte Anträge gibt es Übergangsbestimmungen. Das prüfen wir als Erstes.
Wie lange habe ich Zeit für eine Beschwerde gegen einen Bescheid des BFA?
Das hängt vom Verfahren ab. Meist sind es vier Wochen, in manchen Verfahren deutlich weniger, etwa bei Dublin-Entscheidungen. Maßgeblich ist die Rechtsmittelbelehrung in Ihrem Bescheid. Kommen Sie mit dem Bescheid sofort zu uns.
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Themen im Asylrecht
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir bereiten Sie auf die Einvernahme vor, prüfen jeden Bescheid und erheben fristgerecht Beschwerde.
Nach dem Bundesverwaltungsgericht
Wenn auch das Gericht ablehnt
Weist das Bundesverwaltungsgericht ab, bleiben sechs Wochen ab Zustellung der Entscheidung für eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Beide muss eine Anwältin oder ein Anwalt einbringen. Wege nach einer negativen Entscheidung →
Revision und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof halten eine Abschiebung oder Überstellung nicht von selbst auf. Die aufschiebende Wirkung muss eigens beantragt werden. Sagen Sie uns sofort, wenn ein Termin feststeht.
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So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
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Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
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