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Asyl in Österreich.

Vom Antrag beim BFA bis zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht: Wir begleiten Sie in jeder Phase des Verfahrens. Seit Juni 2026 gelten neue europäische Regeln.

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Kurz gesagt

  • Asyl erhält, wer im Herkunftsland persönlich verfolgt wird.
  • Subsidiären Schutz erhält, wer bei einer Rückkehr ernsthaft gefährdet wäre, etwa durch Krieg.
  • Seit 12. Juni 2026 gelten die Regeln des EU-Asyl- und Migrationspakts, für ältere Anträge Übergangsbestimmungen.
  • Die Einvernahme beim BFA ist der wichtigste Termin. Bereiten Sie sich vor.

Asylverfahren

Was auf dem Spiel steht

Im Asylverfahren geht es um Ihre Sicherheit, um die Möglichkeit zu arbeiten und um ein stabiles Leben in Österreich. Viele Weichen werden früh gestellt: in der beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und in der Beschwerde gegen einen negativen Bescheid. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an gut vorbereitet zu sein.

Zwei Formen des Schutzes

Asyl und subsidiärer Schutz

Asyl

Wer im Herkunftsland wegen Religion, Nationalität, politischer Überzeugung, ethnischer Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt wird, erhält Asyl nach der . Asylberechtigte sind in vielen Bereichen österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Subsidiärer Schutz

Wer keine persönliche Verfolgung nachweisen kann, bei einer Rückkehr aber etwa wegen eines Krieges ernsthaft gefährdet wäre, erhält subsidiären Schutz. Der Aufenthaltstitel dazu ist befristet und muss . Subsidiär Schutzberechtigte haben weniger Rechte, etwa beim Familiennachzug.

Neu seit 12. Juni 2026

Das neue europäische Asylsystem (GEAS)

Mit dem gelten seit 12. Juni 2026 neue Regeln für das Asylverfahren, für die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und für das Recht, während des Verfahrens zu bleiben und zu arbeiten. Für Anträge, die vorher gestellt wurden, gelten Übergangsbestimmungen. Welche Regeln in Ihrem Fall anzuwenden sind, prüfen wir als Erstes.

Häufige Fragen

Asyl: kurz beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen Asyl und subsidiärem Schutz?

Asyl erhält, wer persönlich verfolgt wird, etwa wegen Religion oder politischer Überzeugung. Subsidiären Schutz erhält, wer keine persönliche Verfolgung nachweisen kann, bei einer Rückkehr aber ernsthaft gefährdet wäre. Subsidiär Schutzberechtigte haben weniger Rechte, etwa beim Familiennachzug.

Wie lange gilt der Aufenthaltstitel bei subsidiärem Schutz?

Zunächst ein Jahr, nach der ersten Verlängerung drei Jahre, danach jeweils fünf Jahre (§ 8 Abs 4 AsylG). Den Verlängerungsantrag stellen Sie vor Ablauf, frühestens drei Monate davor.

Welche Regeln gelten für meinen Antrag?

Für Anträge seit 12. Juni 2026 gilt das neue Recht nach dem EU-Asyl- und Migrationspakt. Für früher gestellte Anträge gibt es Übergangsbestimmungen. Das prüfen wir als Erstes.

Wie lange habe ich Zeit für eine Beschwerde gegen einen Bescheid des BFA?

Das hängt vom Verfahren ab. Meist sind es vier Wochen, in manchen Verfahren deutlich weniger, etwa bei Dublin-Entscheidungen. Maßgeblich ist die Rechtsmittelbelehrung in Ihrem Bescheid. Kommen Sie mit dem Bescheid sofort zu uns.

Nächster Schritt

Erstberatung zum Fixpreis

Wir bereiten Sie auf die Einvernahme vor, prüfen jeden Bescheid und erheben fristgerecht Beschwerde.

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Nach dem Bundesverwaltungsgericht

Wenn auch das Gericht ablehnt

Weist das Bundesverwaltungsgericht ab, bleiben sechs Wochen ab Zustellung der Entscheidung für eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Beide muss eine Anwältin oder ein Anwalt einbringen. Wege nach einer negativen Entscheidung →

Revision und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof halten eine Abschiebung oder Überstellung nicht von selbst auf. Die aufschiebende Wirkung muss eigens beantragt werden. Sagen Sie uns sofort, wenn ein Termin feststeht.

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Sie kennen die vollen Kosten, bevor Sie beginnen. Zinsfreie Ratenzahlung über 1–12 Monate möglich.

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So arbeiten wir

Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

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Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

2

Klare Einschätzung

Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.

3

Wir legen los

Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.

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