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Das Asylverfahren dauert zu lange?

Sie warten seit Monaten oder Jahren auf das BFA oder das Bundesverwaltungsgericht? Es gibt Wege, eine Entscheidung zu erzwingen. Ob das in Ihrem Fall klug ist, klären wir vorher.

Kurzer Wegweiser

Wo wartet Ihr Verfahren?

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Beratung vor Ort oder online
1010 Wien, Stephansplatz

Kurz gesagt

  • Lange Wartezeiten sind im Asylverfahren häufig.
  • Oft hilft schon eine anwaltliche Nachfrage.
  • Gegen Säumnis: Säumnisbeschwerde beim BFA, Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht.
  • Nicht jeder Fall profitiert von einer schnellen Entscheidung.

Wartezeit

Warten ist nicht die einzige Option

Ein Antrag ohne , eine Beschwerde ohne Ladung, eine Verhandlung ohne Entscheidung: Lange Wartezeiten sind im Asylverfahren leider häufig. Aus unserer Praxis wissen wir, dass sich oft schon mit einem Anruf etwas bewegen lässt.

Möglichkeiten

So kommt Bewegung ins Verfahren

Anruf oder E-Mail

Eine anwaltliche Nachfrage beim zuständigen Referenten führt oft schon zu einer Ladung.

Säumnisbeschwerde

Entscheidet das BFA nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, kann an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Die Behörde muss dann nachholen. Mehr zur Säumnisbeschwerde: So funktioniert die Säumnisbeschwerde →

Fristsetzungsantrag

Entscheidet das Bundesverwaltungsgericht nicht rechtzeitig, kann ein gestellt werden. Dann setzt der Verwaltungsgerichtshof eine Frist für die Entscheidung.

Strategie

Nicht jeder Fall sollte schnell entschieden werden

Starker Fall

Gibt es klare Asylgründe und entscheidet die Behörde in vergleichbaren Fällen meist positiv, lohnt es sich, auf eine rasche Entscheidung zu drängen.

Schwacher Fall

Fehlen klare Gründe oder hat sich die Lage im Herkunftsland verbessert, kann die Zeit für Integration wichtiger sein: Deutsch lernen, arbeiten, sich engagieren.

Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, sagen wir Ihnen ehrlich in der Erstberatung.

Aus unserer Praxis: Das Bundesverwaltungsgericht entschied über die Beschwerde eines Syrers über ein Jahr lang nicht. Nach unserem Fristsetzungsantrag erkannte es ihm im selben Monat Asyl zu. Zum Fall →

Häufige Fragen

Lange Verfahrensdauer: kurz beantwortet

Was kann ich tun, wenn das BFA nicht entscheidet?

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist eine Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich. Oft hilft vorher schon eine anwaltliche Nachfrage.

Und wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht entscheidet?

Dann kann ein Fristsetzungsantrag an den Verwaltungsgerichtshof gestellt werden (§ 38 VwGG). Der VwGH setzt dem Gericht eine Frist für die Entscheidung.

Soll ich auf eine schnelle Entscheidung drängen?

Nur bei einem starken Fall. Fehlen klare Gründe, kann die Zeit für Integration wichtiger sein. Das besprechen wir in der Erstberatung.

Schadet es meinem Verfahren, wenn ich Säumnisbeschwerde einbringe?

Die Säumnisbeschwerde ist ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsmittel gegen die Untätigkeit der Behörde, nicht gegen Ihren Antrag. Entschieden wird aber nach der Sach- und Rechtslage. Ist Ihr Fall noch nicht ausreichend belegt, kann eine erzwungene Entscheidung negativ ausfallen. Deshalb prüfen wir Ihren Fall, bevor wir die Beschwerde einbringen.

Nächster Schritt

Erstberatung zum Fixpreis

Wir schätzen Ihre Chancen ein und entscheiden mit Ihnen, ob und wie wir auf eine Entscheidung drängen.

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So arbeiten wir

Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

1

Erstberatung

Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

2

Klare Einschätzung

Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.

3

Wir legen los

Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.

Team

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So erreichen Sie uns.

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