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Die Behörde entscheidet nicht?

Wenn die MA35 oder eine andere Behörde über Ihren Antrag nach sechs Monaten nicht entschieden hat, können Sie Säumnisbeschwerde erheben. Oft kommt der Bescheid dann innerhalb weniger Wochen.

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Wartezeit

Dürfen Sie schon Säumnisbeschwerde erheben?

Geben Sie das Datum ein, an dem Ihr Antrag bei der Behörde eingelangt ist.

Maßgeblich ist das Datum auf der Eingangsbestätigung.

Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Ob Nachreichungen den Fristbeginn beeinflussen, prüfen wir im Einzelfall.

 
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Die Säumnisbeschwerde wird über eine Prozessfinanzierung von FAIR AUSTRIA abgewickelt. Für Sie entstehen keine Kosten und kein Risiko. Wir legen sogar die Beschwerdegebühr von EUR 50 für Sie aus.

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3 Mon.
Frist für MA35

Kurz gesagt

  • Die Behörde muss spätestens sechs Monate nach Einlangen des Antrags entscheiden.
  • Danach können Sie Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht erheben.
  • Die Behörde hat dann noch drei Monate, den Bescheid selbst zu erlassen.
  • Eine erzwungene Entscheidung ist nicht immer eine positive. Prüfen Sie Ihren Fall vorher.

Sechs Monate sind die Grenze

Behörden müssen über Anträge ohne unnötigen Aufschub entscheiden, spätestens aber nach . Hält sich die Behörde nicht daran, verletzt sie ihre Entscheidungspflicht. Dann haben Sie rechtliche Mittel, das Verfahren zu beschleunigen, bei der MA35 ebenso wie beim BFA oder beim Finanzamt.

Ihre Möglichkeiten

Drei Wege zu einer Entscheidung

Anruf

Ein anwaltlicher Anruf oder eine E-Mail an den zuständigen Referenten. Nicht selten folgt schon kurz darauf eine Ladung oder das Ergebnis der Beweisaufnahme.

Säumnis­beschwerde

Nach sechs Monaten ohne Entscheidung: Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Die Behörde hat dann Zeit, den Bescheid nachzuholen.

Frist­setzung

Das Verwaltungsgericht entscheidet über Ihre Beschwerde nicht binnen sechs Monaten? Mit einem bekommt auch das Gericht eine Frist.

Säumnisbeschwerde

So läuft es ab

  1. Wir prüfen, ob die sechs Monate abgelaufen sind und ob Ihr Fall stark genug ist.
  2. Wir bringen die Säumnisbeschwerde bei der säumigen Behörde ein.
  3. Die Behörde hat drei Monate Zeit, den Bescheid zu erlassen.
  4. Tut sie das nicht, entscheidet das Verwaltungsgericht selbst.

Fristsetzungsantrag

Wenn das Gericht säumig ist

Auch Verwaltungsgerichte sind an Fristen gebunden. Ist sechs Monate nach Ihrer Beschwerde keine Entscheidung da, kann ein Fristsetzungsantrag das Verfahren beschleunigen. Das Gericht bekommt dann eine Frist von drei Monaten.

Achtung

Eine schnelle Entscheidung ist nicht immer eine gute

Eine Säumnisbeschwerde erzwingt eine Entscheidung, aber nicht unbedingt eine positive. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen und haben Sie alle Unterlagen vorgelegt, ist Ihr Fall stark. Haben sich Ihre Verhältnisse verändert, etwa beim Einkommen, kann es besser sein, den Fall zuerst zu stärken. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie Druck machen.

Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die Bescheidbeschwerde.

Häufige Fragen

Säumnisbeschwerde: kurz beantwortet

Ab wann kann ich eine Säumnisbeschwerde erheben?

Wenn die Behörde nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden hat. Die Frist beginnt, sobald der Antrag bei der zuständigen Stelle eingelangt ist (§ 8 VwGVG).

Wo bringe ich die Säumnisbeschwerde ein?

Bei der säumigen Behörde, in Wien also bei der MA35. Sie hat dann bis zu drei Monate Zeit, den Bescheid nachzuholen. Sonst entscheidet das Verwaltungsgericht.

Was, wenn auch das Verwaltungsgericht nicht entscheidet?

Nach sechs Monaten können Sie beim Verwaltungsgerichtshof einen Fristsetzungsantrag stellen (§ 38 VwGG).

Wird die MA35 negativ reagieren, wenn ich eine Säumnisbeschwerde einbringe?

Die Säumnisbeschwerde ist ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsmittel gegen die Untätigkeit der Behörde, nicht gegen Ihren Antrag. Entschieden wird aber nach der Sach- und Rechtslage: Fehlt eine Voraussetzung noch, kann eine erzwungene Entscheidung negativ ausfallen. Deshalb prüfen wir Ihren Fall, bevor wir die Beschwerde einbringen.

Ich habe den Antrag selbst gestellt. Können Sie trotzdem die Säumnisbeschwerde einbringen?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob Sie den Antrag selbst oder mit Vertretung gestellt haben. Wir brauchen Ihren Antrag und die Eingangsbestätigung mit Datum.

Nächster Schritt

Ihren Fall prüfen lassen

Schicken Sie uns Antrag und Eingangsbestätigung. Wir sagen Ihnen, ob eine Säumnisbeschwerde jetzt sinnvoll ist.

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