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Notvisum: Reisen, während die Verlängerung läuft.

Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen, die Verlängerung aber noch nicht entschieden? Sie dürfen bleiben. Für eine Reise ins Ausland brauchen Sie aber eine Notvignette.

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Kurz gesagt

  • Wer rechtzeitig verlängert hat, bleibt bis zur Entscheidung rechtmäßig im Land.
  • Für Reisen mit abgelaufener Karte gibt es die Notvignette, in der Regel für drei Monate.
  • Nur einmal pro Verlängerungsverfahren.
  • Nicht beim Erstantrag, beim Duplikat und bei Karten für Angehörige von EU-Bürgern.

Notvignette

Was sie ist

Wer den Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt hat, bleibt bis zur Entscheidung rechtmäßig in Österreich, auch wenn die Karte abgelaufen ist. Eine Reise ins Ausland ist damit aber schwierig, weil die Einreise ohne gültiges Dokument scheitern kann. Dafür gibt es die , ein Visum, das für eine Reise mit Wiedereinreise ausgestellt wird. Sie gilt in der Regel drei Monate.

Voraussetzungen

Wer sie bekommt

  1. Sie sind Drittstaatsangehöriger (nicht EU, EWR oder Schweiz).
  2. Ihr Aufenthaltstitel ist abgelaufen, Sie haben den Verlängerungsantrag aber rechtzeitig gestellt.
  3. Über die Verlängerung ist noch nicht entschieden.
  4. Sie haben einen gültigen Reisepass.

Die Notvignette gibt es nur einmal pro Verlängerungsverfahren.

Ausgeschlossen

Wann es keine Notvignette gibt

  • beim Erstantrag
  • beim Antrag auf ein Duplikat, etwa nach Verlust
  • bei Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte (Angehörige von EU-Bürgern), auch bei deren Verlängerung oder bei einer Zweckänderung dorthin

Häufige Fragen

Notvignette: kurz beantwortet

Darf ich mit abgelaufener Aufenthaltskarte reisen?

Rechtmäßig im Land bleiben Sie, wenn Sie rechtzeitig verlängert haben. Für die Wiedereinreise nach einer Reise brauchen Sie aber ein gültiges Dokument, deshalb die Notvignette.

Wie lange gilt die Notvignette?

In der Regel drei Monate. Sie bekommen sie nur einmal pro Verlängerungsverfahren.

Wann gibt es keine Notvignette?

Beim Erstantrag, beim Antrag auf ein Duplikat und bei Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten für Angehörige von EU-Bürgern.

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