Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
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Diversion statt Verurteilung.
Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bietet Ihnen eine Diversion an? Für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist das oft der beste Ausgang eines Strafverfahrens. Folgenlos ist sie trotzdem nicht.
Kurz gesagt
- Diversion heißt: Das Verfahren endet ohne Verurteilung und ohne Eintrag ins Strafregister.
- Möglich bei Strafdrohung bis fünf Jahre und ohne schwere Schuld.
- Formen: Geldbetrag, gemeinnützige Leistungen, Probezeit oder Tatausgleich.
- Für Aufenthalt und Einbürgerung ist sie nicht folgenlos. Lassen Sie das vor Ihrer Zustimmung prüfen.
Ohne Schuldspruch
Was eine Diversion ist
Bei einer Diversion wird das Strafverfahren beendet, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Es gibt keinen Schuldspruch, keinen Eintrag ins Strafregister und keine öffentliche Hauptverhandlung. Die Unschuldsvermutung gilt weiter.
Anbieten kann sie die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und nach der Anklage das Gericht, bis zum Schluss der Hauptverhandlung.
Voraussetzungen
Wann eine Diversion möglich ist
- Strafdrohung von höchstens fünf Jahren
- keine schwere Schuld
- die Tat hat nicht den Tod eines Menschen verursacht
- der Sachverhalt ist ausreichend geklärt
- eine Strafe ist nicht nötig, um Sie oder andere von weiteren Taten abzuhalten
Rechtsgrundlage: § 198 StPO§ 198 StPOGrundnorm der Diversion: Die Staatsanwaltschaft tritt von der Verfolgung zurück, wenn der Sachverhalt geklärt ist, eine Bestrafung nicht nötig erscheint, die Strafdrohung höchstens fünf Jahre beträgt und keine schwere Schuld vorliegt.Gesetzestext im RIS →. Vorstrafen schließen eine Diversion nicht automatisch aus.
Formen
Welche Formen es gibt
- Zahlung eines Geldbetrags (§ 200 StPO)
- gemeinnützige Leistungen innerhalb von höchstens sechs MonatenFrist: höchstens sechs MonateInnerhalb dieser Frist sind die gemeinnützigen Leistungen zu erbringen, unentgeltlich und in der Freizeit (§ 201 StPO). (§ 201 StPO)
- Probezeit von ein bis zwei JahrenProbezeitDie Probezeit beginnt mit der Zustellung der Verständigung über den vorläufigen Rücktritt. Sie kann mit Pflichten oder Bewährungshilfe verbunden werden (§ 203 StPO)., allenfalls mit Pflichten oder Bewährungshilfe (§ 203 StPO)
- TatausgleichTatausgleichAusgleich zwischen Beschuldigtem und Opfer, meist mit Unterstützung eines Konfliktreglers. Die Folgen der Tat werden wiedergutgemacht, etwa durch Entschuldigung oder Schadenersatz (§ 204 StPO). mit dem Opfer (§ 204 StPO)
Ein Geständnis ist nicht nötig. Verlangt wird aber, dass Sie Verantwortung für die Tat übernehmenVerantwortungsübernahmeKein förmliches Geständnis. Der Beschuldigte muss aber erkennen lassen, dass er für die Tat einsteht. Wer die Tat völlig bestreitet, erhält meist keine Diversion., zumindest teilweise.
Aufenthalt und Einbürgerung
Warum eine Diversion nicht folgenlos ist
Eine Diversion ist keine Verurteilung und steht nicht im Strafregister. Staatsanwaltschaft und Gericht speichern die Erledigung aber intern und können sie über Jahre abfragen.
Bei der Einbürgerung darf die Behörde das Verhalten, das dem Verfahren zugrunde lag, bei der Prognose nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG§ 10 Abs 1 Z 6 StbGVerliehen wird die Staatsbürgerschaft nur, wenn der Antragsteller nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr dafür bietet, dass er zur Republik bejahend eingestellt ist und keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt.Gesetzestext im RIS → berücksichtigen. Entscheidend sind dann Art und Schwere des Vorfalls und wie lange Sie sich seither wohlverhalten haben.
Deshalb prüfen wir vor Ihrer Zustimmung, welche Folgen die Diversion für Ihren Aufenthaltstitel und einen späteren Einbürgerungsantrag hat. Sie können bis zum endgültigen Rücktritt der Staatsanwaltschaft auch verlangen, dass das Verfahren fortgesetzt wird (Fortsetzung des Verfahrens§ 205 StPOVor dem endgültigen Rücktritt der Staatsanwaltschaft muss das Strafverfahren fortgesetzt werden, wenn der Beschuldigte das verlangt (§ 205 Abs 1 StPO).Gesetzestext im RIS →).
Aus unserer Praxis
Suchtmittel
Für kleine Mengen Suchtmittel zum Eigengebrauch gelten eigene Regeln (§ 35 SMG§ 35 SMGBei kleinen Mengen Suchtmittel zum eigenen Gebrauch muss die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig von der Verfolgung zurücktreten, mit einer Probezeit von ein bis zwei Jahren.Gesetzestext im RIS →). Ein Student, bei dem 40 Gramm Cannabis gefunden wurden, erhielt mit unserer Verteidigung eine Diversion: keine Verurteilung, kein Eintrag ins Strafregister.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir prüfen, ob eine Diversion möglich ist, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und klären die Folgen für Ihren Aufenthalt.
Häufige Fragen
Diversion: kurz beantwortet
Steht eine Diversion im Strafregister?
Nein. Eine Diversion ist keine Verurteilung und wird nicht ins Strafregister eingetragen. Staatsanwaltschaft und Gericht speichern die Erledigung aber intern.
Muss ich für eine Diversion ein Geständnis ablegen?
Ein förmliches Geständnis ist nicht nötig. Sie müssen aber Verantwortung für die Tat übernehmen, zumindest teilweise.
Zählt eine Diversion bei der Einbürgerung?
Sie ist keine Verurteilung. Die Behörde darf aber das Verhalten, das dem Verfahren zugrunde lag, bei der Prognose nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG berücksichtigen. Entscheidend sind Art und Schwere des Vorfalls und wie lange er zurückliegt.
Kann ich eine angebotene Diversion ablehnen?
Ja. Bis zum endgültigen Rücktritt der Staatsanwaltschaft können Sie verlangen, dass das Strafverfahren fortgesetzt wird (§ 205 StPO). Das kann sinnvoll sein, wenn ein Freispruch realistisch ist.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
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