Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Antrag abgelehnt? Sie können sich wehren.
Gegen einen negativen Bescheid der MA35 oder einer anderen Staatsbürgerschaftsbehörde können Sie Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Die Frist ist kurz: vier Wochen.
Wann wurde Ihnen der Bescheid zugestellt?
Geben Sie den Tag der Zustellung ein, und wir berechnen, wie viele Tage Ihnen für die Beschwerde noch bleiben.
Der Tag, an dem Ihnen der Brief persönlich zugestellt oder bei der Post hinterlegt wurde (gelber Zettel im Briefkasten). Nicht der Tag, an dem Sie ihn abgeholt oder gelesen haben.
Orientierung ohne Gewähr – maßgeblich ist der Tag der Zustellung. Die Berechnung geht von der üblichen 4-Wochen-Frist aus; in einzelnen Verfahren gelten kürzere Sonderfristen.
Schnelle Einschätzung
Wie stark ist Ihre Beschwerde?
Beantworten Sie 2 kurze Fragen: Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Beschwerdegründe.
1Welchen Grund hat die MA35 für die Ablehnung angegeben?
2Glauben Sie, dass die Ablehnung falsch oder ungerecht war?
Orientierung ohne Gewähr: eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Prüfung Ihres Bescheids und Ihrer Unterlagen möglich.
Kurz gesagt
- Gegen einen negativen Bescheid: Beschwerde binnen vier Wochen ab Zustellung.
- Eingebracht wird bei der Behörde, entscheiden wird das Verwaltungsgericht.
- Gegen das Verwaltungsgericht: Revision an den VwGH oder Beschwerde an den VfGH binnen sechs Wochen.
- Wer die Frist versäumt, verliert das Rechtsmittel.
Rechtsmittel
Beschwerde gegen einen negativen Bescheid
Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und RechtsmittelbelehrungRechtsmittelbelehrungTeil des Bescheids, der angibt, welches Rechtsmittel möglich ist, bei welcher Stelle und in welcher Frist. Fehlt sie oder ist sie falsch, kann sich die Frist verlängern.. Dagegen können Sie Beschwerde erheben. Über die Beschwerde entscheidet nicht mehr die Behörde, sondern ein unabhängiges Verwaltungsgericht, in Wien das Verwaltungsgericht Wien.
Achtung
Vier Wochen ab Zustellung
4 Wochen
Beschwerdefrist ab Zustellung des Bescheides. Die Beschwerde wird bei der Behörde eingebracht, die den Bescheid erlassen hat.
6 Wochen
Frist für Revision an den VerwaltungsgerichtshofRevisionRechtsmittel an den VwGH gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, binnen sechs Wochen. Zulässig vor allem bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung; sonst als außerordentliche Revision. oder Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Maßgeblich ist das Datum der ZustellungZustellungÜbergabe des Bescheids an Sie. Wurde er beim Postamt hinterlegt, gilt er mit dem ersten Tag der Abholfrist als zugestellt, auch wenn Sie ihn später abholen (§ 17 Abs 3 ZustG)., nicht das Datum auf dem Bescheid. Wer die Frist versäumt, verliert das Rechtsmittel. Kommen Sie mit dem Bescheid sofort zu uns.
Häufige Ablehnungsgründe
Warum Anträge scheitern
- Einkommen falsch berechnet oder zu knapp
- Aufenthaltsdauer unterbrochen, etwa durch Auslandsaufenthalte
- Verwaltungsübertretungen oder Strafverfahren
- fehlende oder verspätete Unterlagen
- Zweifel an der Einstellung zur Republik
Was wir tun
Beschwerde mit Aussicht
- Bescheid und Akt prüfen: Stimmt die Begründung?
- Fehler in Berechnung und Beweiswürdigung aufzeigen
- fehlende Nachweise nachreichen
- Beschwerde schreiben und einbringen
- Sie in der mündlichen Verhandlung vertreten
Häufige Fragen
Bescheidbeschwerde: kurz beantwortet
Wie lange habe ich Zeit für eine Beschwerde gegen einen negativen Bescheid?
Vier Wochen ab Zustellung (§ 7 Abs 4 VwGVG). Wurde der Bescheid hinterlegt, beginnt die Frist mit dem ersten Tag der Abholfrist.
Wo bringe ich die Beschwerde ein?
Bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, in Wien also bei der MA35. Entscheiden wird das Verwaltungsgericht.
Kann ich im Beschwerdeverfahren noch Unterlagen nachreichen?
Ja. Das Verwaltungsgericht entscheidet nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung. Neue Nachweise, etwa zum Einkommen, können deshalb entscheidend sein.
Nach dem Verwaltungsgericht
Höchstgerichte
Auch das Verwaltungsgericht kann irren. Gegen seine Entscheidung ist unter Umständen eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof möglich, jeweils binnen sechs Wochen.
Aus der Praxis
Es lohnt sich
Wir haben vor Gericht wiederholt erreicht, dass eine falsche Einkommensberechnung korrigiert wurde und unsere Mandanten die Staatsbürgerschaft doch bekamen.
Nächster Schritt
Bescheid schicken
Schicken Sie uns den Bescheid mit dem Zustelldatum. Wir sagen Ihnen rasch, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat und bis wann sie eingebracht sein muss.
Kosten
Was die Beschwerde kostet
Preisübersicht
Gut zu wissen
- Die € 50 Eingabegebühr geht an den Staat, nicht an die Kanzlei, und ist von Ihnen selbst zu überweisen; wir sagen Ihnen genau, wie und wohin.
- Die 4-Wochen-Frist gilt grundsätzlich auch für die MA35 und andere Behörden; beim BFA gelten in manchen Verfahren kürzere Sonderfristen.
- Ist eine mündliche Verhandlung angesetzt, müssen Sie persönlich erscheinen.
- Die Vertretung bis zur endgültigen Entscheidung ist gegen Aufpreis möglich.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis von € 180. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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Kontakt
So erreichen Sie uns.
Praxiskommentare
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