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Antrag abgelehnt? Sie können sich wehren.

Gegen einen negativen Bescheid der MA35 oder einer anderen Staatsbürgerschaftsbehörde können Sie Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Die Frist ist kurz: vier Wochen.

Kurzer Wegweiser

Wo stehen Sie?

7 Sprachen
Beratung vor Ort oder online
1010 Wien, Stephansplatz

Wann wurde Ihnen der Bescheid zugestellt?

Geben Sie den Tag der Zustellung ein, und wir berechnen, wie viele Tage Ihnen für die Beschwerde noch bleiben.

Der Tag, an dem Ihnen der Brief persönlich zugestellt oder bei der Post hinterlegt wurde (gelber Zettel im Briefkasten). Nicht der Tag, an dem Sie ihn abgeholt oder gelesen haben.

Orientierung ohne Gewähr – maßgeblich ist der Tag der Zustellung. Die Berechnung geht von der üblichen 4-Wochen-Frist aus; in einzelnen Verfahren gelten kürzere Sonderfristen.

Schnelle Einschätzung

Wie stark ist Ihre Beschwerde?

Beantworten Sie 2 kurze Fragen: Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Beschwerdegründe.

0 / 2

1Welchen Grund hat die MA35 für die Ablehnung angegeben?

Fehlende Unterlagen
Mindestsicherungsbezug
Aufenthaltsdauer
Sprachniveau
Verwaltungsstrafen
Grund unklar

2Glauben Sie, dass die Ablehnung falsch oder ungerecht war?

Ja, ich glaube, sie war falsch
Bin nicht sicher, brauche Rat
Sie könnte richtig gewesen sein

Orientierung ohne Gewähr: eine verbindliche Einschätzung ist erst nach Prüfung Ihres Bescheids und Ihrer Unterlagen möglich.

Kurz gesagt

  • Gegen einen negativen Bescheid: Beschwerde binnen vier Wochen ab Zustellung.
  • Eingebracht wird bei der Behörde, entscheiden wird das Verwaltungsgericht.
  • Gegen das Verwaltungsgericht: Revision an den VwGH oder Beschwerde an den VfGH binnen sechs Wochen.
  • Wer die Frist versäumt, verliert das Rechtsmittel.

Rechtsmittel

Beschwerde gegen einen negativen Bescheid

Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und . Dagegen können Sie Beschwerde erheben. Über die Beschwerde entscheidet nicht mehr die Behörde, sondern ein unabhängiges Verwaltungsgericht, in Wien das Verwaltungsgericht Wien.

Achtung

Vier Wochen ab Zustellung

4 Wochen

Beschwerdefrist ab Zustellung des Bescheides. Die Beschwerde wird bei der Behörde eingebracht, die den Bescheid erlassen hat.

6 Wochen

Frist für oder Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Maßgeblich ist das Datum der , nicht das Datum auf dem Bescheid. Wer die Frist versäumt, verliert das Rechtsmittel. Kommen Sie mit dem Bescheid sofort zu uns.

Häufige Ablehnungsgründe

Warum Anträge scheitern

  • Einkommen falsch berechnet oder zu knapp
  • Aufenthaltsdauer unterbrochen, etwa durch Auslandsaufenthalte
  • Verwaltungsübertretungen oder Strafverfahren
  • fehlende oder verspätete Unterlagen
  • Zweifel an der Einstellung zur Republik

Alle Voraussetzungen →

Was wir tun

Beschwerde mit Aussicht

  1. Bescheid und Akt prüfen: Stimmt die Begründung?
  2. Fehler in Berechnung und Beweiswürdigung aufzeigen
  3. fehlende Nachweise nachreichen
  4. Beschwerde schreiben und einbringen
  5. Sie in der mündlichen Verhandlung vertreten

Häufige Fragen

Bescheidbeschwerde: kurz beantwortet

Wie lange habe ich Zeit für eine Beschwerde gegen einen negativen Bescheid?

Vier Wochen ab Zustellung (§ 7 Abs 4 VwGVG). Wurde der Bescheid hinterlegt, beginnt die Frist mit dem ersten Tag der Abholfrist.

Wo bringe ich die Beschwerde ein?

Bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, in Wien also bei der MA35. Entscheiden wird das Verwaltungsgericht.

Kann ich im Beschwerdeverfahren noch Unterlagen nachreichen?

Ja. Das Verwaltungsgericht entscheidet nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung. Neue Nachweise, etwa zum Einkommen, können deshalb entscheidend sein.

Nach dem Verwaltungsgericht

Höchstgerichte

Auch das Verwaltungsgericht kann irren. Gegen seine Entscheidung ist unter Umständen eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof möglich, jeweils binnen sechs Wochen.

Aus der Praxis

Es lohnt sich

Wir haben vor Gericht wiederholt erreicht, dass eine falsche Einkommensberechnung korrigiert wurde und unsere Mandanten die Staatsbürgerschaft doch bekamen.

Entschiedene Verfahren →

Nächster Schritt

Bescheid schicken

Schicken Sie uns den Bescheid mit dem Zustelldatum. Wir sagen Ihnen rasch, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat und bis wann sie eingebracht sein muss.

Erstberatung buchen →

Kosten

Was die Beschwerde kostet

Preisübersicht

Erstberatung€ 180
Beschwerdeab€ 600
Begleitung zur mündlichen Verhandlungab€ 800
zuzüglich Eingabegebühr an den Staat€ 50

Gut zu wissen

  • Die € 50 Eingabegebühr geht an den Staat, nicht an die Kanzlei, und ist von Ihnen selbst zu überweisen; wir sagen Ihnen genau, wie und wohin.
  • Die 4-Wochen-Frist gilt grundsätzlich auch für die MA35 und andere Behörden; beim BFA gelten in manchen Verfahren kürzere Sonderfristen.
  • Ist eine mündliche Verhandlung angesetzt, müssen Sie persönlich erscheinen.
  • Die Vertretung bis zur endgültigen Entscheidung ist gegen Aufpreis möglich.

So arbeiten wir

Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

1

Erstberatung

Zum Fixpreis von € 180. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

2

Klare Einschätzung

Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.

3

Wir legen los

Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.

Team

Die Menschen hinter Ihrem Fall.

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Kontakt

So erreichen Sie uns.

Goldschmiedgasse 6/6–8
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