Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Arbeiten im Asylverfahren.
Welche Arbeit Asylwerber aufnehmen dürfen und was seit der Asylreform im Juni 2026 gilt, wenn das AMS eine Beschäftigungsbewilligung nicht mehr verlängert.
Kurz gesagt
- Seit 12. Juni 2026 dürfen Asylwerber im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr unselbständig arbeiten.
- Für Anträge vor dem 12. Juni 2026 gelten Übergangsbestimmungen. Das wird oft übersehen.
- Kommt ein Parteiengehör des AMS: rechtzeitig Stellung nehmen.
- Wer Grundversorgung bezieht, muss jede Arbeit vorher melden.
Aktuell
AMS lehnt Beschäftigungsbewilligungen ab
Seit der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts am 12. Juni 2026 dürfen Asylwerber, deren Verfahren nach dem erstinstanzlichen Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht liegt, grundsätzlich nicht mehr unselbständig arbeiten. Das AMS lehnt deshalb Verlängerungen von Beschäftigungsbewilligungen ab, oft zuerst mit einem ParteiengehörParteiengehörDie Behörde muss Ihnen vor der Entscheidung Gelegenheit geben, zum Ergebnis der Ermittlungen Stellung zu nehmen (§ 45 Abs 3 AVG). Die Frist dafür steht im Schreiben.Gesetzestext im RIS →.
Aber: Für Anträge auf internationalen Schutz, die vor dem 12. Juni 2026 gestellt wurden, gelten Übergangsbestimmungen. Nach unserer Einschätzung bleibt dann das bisherige Aufenthaltsrecht auch während des Beschwerdeverfahrens anwendbar. Genau das übersieht die Behörde in der Praxis häufig.
Parteiengehör
Wenn erst ein Schreiben des AMS da ist
Wir erstatten fristgerecht eine Stellungnahme, die das Datum der Antragstellung und die Übergangsbestimmung aufzeigt, bevor ein ablehnender Bescheid ergeht.
Bescheid
Wenn das AMS schon abgelehnt hat
Wir erheben fristgerecht Beschwerde an das Verwaltungsgericht und beantragen die Erteilung der Bewilligung. Für Arbeitgeber übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit AMS und Gericht.
Überblick
Welche Arbeit im Asylverfahren grundsätzlich in Frage kommt
- unselbständige Arbeit mit BeschäftigungsbewilligungBeschäftigungsbewilligungBewilligung des AMS für eine bestimmte Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Der Arbeitgeber beantragt sie. des AMS, die der Arbeitgeber beantragt
- selbständige Tätigkeit mit Gewerbeschein
- selbständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein als Neuer SelbständigerNeue SelbständigeSelbständig Tätige, für deren Tätigkeit kein Gewerbeschein nötig ist, etwa Nachhilfe oder Vorträge. Sie sind nach dem GSVG versichert., etwa Nachhilfe
- haushaltsnahe Dienstleistungen mit DienstleistungsscheckDienstleistungsscheckGutschein, mit dem Privathaushalte einfache Tätigkeiten wie Reinigung oder Gartenarbeit bezahlen. Er ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse erhältlich.
Welche dieser Möglichkeiten Ihnen nach der neuen Rechtslage und in Ihrem Verfahrensstadium offensteht, hängt vom Einzelfall ab. Wer GrundversorgungGrundversorgungUnterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und Taschengeld für hilfsbedürftige Asylwerber. Eigenes Einkommen muss gemeldet werden und kann die Leistungen kürzen. bezieht, muss jede Arbeit vorher melden, sonst drohen Rückforderungen.
Häufige Fragen
Arbeiten im Asylverfahren: kurz beantwortet
Darf ich im Asylverfahren arbeiten?
Das hängt vom Verfahrensstadium und vom Datum Ihres Antrags ab. Seit 12. Juni 2026 ist unselbständige Arbeit im Beschwerdeverfahren grundsätzlich ausgeschlossen, für ältere Anträge gelten Übergangsbestimmungen.
Das AMS hat mir ein Schreiben geschickt. Was tun?
Das ist meist ein Parteiengehör vor der Ablehnung. Nehmen Sie innerhalb der Frist Stellung und zeigen Sie das Datum Ihres Antrags auf. Wir übernehmen das für Sie oder Ihren Arbeitgeber.
Muss ich Arbeit melden, wenn ich Grundversorgung bekomme?
Ja, vorher. Sonst drohen Rückforderungen.
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Themen im Asylrecht
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir prüfen, ob Ihr Mitarbeiter oder Sie unter die Übergangsregel fallen, und wahren alle Fristen gegenüber AMS und Gericht.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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