Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Strafverfahren und Aufenthalt.
Eine Anzeige, eine Verurteilung, sogar eine Verwaltungsstrafe kann über Ihren Aufenthaltstitel und Ihre Einbürgerung mitentscheiden. Wir verteidigen Sie im Strafverfahren und behalten die fremdenrechtlichen Folgen von Anfang an im Blick.
Kurz gesagt
- Ein Strafverfahren kann über Aufenthaltstitel, Einreiseverbot und Einbürgerung mitentscheiden.
- Eine Verurteilung allein rechtfertigt bei EU-Bürgern noch kein Aufenthaltsverbot. Es kommt auf das persönliche Verhalten an.
- Bei der Einbürgerung zählen auch Verwaltungsstrafen und Diversionen.
- Sagen Sie nicht aus, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
Strafrecht mit Fremdenrechtsbezug
Warum beides zusammengehört
Im Strafverfahren geht es um Schuld und Strafe. Für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft entscheidet dasselbe Verfahren oft auch über das Aufenthaltsrecht. Deshalb prüfen wir bei jeder Verteidigung mit, was ein Ausgang für Ihren Aufenthaltstitel, ein Einreiseverbot oder eine spätere Einbürgerung bedeutet.
Aufenthalt
Folgen für den Aufenthalt
Nach einer Verurteilung kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)BFABundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Entscheidet in erster Instanz über Asyl, Aufenthaltsbeendigung, Einreiseverbote und Schubhaft. gegen DrittstaatsangehörigeDrittstaatsangehörigeMenschen, die weder die Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staats noch der Schweiz haben. eine Rückkehrentscheidung mit EinreiseverbotRückkehrentscheidung und EinreiseverbotDie Rückkehrentscheidung beendet den Aufenthalt und verpflichtet zur Ausreise. Das Einreiseverbot verbietet für eine bestimmte Zeit die Rückkehr in den Schengenraum.Mehr zum Einreiseverbot → erlassen. Gegen EU-Bürger und ihre Angehörigen ergeht ein AufenthaltsverbotAufenthaltsverbotMaßnahme gegen EU-Bürger, Schweizer und ihre Angehörigen. Strengere Voraussetzungen als ein Einreiseverbot: Es braucht eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr.Mehr zum Aufenthaltsverbot →. Dafür reicht eine strafrechtliche Verurteilung allein nicht: Ihr persönliches Verhalten muss die öffentliche Ordnung oder Sicherheit tatsächlich, gegenwärtig und erheblich gefährden.
Einbürgerung
Folgen für die Staatsbürgerschaft
Bei der Einbürgerung prüft die Behörde nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG§ 10 Abs 1 Z 6 StbGVerliehen wird die Staatsbürgerschaft nur, wenn der Antragsteller nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr dafür bietet, dass er zur Republik bejahend eingestellt ist und keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt.Gesetzestext im RIS →, ob Ihr gesamtes Verhalten erwarten lässt, dass Sie künftig wesentliche Vorschriften missachten. Dabei zählen nicht nur gerichtliche Verurteilungen, sondern auch Verwaltungsstrafen und diversionell erledigte Verfahren. Der Maßstab ist strenger als im Fremdenrecht.
Früh entscheiden
Was wir am Anfang prüfen
- ob Sie überhaupt aussagen sollten und was Sie in der Vernehmung sagen
- ob eine DiversionDiversionErledigung eines Strafverfahrens ohne Verurteilung, etwa durch Zahlung eines Geldbetrags, gemeinnützige Leistungen, Probezeit oder Tatausgleich. Kein Eintrag ins Strafregister.Mehr zur Diversion → möglich ist: Sie beendet das Verfahren ohne Verurteilung und ohne Eintrag ins Strafregister
- welche Folgen ein Urteil für Ihren Aufenthaltstitel, ein laufendes Asylverfahren oder Ihren Einbürgerungsantrag hätte
- ob eine Festnahme oder Amtshandlung der Polizei rechtmäßig war
Aus unserer Praxis: Ein Mandant sollte wegen unrechtmäßigen Aufenthalts Strafe zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Strafe auf, weil das Aufenthaltsverbot gegen ihn gar nicht durchsetzbar war. Zum Fall →
Fremdenpolizeigesetz
Vorwurf der Schlepperei
Schlepperei ist in § 114 FPG§ 114 FPGSchlepperei: Grundstrafe bis zu zwei Jahre. Gewerbsmäßig oder bei mindestens drei Fremden sechs Monate bis fünf Jahre, als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder bei Lebensgefahr ein bis zehn Jahre.Gesetzestext im RIS → geregelt. Wer gegen Bezahlung die rechtswidrige Einreise oder Durchreise einer Person fördert, dem drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Bei gewerbsmäßiger Begehung oder mindestens drei Personen steigt der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre, bei krimineller Vereinigung oder Lebensgefahr auf bis zu zehn Jahre.
Wichtig: Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
Polizei
Festnahme oder Kontrolle rechtswidrig?
Gegen eine rechtswidrige Festnahme, Anhaltung oder Identitätsfeststellung können Sie eine MaßnahmenbeschwerdeMaßnahmenbeschwerdeBeschwerde an das Verwaltungsgericht gegen unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt der Polizei, etwa eine Festnahme, Anhaltung oder Durchsuchung. Frist: sechs Wochen (§ 7 Abs 4 VwGVG). an das Verwaltungsgericht erheben. In mehreren Verfahren unserer Mandanten haben Gerichte Festnahmen und Anhaltungen für rechtswidrig erklärt.
Häufige Fragen
Strafverfahren und Aufenthalt: kurz beantwortet
Verliere ich nach einer Verurteilung automatisch meinen Aufenthaltstitel?
Nein. Das BFA prüft im Einzelfall, ob eine Rückkehrentscheidung mit Einreiseverbot oder ein Aufenthaltsverbot zulässig ist. Dabei zählen Art und Schwere der Tat, Ihr Verhalten seither und Ihre Bindungen in Österreich, etwa Familie und Arbeit.
Kann ich mit einer Vorstrafe österreichischer Staatsbürger werden?
Das hängt von der Strafe ab. Bestimmte gerichtliche Verurteilungen schließen die Einbürgerung aus. Daneben prüft die Behörde nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG Ihr gesamtes Verhalten, auch Verwaltungsstrafen und Diversionen. Lassen Sie das vor dem Antrag prüfen.
Was droht bei Schlepperei?
Nach § 114 FPG bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Bei gewerbsmäßiger Begehung oder mindestens drei Fremden sechs Monate bis fünf Jahre, bei krimineller Vereinigung oder Lebensgefahr ein bis zehn Jahre.
Was kann ich gegen eine rechtswidrige Festnahme tun?
Sie können binnen sechs Wochen eine Maßnahmenbeschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Das Gericht stellt fest, ob die Festnahme oder Anhaltung rechtswidrig war.
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Themen im Strafrecht
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