Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Der Antrag auf Staatsbürgerschaft, Schritt für Schritt.
Vom ersten Termin bis zur Verleihungsurkunde: So läuft das Verfahren ab, wo es hakt und wie wir es beschleunigen.
Kurz gesagt
- Antrag persönlich bei der Staatsbürgerschaftsbehörde, in Wien bei der MA35.
- Die Behörde muss grundsätzlich binnen sechs Monaten entscheiden. In der Praxis dauert es oft länger.
- Erst Zusicherung, dann Zurücklegung der bisherigen Staatsbürgerschaft, dann Verleihung.
- Gegen eine Ablehnung: Beschwerde binnen vier Wochen.
Verfahren
So läuft der Antrag ab
Das Verfahren zur Verleihung dauert in der Praxis oft deutlich länger als die gesetzlichen sechs Monate. Wer gut vorbereitet ist, spart Zeit: vollständige Unterlagen, richtig berechnetes Einkommen und klare Antworten auf Nachfragen der Behörde.
Ablauf
Sechs Schritte zur Staatsbürgerschaft
3
Antrag einbringen
Persönlich bei der Staatsbürgerschaftsbehörde, in Wien bei der MA35. Beauftragen Sie uns, bringen wir den Antrag für Sie ein. Einen eigenen Behördentermin brauchen Sie dafür nicht.
4
Prüfung und Ermittlung
Die Behörde prüft Unterlagen und Einkommen, holt Auskünfte ein und kann Nachweise nachfordern. Sie legen die Staatsbürgerschaftsprüfung ab.
5
Zusicherung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Verleihung zugesichertZusicherungBescheid, mit dem die Verleihung für den Fall zugesagt wird, dass Sie binnen zwei Jahren das Ausscheiden aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen (§ 20 StbG). Fällt eine Voraussetzung weg, wird die Zusicherung widerrufen.. Dann legen Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft zurück.
6
Verleihung
Nach dem Nachweis der Zurücklegung wird die Staatsbürgerschaft verliehen. Sie legen das GelöbnisGelöbnisFeierliches Bekenntnis zur Republik Österreich bei der Verleihung (§ 21 StbG). Erst danach wird der Verleihungsbescheid ausgefolgt. ab und erhalten den Bescheid.
Während des Verfahrens
Wenn es dauert
Die Behörde muss grundsätzlich binnen sechs MonatenFrist: sechs MonateEntscheidungsfrist der Behörde ab Einlangen des Antrags (§ 73 AVG). Danach ist eine Säumnisbeschwerde möglich (§ 8 VwGVG). entscheiden. Passiert nichts, helfen ein anwaltlicher Anruf oder eine Säumnisbeschwerde.
Nach der Zusicherung
Bisherige Staatsbürgerschaft zurücklegen
Ab der Zusicherung haben Sie in der Regel zwei JahreFrist: zwei JahreAb der Zusicherung, um das Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachzuweisen (§ 20 Abs 1 StbG). Zeit, Ihre bisherige Staatsbürgerschaft zurückzulegen und das nachzuweisen. Ausnahmen gibt es, wenn das nicht möglich oder zumutbar ist.
Abgelehnt?
Bescheidbeschwerde
Gegen einen negativen Bescheid können Sie binnen vier WochenFrist: vier WochenBeschwerdefrist ab Zustellung des Bescheids (§ 7 Abs 4 VwGVG). Wurde der Bescheid hinterlegt, gilt der erste Tag der Abholfrist als Zustelltag (§ 17 Abs 3 ZustG). Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben.
Häufige Fragen
Antrag und Verfahren: kurz beantwortet
Wie lange dauert ein Staatsbürgerschaftsverfahren?
Gesetzlich muss die Behörde binnen sechs Monaten entscheiden (§ 73 AVG). In der Praxis dauert es oft länger. Nach sechs Monaten ist eine Säumnisbeschwerde möglich.
Was ist eine Zusicherung?
Ein Bescheid, der Ihnen die Verleihung zusagt, sobald Sie das Ausscheiden aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen. Dafür haben Sie zwei Jahre Zeit (§ 20 StbG).
Kann die Zusicherung widerrufen werden?
Ja. Fällt nach der Zusicherung eine Voraussetzung weg, etwa durch eine Verurteilung, muss sie widerrufen werden. Nur der Lebensunterhalt wird nicht noch einmal geprüft (§ 20 Abs 2 StbG).
Kann ich bei der MA35 ohne eigenen Termin einreichen?
Ja, wenn Sie uns beauftragen. Wir bringen den Antrag für Sie bei der Behörde ein. Einen eigenen Termin brauchen Sie dafür nicht.
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