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Wann darf ich die Staatsbürgerschaft beantragen?

Es gibt zwei Wege zur österreichischen Staatsbürgerschaft: Abstammung und Verleihung. Hier sehen Sie, welche Voraussetzungen für Sie gelten.

Kurzer Wegweiser

Welcher Weg passt zu Ihnen?

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1010 Wien, Stephansplatz

Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft

Beantworten Sie 5 kurze Fragen und erfahren Sie, ob Sie bereit sind, den Antrag zu stellen.

1 von 5

Wie lange leben Sie bereits ununterbrochen in Österreich?

Nur durchgehender, legaler Aufenthalt zählt für die Staatsbürgerschaft.

Weniger als 5 Jahre
Noch nicht an der Mindestschwelle
5 bis 10 Jahre
Nähert sich der Standardanforderung oder erfüllt sie
Mehr als 10 Jahre
Erfüllt die Aufenthaltsanforderung deutlich

Haben Sie einen gültigen, gemeldeten Aufenthaltsstatus in Österreich?

z.B. Anmeldebescheinigung, Aufenthaltstitel oder EU-Bürger-Registrierung.

Ja, ich bin gemeldet
Nein oder nicht sicher
Ich bin mir über meinen aktuellen Status nicht sicher

Verfügen Sie über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder höher?

Ein zertifiziertes B1-Zertifikat (z.B. ÖSD, Goethe) ist für die Staatsbürgerschaft erforderlich.

Ja, B1 oder höher
Ich habe ein Zertifikat oder kann es nachweisen
Nein, unter B1 oder nicht sicher
Noch in Bearbeitung oder kein Nachweis vorhanden

Haben Sie ein einwandfreies Strafregister in Österreich?

Keine strafrechtlichen Verurteilungen in den letzten 5 Jahren ist Voraussetzung.

Ja, einwandfreies Strafregister
Nein, ich habe Vorstrafen

Können Sie ausreichendes Einkommen oder finanzielle Mittel nachweisen?

Beschäftigung, Selbstständigkeit, Pension oder nachweisbare Ersparnisse zählen.

Ja, ich kann Einkommen oder Ersparnisse nachweisen
Nein oder nicht sicher

Kurz gesagt

  • Staatsbürger ab Geburt ist, wessen Mutter oder verheirateter Vater Österreicher ist. Alle anderen brauchen eine Verleihung.
  • Für die Verleihung: Deutsch B1, Staatsbürgerschaftsprüfung, Unbescholtenheit und gesicherter Lebensunterhalt.
  • Aufenthalt: in der Regel zehn Jahre, in bestimmten Fällen sechs Jahre.
  • Grundsätzlich müssen Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft zurücklegen.

Checkliste

Zwei Wege zur Staatsbürgerschaft

Wer in Österreich lebt oder hier geboren ist, bekommt die Staatsbürgerschaft nicht automatisch. Entweder sie besteht schon ab Geburt (Abstammung), oder Sie müssen sie beantragen (Verleihung). Welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen, steht in der Checkliste Unterlagen.

Weg 1

Abstammung

Ein Kind ist ab Geburt Österreicher oder Österreicherin, wenn

  • die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist, oder
  • die Eltern verheiratet sind und der Vater Österreicher ist.

Achtung: Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der österreichische Vater die Vaterschaft innerhalb von nach der Geburt anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen. Sonst braucht das Kind einen Antrag auf Verleihung.

Staatsbürgerschaft für Kinder →

Weg 2

Verleihung

Alle anderen müssen die Staatsbürgerschaft beantragen. Dafür gelten zwei Stufen: zuerst die Grundvoraussetzungen, dann eine Mindestdauer des Aufenthalts in Österreich.

Grundsätzlich müssen Sie dabei Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Es gibt Ausnahmen.

Doppelstaatsbürgerschaft →

Stufe 1

Grundvoraussetzungen für die Verleihung

  1. (Zertifikat)
  2. und der Geschichte Österreichs und Ihres Bundeslandes
  3. , keine Gefahr für Ruhe, Ordnung und Sicherheit
  4. Kein aufrechtes Aufenthaltsverbot und keine Rückkehrentscheidung
  5. Kein Naheverhältnis zu extremistischen oder terroristischen Gruppierungen
  6. Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich)
  7. Ausreichendes, gesichertes Einkommen
  8. Der Republik Österreich darf durch die Verleihung kein Nachteil entstehen

Stufe 2

Wie lange müssen Sie in Österreich leben?

6 Jahre

durchgehender rechtmäßiger Aufenthalt, ohne längere Abwesenheiten, mit Deutsch auf Niveau B2 oder mit Deutsch B1 und nachweislich nachhaltiger persönlicher Integration, etwa durch mehrjähriges ehrenamtliches Engagement ().

10 Jahre

durchgehender rechtmäßiger Aufenthalt mit Deutsch auf Niveau B1, davon mindestens 5 Jahre .

Daneben gibt es Sonderfälle und Begünstigungen, etwa für Ehepartner von Österreichern, für Nachkommen NS-Verfolgter (§ 58c StbG) oder bei außerordentlichen Leistungen. Ob einer davon auf Sie zutrifft, klären wir in der Erstberatung.

Im Detail

Unbescholtenheit

  • keine gerichtliche Verurteilung
  • kein offenes Strafverfahren wegen einer Vorsatztat bei einem österreichischen Gericht
  • keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen

Welche Verwaltungsstrafen zählen? Verwaltungsstrafen und Einbürgerung →

Im Detail

Ausreichendes Einkommen

Sie müssen ein festes, regelmäßiges eigenes Einkommen nachweisen: im Durchschnitt von aus den letzten sechs Jahren vor dem Antrag, die letzten sechs Monate eingeschlossen. Maßgeblich sind die jährlich angepassten Richtsätze, dazu kommen Miete, Kredite und Unterhalt.

So wird das Einkommen berechnet →

Nach der Verleihung

Wehrdienst

Männliche Staatsbürger sind in Österreich wehrpflichtig: sechs Monate Grundwehrdienst oder neun Monate Zivildienst. Für Doppelstaatsbürger gibt es Ausnahmen.

Muss ich Wehrdienst leisten? →

Häufige Fragen

Voraussetzungen: kurz beantwortet

Reicht eine Aufenthaltsbewilligung als Student für die zehn Jahre?

Für den rechtmäßigen Aufenthalt zählt sie. Von den zehn Jahren müssen Sie aber mindestens fünf Jahre niedergelassen gewesen sein, also mit einem Aufenthaltstitel zur Niederlassung. Eine Aufenthaltsbewilligung zählt dafür nicht.

Wann kann ich schon nach sechs Jahren beantragen?

Unter anderem mit Deutsch auf Niveau B2, mit Deutsch B1 und nachhaltiger persönlicher Integration oder als Ehepartner eines Österreichers bei fünf Jahren aufrechter Ehe im gemeinsamen Haushalt (§ 11a StbG).

Verhindert eine Verwaltungsstrafe die Einbürgerung?

Nicht automatisch. Die Behörde prüft Ihr gesamtes Verhalten nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG. Parkstrafen sind meist kein Hindernis, schwere oder wiederholte Übertretungen können es sein.

Muss ich die Staatsbürgerschaftsprüfung ablegen?

Ja, bei der Verleihung grundsätzlich schon. Ausgenommen sind unter anderem unmündige Minderjährige und Menschen, die die Prüfung wegen ihres dauerhaft schlechten Gesundheitszustands nicht ablegen können (§ 10a Abs 2 StbG).

Aufenthaltsdauer

Wie lange zählt Ihr Aufenthalt schon?

Tragen Sie ein, seit wann Sie rechtmäßig in Österreich leben und wann Sie im Ausland waren. Wir rechnen die Zeiten für sechs und zehn Jahre nach.

Zum Beispiel der Beginn Ihres ersten Aufenthaltstitels.

Erster Titel zur Niederlassung, etwa Rot-Weiß-Rot-Karte. Eine Aufenthaltsbewilligung zählt nicht.

Maßgeblich ist der Tag der Entscheidung. Ohne Angabe rechnen wir mit heute.

Aufenthalte im Ausland

Reisen, Urlaube und längere Aufenthalte. Ausreise- und Rückkehrtag zählen hier als Tage im Ausland.

Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Stand: Oktober 2026, Quelle: Staatsbürgerschaftsgesetz (§§ 10, 11a, 15 StbG, RIS). Wie die Behörde Abwesenheiten im Einzelfall rechnet, prüfen wir mit Ihnen.

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Sie kennen die vollen Kosten, bevor Sie beginnen. Zinsfreie Ratenzahlung über 1–12 Monate möglich.

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