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Doppelstaatsbürgerschaft: Darf ich zwei Pässe haben?

Österreich erlaubt grundsätzlich nur eine Staatsbürgerschaft. Es gibt aber Ausnahmen. Ein Fehler kann hier die österreichische Staatsbürgerschaft kosten.

Kurzer Wegweiser

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Kurz gesagt

  • Österreich erlaubt grundsätzlich nur eine Staatsbürgerschaft.
  • Wer beide ab Geburt hat, darf beide behalten.
  • Wer als Österreicher eine fremde annimmt, braucht vorher eine Bewilligung der Beibehaltung.
  • Bei der Verleihung haben Sie nach der Zusicherung zwei Jahre, die bisherige zurückzulegen.

Grundsatz

Nur eine Staatsbürgerschaft

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, muss grundsätzlich die bisherige aufgeben. Wer als Österreicher eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert grundsätzlich die österreichische. Drei Ausnahmen sind wichtig.

Ausnahme 1

Beide ab Geburt

Wer durch die Eltern schon bei der Geburt die österreichische und eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, darf beide behalten. Mit 18 muss man sich nicht entscheiden. Für die zweite Staatsbürgerschaft gilt das Recht des anderen Staates.

Staatsbürgerschaft für Kinder →

Ausnahme 2

Beibehaltung vor dem Erwerb

Sie wollen eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen und Österreicher bleiben? Dann müssen Sie vorher die beantragen und schriftlich bewilligt bekommen.

  • wegen Leistungen oder eines besonderen Grundes im Interesse der Republik
  • wegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- und Familienleben
  • bei Minderjährigen, wenn es dem Kindeswohl entspricht

Ausnahme 3

Verleihung ohne Verzicht

Bei der Verleihung wird Ihnen die Staatsbürgerschaft zunächst . Dann haben Sie Zeit, die bisherige zurückzulegen und das nachzuweisen.

Ausnahmen gibt es, wenn das Zurücklegen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, oder bei außerordentlichen Leistungen.

Achtung

Zuerst bewilligen lassen, dann annehmen

Wer auf eigenen Antrag eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, bevor die Beibehaltung bewilligt ist, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft mit dem Erwerb automatisch (). Im schlimmsten Fall droht : keine Reisefreiheit, keine Sozialleistungen, ein rechtlicher Schwebezustand.

Als berücksichtigungswürdige Gründe kommen etwa Pflegeaufgaben in der Familie, ein doppelter Haushalt, berufliche Gründe oder Nachteile im Erb- oder Grundverkehrsrecht in Frage. Besprechen Sie Ihre Gründe mit uns, bevor Sie der Behörde etwas sagen.

Häufige Fragen

Doppelstaatsbürgerschaft: kurz beantwortet

Verliere ich die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn ich eine andere annehme?

Ja, wenn Sie die fremde Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag erwerben und vorher keine Beibehaltung bewilligt wurde (§ 27 StbG). Der Verlust tritt mit dem Erwerb automatisch ein.

Muss ich mich mit 18 entscheiden, wenn ich beide Staatsbürgerschaften ab Geburt habe?

Nein. Wer beide ab Geburt erworben hat, darf sie nach österreichischem Recht behalten. Was der andere Staat verlangt, richtet sich nach dessen Recht.

Wann wird die Beibehaltung bewilligt?

Etwa wenn sie wegen Leistungen oder eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Interesse der Republik liegt oder wegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- und Familienleben, bei Kindern auch zum Kindeswohl (§ 28 StbG).

Nächster Schritt

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In der Erstberatung klären wir, ob eine Ausnahme für Sie in Frage kommt und wie der Antrag begründet werden muss.

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