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Staatsbürgerschaft für außerordentliche Leistungen.

Wer für Österreich Außergewöhnliches leistet, kann die Staatsbürgerschaft ohne die üblichen Voraussetzungen bekommen. Die Hürden sind hoch, die Vorteile groß.

Kurzer Wegweiser

In welchem Bereich?

7 Sprachen
€ Pauschalpakete ab € 1.490
Beratung vor Ort oder online
1010 Wien, Stephansplatz

Kurz gesagt

  • Bestätigt die Bundesregierung, dass Ihre Verleihung im besonderen Interesse der Republik liegt, entfallen die meisten Voraussetzungen.
  • Kein Mindestaufenthalt, kein Deutschnachweis, keine Prüfung, kein Einkommensnachweis, kein Verzicht.
  • Unbescholtenheit und Sicherheitsprüfung gelten weiter.

§ 10 Abs 6 StbG

Verleihung im besonderen Interesse der Republik

, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung wegen bereits erbrachter und noch zu erwartender außerordentlicher Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt. Welche Leistungen genügen, beschreibt ein des Ministeriums.

Die Vorteile

Was dann nicht verlangt wird

  • kein Aufenthalt in Österreich
  • keine Deutschkenntnisse
  • keine Staatsbürgerschaftsprüfung
  • kein Nachweis des Lebensunterhalts
  • kein Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft

Die Verleihung kann auf Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder erstreckt werden.

Bereich 1

Wissenschaft

  • Forschung auf neuen Gebieten oder deutliche Weiterentwicklung
  • Tätigkeit überwiegend in Österreich
  • hohe internationale Reputation, Publikationen
  • Wissenstransfer, Lehre an österreichischen Hochschulen

Bereich 2

Wirtschaft

  • Inhaber oder leitende Funktion mit maßgeblichem Einfluss
  • hohe Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • bedeutende Investitionen, Stärkung der Außenwirtschaft

Bereich 3

Sport

  • kein Österreicher auf gleichem Niveau
  • herausragende Leistungen seit mindestens einem Jahr in Österreich
  • sofort im Nationalteam einsetzbar
  • sehr gute Platzierungen bei Wettkämpfen

Bereich 4

Kunst

  • wesentlicher Beitrag zum Kunstgeschehen
  • Lehre an österreichischen Hochschulen
  • Stärkung des internationalen Renommees Österreichs
  • großes Publikum, eigene Technik oder neue Kunstform

Häufige Fragen

Außerordentliche Leistung: kurz beantwortet

Muss ich für die Verleihung nach § 10 Abs 6 StbG in Österreich leben?

Nein. Ein Mindestaufenthalt ist nicht nötig. Die Leistungen müssen aber im besonderen Interesse der Republik liegen, und das bestätigt die Bundesregierung.

Muss ich meine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben?

Nein. Bei einer Verleihung wegen außerordentlicher Leistungen entfällt der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit.

Wer entscheidet?

Den Bescheid erlässt die Staatsbürgerschaftsbehörde. Vorher muss die Bundesregierung bestätigen, dass die Verleihung im besonderen Interesse der Republik liegt.

Gut zu wissen

Andere Bereiche und Kriterien

Nicht alle Punkte müssen erfüllt sein, aber ein Großteil sollte zutreffen. Auch außerhalb der vier Bereiche ist eine Verleihung möglich, ohne klaren Katalog aber schwerer zu begründen.

Weitere Voraussetzungen

Was trotzdem gilt

  • Unbescholtenheit, keine schweren Verwaltungsübertretungen
  • kein Aufenthaltsverbot, kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
  • keine Ausweisung in den letzten 18 Monaten
  • keine Nähe zu extremistischen oder terroristischen Gruppierungen

Nächster Schritt

Chancen einschätzen

Wir prüfen, ob Ihre Leistungen den Kriterien entsprechen, und bereiten die Unterlagen für das Ministerium auf.

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Pakete & Preise

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Sie kennen die vollen Kosten, bevor Sie beginnen. Zinsfreie Ratenzahlung über 1–12 Monate möglich.

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So arbeiten wir

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3

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