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Muss ich nach der Einbürgerung Wehrdienst leisten?

Männliche Staatsbürger sind in Österreich wehrpflichtig. Ob das für Sie nach der Verleihung gilt, hängt vor allem von Ihrem Alter und einer zweiten Staatsbürgerschaft ab.

Kurzer Wegweiser

Was trifft auf Sie zu?

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Kurz gesagt

  • Männliche Staatsbürger sind wehrpflichtig: sechs Monate Grundwehrdienst oder neun Monate Zivildienst.
  • Wer erst nach dem 35. Geburtstag eingebürgert wird, muss keinen Grundwehrdienst mehr leisten.
  • Für Doppelstaatsbürger regeln Abkommen, in welchem Land sie dienen.
  • Freiwilliger Militärdienst in einem anderen Staat führt zur Entziehung der Staatsbürgerschaft.

Wehrpflicht

Wer ist wehrpflichtig?

Wehrpflichtig sind männliche österreichische Staatsbürger ab 17 Jahren. Den Grundwehrdienst muss man aber nur bis zum 35. Lebensjahr antreten.

6 Monate

Grundwehrdienst beim Bundesheer

9 Monate

, wenn Sie den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen

12 Monate

freiwilliger Dienst im In- oder Ausland statt Zivildienst

Nach der Verleihung

Das Alter entscheidet

Bekommen Sie die Staatsbürgerschaft nach Ihrem 35. Geburtstag, müssen Sie keinen Grundwehrdienst mehr leisten. Sind Sie jünger, sind Sie grundsätzlich verpflichtet.

Ausnahmen

Wann Sie nicht dienen müssen

  • Sie sind über 35 Jahre alt.
  • Sie haben den Wehrdienst im Herkunftsland geleistet und Österreich hat mit diesem Staat ein Abkommen.
  • Sie leisten statt des Wehrdienstes Zivildienst (Gewissensgründe).

Doppelstaatsbürger

Wo leisten Doppelstaatsbürger den Dienst?

Vereinfacht gilt: Doppelstaatsbürger leisten den Wehrdienst in dem Land, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, wenn Österreich mit dem anderen Staat ein Abkommen hat. Mit der Schweiz etwa zählt der Hauptwohnsitz bei Vollendung des 18. Lebensjahres.

Hat der andere Staat keine Wehrpflicht (etwa Deutschland), müssen Sie den Dienst in Österreich leisten, auch wenn Sie dort nicht hauptgemeldet sind. Die Abkommen sind sehr unterschiedlich; lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Achtung

Freiwilliger Militärdienst im Ausland

Wer freiwillig in den Militärdienst eines anderen Staates tritt, dem ist die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen (). Das gilt schon, wenn der Dienst über den verpflichtenden Teil hinausgeht.

Häufige Fragen

Wehrdienst: kurz beantwortet

Muss ich nach der Einbürgerung zum Bundesheer?

Als männlicher Staatsbürger grundsätzlich ja, wenn Sie bei der Einbürgerung jünger als 35 sind. Statt Grundwehrdienst können Sie aus Gewissensgründen Zivildienst leisten.

Zählt mein Wehrdienst im Herkunftsland?

Nur wenn Österreich mit diesem Staat ein Abkommen hat. Lassen Sie prüfen, was für Ihr Land gilt.

Kann ich die Staatsbürgerschaft durch Militärdienst im Ausland verlieren?

Wer freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, dem ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen (§ 32 StbG). Ein verpflichtender Wehrdienst ist kein freiwilliger Eintritt.

Nächster Schritt

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