Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Doppelstaatsbürgerschaft: Darf ich zwei Pässe haben?
Österreich erlaubt grundsätzlich nur eine Staatsbürgerschaft. Es gibt aber Ausnahmen. Ein Fehler kann hier die österreichische Staatsbürgerschaft kosten.
Kurz gesagt
- Österreich erlaubt grundsätzlich nur eine Staatsbürgerschaft.
- Wer beide ab Geburt hat, darf beide behalten.
- Wer als Österreicher eine fremde annimmt, braucht vorher eine Bewilligung der Beibehaltung.
- Bei der Verleihung haben Sie nach der Zusicherung zwei Jahre, die bisherige zurückzulegen.
Grundsatz
Nur eine Staatsbürgerschaft
Wer die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, muss grundsätzlich die bisherige aufgeben. Wer als Österreicher eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert grundsätzlich die österreichische. Drei Ausnahmen sind wichtig.
Ausnahme 1
Beide ab Geburt
Wer durch die Eltern schon bei der Geburt die österreichische und eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, darf beide behalten. Mit 18 muss man sich nicht entscheiden. Für die zweite Staatsbürgerschaft gilt das Recht des anderen Staates.
Ausnahme 2
Beibehaltung vor dem Erwerb
Sie wollen eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen und Österreicher bleiben? Dann müssen Sie vorher die BeibehaltungBeibehaltungBewilligung, Österreicher zu bleiben, obwohl man eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt (§ 28 StbG). Sie muss vor dem Erwerb erteilt sein.Gesetzestext im RIS → beantragen und schriftlich bewilligt bekommen.
- wegen Leistungen oder eines besonderen Grundes im Interesse der Republik
- wegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- und Familienleben
- bei Minderjährigen, wenn es dem Kindeswohl entspricht
Ausnahme 3
Verleihung ohne Verzicht
Bei der Verleihung wird Ihnen die Staatsbürgerschaft zunächst zugesichertZusicherungBescheid, mit dem die Verleihung für den Fall zugesagt wird, dass Sie binnen zwei Jahren das Ausscheiden aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen (§ 20 StbG). Fällt eine Voraussetzung weg, wird die Zusicherung widerrufen.. Dann haben Sie zwei JahreFrist: zwei JahreAb der Zusicherung, um das Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachzuweisen (§ 20 Abs 1 StbG). Zeit, die bisherige zurückzulegen und das nachzuweisen.
Ausnahmen gibt es, wenn das Zurücklegen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, oder bei außerordentlichen Leistungen.
Achtung
Zuerst bewilligen lassen, dann annehmen
Wer auf eigenen Antrag eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, bevor die Beibehaltung bewilligt ist, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft mit dem Erwerb automatisch (§ 27 StbG§ 27 StbGDie Staatsbürgerschaft verliert, wer auf Grund seines Antrags, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, sofern ihm nicht vorher die Beibehaltung bewilligt worden ist.Gesetzestext im RIS →). Im schlimmsten Fall droht StaatenlosigkeitStaatenlosigkeitKein Staat erkennt Sie als Staatsangehörigen an. Folgen: kein Reisepass, eingeschränkte Reisefreiheit, oft kein Zugang zu Sozialleistungen.: keine Reisefreiheit, keine Sozialleistungen, ein rechtlicher Schwebezustand.
Als berücksichtigungswürdige Gründe kommen etwa Pflegeaufgaben in der Familie, ein doppelter Haushalt, berufliche Gründe oder Nachteile im Erb- oder Grundverkehrsrecht in Frage. Besprechen Sie Ihre Gründe mit uns, bevor Sie der Behörde etwas sagen.
Häufige Fragen
Doppelstaatsbürgerschaft: kurz beantwortet
Verliere ich die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn ich eine andere annehme?
Ja, wenn Sie die fremde Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag erwerben und vorher keine Beibehaltung bewilligt wurde (§ 27 StbG). Der Verlust tritt mit dem Erwerb automatisch ein.
Muss ich mich mit 18 entscheiden, wenn ich beide Staatsbürgerschaften ab Geburt habe?
Nein. Wer beide ab Geburt erworben hat, darf sie nach österreichischem Recht behalten. Was der andere Staat verlangt, richtet sich nach dessen Recht.
Wann wird die Beibehaltung bewilligt?
Etwa wenn sie wegen Leistungen oder eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Interesse der Republik liegt oder wegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- und Familienleben, bei Kindern auch zum Kindeswohl (§ 28 StbG).
Nächster Schritt
Ihren Fall prüfen lassen
In der Erstberatung klären wir, ob eine Ausnahme für Sie in Frage kommt und wie der Antrag begründet werden muss.
Weiterlesen
Verwandte Themen
Pakete & Preise
Pauschalpakete für die Staatsbürgerschaft.
Sie kennen die vollen Kosten, bevor Sie beginnen. Zinsfreie Ratenzahlung über 1–12 Monate möglich.
- ✓ Persönliche Beratung mit unseren Experten
- ✓ Prüfung Ihrer Dokumente
- ✓ Antragstellung bei der MA35, ohne eigenen Behördentermin
- Alles aus Basis, dazu:
- ✓ Anwaltliche Vertretung im Verfahren
- ✓ Reaktion auf alle Behördenschreiben
- Alles aus Plus, dazu:
- ✓ Gesamte Kommunikation mit der Behörde
- ✓ Regelmäßige Urgenz bei der MA35
- ✓ Beschaffung österreichischer Dokumente
- ✓ Bescheidbeschwerde bei Ablehnung
Preise je antragstellender Person. Die Erstberatung (€ 180) wird bei Beauftragung vom Paketpreis abgezogen. Keine Stundensätze. Alle Paketdetails →
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis von € 180. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
Sie suchen das ganze Team? Alle kennenlernen →
Kontakt
So erreichen Sie uns.
Praxiskommentare
-1.png?width=2316&height=2192&name=logo%20peter%20(1)-1.png)