Zu Content springen

Wie bekommt mein Kind die Staatsbürgerschaft?

Ob Ihr Kind ab Geburt Österreicher ist oder die Staatsbürgerschaft beantragen muss, hängt von den Eltern ab. Hier sehen Sie, welcher Weg für Ihr Kind gilt.

Kurzer Wegweiser

Wie ist die Lage?

7 Sprachen
€ Pauschalpakete ab € 1.490
Beratung vor Ort oder online
1010 Wien, Stephansplatz

Kurz gesagt

  • Österreicher ab Geburt ist ein Kind, wenn die Mutter oder der mit ihr verheiratete Vater Österreicher ist.
  • Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaft binnen acht Wochen nach der Geburt anerkennen.
  • Sonst kann die Verleihung an einen Elternteil auf das Kind erstreckt werden.
  • Unter 14 Jahren braucht das Kind keinen Deutschnachweis und keine Prüfung.

Zwei Wege

Abstammung oder Verleihung

Auch für Kinder gibt es zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Sie besteht ab Geburt, wenn ein Elternteil Österreicher ist (Abstammung). Sonst muss sie verliehen werden. Die allgemeinen Regeln stehen unter Wann darf ich beantragen?.

Weg 1

Österreicher ab Geburt

Ein Kind ist ab Geburt österreichischer Staatsbürger, wenn

  • die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist, oder
  • die Eltern verheiratet sind und der Vater Österreicher ist.

Achtung bei unverheirateten Eltern: Ist nur der Vater Österreicher, muss er die Vaterschaft innerhalb von nach der Geburt anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen. Diese Regel gilt für Kinder, die ab 1. August 2013 geboren sind. Verpasst er die Frist, muss die Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Das gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wird. Welche Urkunden Sie für den Nachweis brauchen, steht in der Checkliste Unterlagen.

Weg 2

Verleihung an ein Kind

Hat das Kind die Staatsbürgerschaft nicht ab Geburt, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ein Elternteil bekommt die Staatsbürgerschaft verliehen und die Verleihung wird auf das Kind erstreckt. Eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es dafür nicht, auch Neugeborene sind möglich.

Eigene Verleihung

Das Kind erfüllt die Voraussetzungen selbst, auch die Aufenthaltsdauer. Die Staatsbürgerschaft der Eltern spielt dann keine Rolle.

Unverheiratete Eltern

Hat der österreichische Vater die Frist von acht Wochen verpasst, kann das Kind die Staatsbürgerschaft unter erleichterten Bedingungen beantragen.

Unter 14 Jahren

Was bei jüngeren Kindern gilt

  • Als Kind zählt ein leibliches oder adoptiertes Kind.
  • Alle müssen zustimmen.
  • Kein Deutschnachweis nötig.
  • Keine Staatsbürgerschaftsprüfung.

Ab 14 Jahren

Was bei älteren Kindern gilt

Ab 14 muss das Kind die allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich selbst erfüllen, etwa Deutschkenntnisse und Prüfung. Für die Erstreckung muss es beim Antrag rechtmäßig in Österreich niedergelassen sein.

Alle Voraussetzungen →

Zwei Pässe?

Doppelstaatsbürgerschaft

Grundsätzlich erlaubt Österreich keine Doppelstaatsbürgerschaft. Kinder, die beide Staatsbürgerschaften ab Geburt erwerben, dürfen sie in der Regel behalten. Für andere Fälle gibt es Ausnahmen.

Doppelstaatsbürgerschaft →

Häufige Fragen

Staatsbürgerschaft für Kinder: kurz beantwortet

Ist mein Kind Österreicher, wenn es im Ausland geboren wird?

Ja, wenn bei der Geburt die Mutter oder der mit ihr verheiratete Vater Österreicher ist. Der Geburtsort spielt keine Rolle.

Was gilt bei unverheirateten Eltern?

Ist nur der Vater Österreicher, muss er die Vaterschaft innerhalb von acht Wochen nach der Geburt anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen. Dann gilt das Kind ab Geburt als Österreicher (§ 7 StbG).

Muss mein Kind Deutsch nachweisen?

Unmündige Minderjährige, also Kinder unter 14 Jahren, sind vom Deutschnachweis und von der Staatsbürgerschaftsprüfung ausgenommen (§ 10a Abs 2 StbG).

WhatsApp uns

Pakete & Preise

Pauschalpakete für die Staatsbürgerschaft.

Sie kennen die vollen Kosten, bevor Sie beginnen. Zinsfreie Ratenzahlung über 1–12 Monate möglich.

Basis
€ 1.490
Einmalig, Fixpreis
  • ✓ Persönliche Beratung mit unseren Experten
  • ✓ Prüfung Ihrer Dokumente
  • ✓ Antragstellung bei der MA35, ohne eigenen Behördentermin
Mehr erfahren
Am häufigsten gewählt
Plus
€ 2.990
Einmalig, Fixpreis
  • Alles aus Basis, dazu:
  • ✓ Anwaltliche Vertretung im Verfahren
  • ✓ Reaktion auf alle Behördenschreiben
Mehr erfahren
All-in
€ 6.000
Einmalig, Fixpreis
  • Alles aus Plus, dazu:
  • ✓ Gesamte Kommunikation mit der Behörde
  • ✓ Regelmäßige Urgenz bei der MA35
  • ✓ Beschaffung österreichischer Dokumente
  • ✓ Bescheidbeschwerde bei Ablehnung
Mehr erfahren

Preise je antragstellender Person. Die Erstberatung (€ 180) wird bei Beauftragung vom Paketpreis abgezogen. Keine Stundensätze. Alle Paketdetails →

So arbeiten wir

Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

1

Erstberatung

Zum Fixpreis von € 180. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

2

Klare Einschätzung

Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.

3

Wir legen los

Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.

Team

Die Menschen hinter Ihrem Fall.

Deutsch• English• فارسی• العربية• Русский• Español•

Sie suchen das ganze Team? Alle kennenlernen →

Praxiskommentare

Aktuelles aus der Praxis.

Beiträge werden geladen …

Zum Praxiskommentar →

Kontakt

So erreichen Sie uns.

Goldschmiedgasse 6/6–8
1010 Wien
U1/U3 Stephansplatz · 2 Minuten
Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Alle Kontaktdaten →