Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine.
Sie haben einen Ausweis für Vertriebene und arbeiten in Österreich? Dann können Sie auf einen Aufenthaltstitel umsteigen, der nicht vom Vertriebenenstatus abhängt.
Kurz gesagt
- Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist ein regulärer Titel, unabhängig vom Vertriebenenstatus.
- Voraussetzung: in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in Österreich beschäftigt.
- Dazu Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Unterkunft.
- Homeoffice für eine ukrainische Firma reicht meist nicht, wenn Sie in Österreich nicht versichert sind.
Vertriebene
Warum sich der Umstieg lohnen kann
Der Ausweis für VertriebeneAusweis für VertriebeneBestätigt das vorübergehende Aufenthaltsrecht nach der Vertriebenen-Verordnung für Menschen aus der Ukraine. Es gilt, solange der vorübergehende Schutz der EU verlängert wird. erlaubt Ihnen, in Österreich zu leben und zu arbeiten, solange der vorübergehende Schutz gilt. Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist ein regulärer Aufenthaltstitel mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie hängt nicht davon ab, wie lange der Schutz für Vertriebene verlängert wird.
Vorteile
Was die Rot-Weiß-Rot-Karte plus bringt
- Bleibeperspektive, auch wenn der Vertriebenenstatus endet
- Arbeit bei jedem Arbeitgeber in Österreich
- Familiennachzug auch für Angehörige, die selbst keinen Vertriebenenstatus haben
- nach fünf Jahren der Weg zum Daueraufenthalt – EUDaueraufenthalt – EUUnbefristeter Aufenthaltstitel nach fünf Jahren ununterbrochener tatsächlicher Niederlassung mit Modul 2 der Integrationsvereinbarung (§ 45 NAG).Gesetzestext im RIS →
Voraussetzungen
Was Sie erfüllen müssen
- Ausweis für Vertriebene
- in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in Österreich beschäftigt (nicht zwingend am Stück)
- gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen
- Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt
- ortsübliche UnterkunftOrtsübliche UnterkunftEine Wohnung, die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich gilt, und auf die Sie einen Rechtsanspruch haben, etwa durch Mietvertrag, Eigentum oder Wohnrechtsvereinbarung (§ 11 Abs 2 Z 2 NAG). mit Rechtsanspruch, etwa ein Mietvertrag
- keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit
Wie viel Einkommen reicht: aktuelle Richtsätze.
Homeoffice
Und wenn ich für eine ukrainische Firma arbeite?
Entscheidend ist, dass Sie in Österreich voll sozialversichert sind, nach dem ASVG oder dem GSVG. Wer im Homeoffice für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, ohne in Österreich versichert zu sein, erfüllt diese Voraussetzung meist nicht. Das sehen wir uns im Einzelfall an.
Antrag
Wie der Antrag abläuft
Den Antrag stellen Sie bei der Niederlassungsbehörde, in Wien bei der MA 35MA 35Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien: Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde. In den anderen Bundesländern sind Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat zuständig.. Wir übernehmen Antrag, Unterlagen und die Kommunikation mit der Behörde.
Häufige Fragen
Umstieg aus der Ukraine: kurz beantwortet
Wer kann von der Vertriebenen-Karte auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus umsteigen?
Wer einen Ausweis für Vertriebene hat, in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in Österreich beschäftigt war und Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Unterkunft nachweist.
Müssen die 12 Monate am Stück sein?
Nein. Es zählen insgesamt 12 Monate Beschäftigung in den letzten 24 Monaten.
Was bringt die Rot-Weiß-Rot-Karte plus?
Freien Zugang zum Arbeitsmarkt, eine Bleibeperspektive unabhängig vom Vertriebenenstatus und nach fünf Jahren den Weg zum Daueraufenthalt – EU.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen jetzt schon erfüllen, und stellen den Antrag für Sie.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Kontakt
So erreichen Sie uns.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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Praxiskommentare
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