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Reicht mein Einkommen für die Staatsbürgerschaft?

Die Behörde prüft Ihr Einkommen über 36 Monate. Hier sehen Sie, was zählt, was abgezogen wird und welche Beträge 2026 gelten.

Kurzer Wegweiser

Ihre Situation

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Einkommensrechner

Reicht Ihr Einkommen rechnerisch?

Geben Sie Ihre monatlichen Nettobeträge ein. Der Rechner zieht die freie Station von Ihren Belastungen ab und vergleicht mit dem Richtsatz für Ihren Haushalt.

Haushalt

Gemeint ist ein gemeinsamer Haushalt.

Kinder im gemeinsamen Haushalt
0

Lohn und Gehalt, Einkommen aus selbständiger Arbeit, gesetzlicher Unterhalt, Leistungen aus Versicherungen. Keine Sozialhilfe und keine privaten Zahlungen von Familie oder Freunden.

An Personen außerhalb Ihres Haushalts.

Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Für die Staatsbürgerschaft zählt der Durchschnitt von 36 Monaten innerhalb der letzten sechs Jahre. Stand: Oktober 2026. Quelle: § 293 und § 292 Abs 3 ASVG im RIS (Richtsätze 2024 bis 2026, freie Station 2026), § 10 Abs 5 StbG.

Kurz gesagt

  • Sie brauchen ein festes, regelmäßiges eigenes Einkommen: Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren.
  • Die letzten sechs Monate vor dem Antrag müssen dabei sein.
  • Miete, Kredite und Pfändungen werden abgezogen, ein Freibetrag bleibt unberücksichtigt.
  • Verglichen wird mit dem Durchschnitt der ASVG-Richtsätze der letzten drei Jahre.

Grundvoraussetzung

Ausreichendes Einkommen

Die Staatsbürgerschaft wird nur verliehen, wenn Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Sie müssen ein festes und regelmäßiges eigenes Einkommen nachweisen: im Durchschnitt von aus den letzten sechs Jahren vor dem Antrag. Die letzten sechs Monate vor dem Antrag müssen dabei jedenfalls enthalten sein.

zählen nicht, ebenso keine Leistungen, auf die Sie erst als Staatsbürger Anspruch hätten. Die übrigen Voraussetzungen finden Sie unter Wann darf ich beantragen?.

Richtsätze 2026

Wie viel muss übrig bleiben?

Maßgeblich sind die Ausgleichszulagen-Richtsätze nach , und zwar ihr Durchschnitt aus den letzten drei Jahren. Die Beträge unten sind die Richtsätze 2026. Es sind Nettobeträge pro Monat, also das, was nach Steuern und Sozialversicherung auf Ihrem Konto landet.

€ 1.308,39

für Alleinstehende

€ 2.064,12

für Ehepaare und eingetragene Partner im gemeinsamen Haushalt

+ € 201,88

für jedes Kind

Die Richtsätze werden jedes Jahr angepasst. Stand: 2026.

Was zählt

Einkommen

  • Lohn und Gehalt
  • Einkommen aus selbständiger Arbeit
  • gesetzliche Unterhaltszahlungen
  • Leistungen aus Versicherungen

Nicht gezählt werden private Zahlungen von Familie oder Freunden, auch wenn sie regelmäßig kommen. Es darf keine Sozialhilfe (Mindestsicherung) bezogen worden sein.

Was abgezogen wird

Regelmäßige Belastungen

  • Miete
  • Kreditraten
  • Pfändungen
  • Unterhalt an Personen außerhalb des Haushalts

Von diesen Belastungen wird ein Freibetrag abgezogen, die sogenannte . 2026 beträgt sie € 386,43.

Rechenbeispiel

Alleinstehend

Daniel S. ist ledig, hat keine Kinder und verdient seit vier Jahren € 1.980 netto im Monat. Seine Miete beträgt € 890.

  • Belastungen: € 890,00 − € 386,43 freie Station = € 503,57
  • Anrechenbares Einkommen: € 1.980,00 − € 503,57 = € 1.476,43
  • Richtsatz für Alleinstehende: € 1.308,39

Ergebnis: Das Einkommen reicht aus (vereinfacht mit den Richtsätzen 2026 gerechnet).

Rechenbeispiel

Familie mit zwei Kindern

Herr und Frau H. verdienen zusammen € 2.920 netto. Sie haben zwei Kinder, zahlen € 1.350 Miete und € 150 Kreditrate im Monat.

  • Belastungen: € 1.500,00 − € 386,43 freie Station = € 1.113,57
  • Anrechenbares Einkommen: € 2.920,00 − € 1.113,57 = € 1.806,43
  • Richtsatz: € 2.064,12 + 2 × € 201,88 = € 2.467,88

Ergebnis: Das Einkommen reicht in diesem Fall nicht aus. Welche Monate in die Berechnung einfließen, kann aber entscheidend sein. Lassen Sie Ihre Zahlen prüfen, bevor Sie den Antrag stellen.

Häufige Fragen

Einkommen: kurz beantwortet

Wie viel muss ich für die Staatsbürgerschaft verdienen?

Nach Abzug von Miete, Krediten und Pfändungen muss Ihr Einkommen den Richtsätzen nach § 293 ASVG entsprechen, und zwar ihrem Durchschnitt aus den letzten drei Jahren. 2026 beträgt der Richtsatz für Alleinstehende € 1.308,39 netto im Monat.

Welcher Zeitraum zählt?

Sie wählen 36 Monate aus den letzten sechs Jahren vor dem Antrag. Die letzten sechs Monate unmittelbar vor dem Antrag müssen dabei sein (§ 10 Abs 5 StbG).

Zählt Unterhalt von meinem Ehepartner?

Gesetzliche Unterhaltsansprüche zählen. Bei der Berechnung wird aber nur der Teil des Einkommens des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt, der über dem pfändungsfreien Existenzminimum liegt.

Darf ich Sozialhilfe bezogen haben?

Im Zeitraum, den Sie für den Nachweis geltend machen, müssen Ihre eigenen Einkünfte ein Leben ohne Sozialhilfe ermöglichen. Lassen Sie prüfen, welche 36 Monate für Sie am günstigsten sind.

Ausnahmen

Herabgesetzte Richtsätze

In bestimmten Fällen gelten niedrigere Richtsätze, etwa für Menschen mit Behinderung oder dauerhaft schwerer Erkrankung (mit fachärztlichem Gutachten). Für Witwen und Waisen gelten eigene Richtsätze.

Nächster Schritt

Zahlen prüfen lassen

In der Erstberatung rechnen wir Ihr Einkommen mit Ihren Lohnzetteln und Belastungen durch und sagen Ihnen, ob und wann der Antrag Sinn hat.

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3

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Sie kennen die vollen Kosten, bevor Sie beginnen. Zinsfreie Ratenzahlung über 1–12 Monate möglich.

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