Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
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Checkliste Unterlagen für die Staatsbürgerschaft.
Ein fehlendes Dokument kann den Antrag um Monate verzögern. Hier sehen Sie, was die Behörde üblicherweise verlangt und was übersetzt werden muss.
Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft
Beantworten Sie 5 kurze Fragen und erfahren Sie, ob Sie bereit sind, den Antrag zu stellen.
Wie lange leben Sie bereits ununterbrochen in Österreich?
Nur durchgehender, legaler Aufenthalt zählt für die Staatsbürgerschaft.
Haben Sie einen gültigen, gemeldeten Aufenthaltsstatus in Österreich?
z.B. Anmeldebescheinigung, Aufenthaltstitel oder EU-Bürger-Registrierung.
Verfügen Sie über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder höher?
Ein zertifiziertes B1-Zertifikat (z.B. ÖSD, Goethe) ist für die Staatsbürgerschaft erforderlich.
Haben Sie ein einwandfreies Strafregister in Österreich?
Keine strafrechtlichen Verurteilungen in den letzten 5 Jahren ist Voraussetzung.
Können Sie ausreichendes Einkommen oder finanzielle Mittel nachweisen?
Beschäftigung, Selbstständigkeit, Pension oder nachweisbare Ersparnisse zählen.
Kurz gesagt
- Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Weg ab: Abstammung oder Verleihung.
- Den Antrag auf Verleihung stellen Sie in Wien bei der MA35, sonst beim Amt der Landesregierung.
- Fremdsprachige Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung, ausländische Urkunden oft eine Apostille.
- Die Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.
Checkliste
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Welche Dokumente Sie brauchen, hängt vom Weg zur Staatsbürgerschaft ab: Abstammung oder Verleihung. Ob Sie die Voraussetzungen schon erfüllen, sehen Sie auf der Seite Wann darf ich beantragen?.
Weg 1 · Abstammung
Nachweis der Staatsbürgerschaft ab Geburt
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung bzw. gerichtlicher Beschluss
- Reisepass und Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils
Wo? Bei jedem Standesamt oder bei der österreichischen Botschaft im Ausland.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständige Behörde
Den Antrag auf Verleihung stellen Sie bei der Staatsbürgerschaftsbehörde Ihres Bundeslandes, in Wien bei der MA35MA 35Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien: Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde. In den anderen Bundesländern ist das Amt der Landesregierung zuständig., sonst beim Amt der Landesregierung. Aus dem Ausland geht es über die österreichische Botschaft.
Einen Termin bei der MA35 zu bekommen, dauert oft lange. Beauftragen Sie uns, reichen wir ohne eigenen Behördentermin für Sie ein.
Weg 2 · Verleihung
Unterlagen für den Antrag auf Verleihung
Diese Liste enthält die Dokumente, die üblicherweise verlangt werden. Die Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen; eine auf Ihr Verfahren abgestimmte Liste erstellen wir Ihnen.
Person
- Gültiges Reisedokument (Reisepass)
- Geburtsurkunde oder gleichwertige Urkunde
- Passfoto nach EU-Norm
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland
- Deutschzertifikat B1 oder B2
Familie
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
Wohnen & Geld
- Aufrechte Krankenversicherung (Versicherungsdatenauszug)
- Mietvertrag und Mietzahlungsbelege
- Nachweis ausreichender Mittel (Lohnzettel u. a.)
- Kreditregisterauszug (z. B. KSV)
- Bestätigung des Bezirksgerichts über allfällige Pfändungen
Tipp: Für das Einkommen zählen die letzten sechs Jahre und besonders die letzten sechs Monate vor dem Antrag. So wird das Einkommen berechnet.
Übersetzung
Müssen Dokumente übersetzt werden?
Ja. Alle fremdsprachigen Unterlagen brauchen eine beglaubigte ÜbersetzungBeglaubigte ÜbersetzungÜbersetzung durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher. Die Behörde kann sie für jede fremdsprachige Urkunde verlangen.. Urkunden aus dem Herkunftsland (Geburts-, Heiratsurkunde) brauchen zusätzlich eine Beglaubigung oder Apostille. Für welche Urkunden genau, teilt Ihnen die Behörde mit.
Kurz erklärt
Begriffe
- Strafregisterauszug: Bescheinigung, ob Verurteilungen eingetragen sind.
- Kreditregisterauszug: Auskunft des Kreditschutzverbands über Kredite und Zahlungsverhalten.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bestätigung des Finanzamts, dass alle Steuern bezahlt sind.
- Apostille: vereinfachte Beglaubigung öffentlicher Urkunden zwischen Staaten des Haager Übereinkommens.
Häufige Fragen
Unterlagen: kurz beantwortet
Wo stelle ich den Antrag auf Staatsbürgerschaft?
In Wien bei der MA35, in den anderen Bundesländern beim Amt der Landesregierung. Wer im Ausland lebt, geht über die österreichische Vertretungsbehörde.
Brauche ich einen Strafregisterauszug aus meinem Herkunftsland?
In der Regel ja. Die Behörde verlangt Strafregisterauszüge aus dem Herkunftsland und aus Staaten, in denen Sie länger gelebt haben. Klären Sie vorher, wie aktuell der Auszug sein muss.
Was ist eine Apostille?
Eine vereinfachte Beglaubigung öffentlicher Urkunden zwischen Staaten des Haager Übereinkommens. Für Staaten ohne dieses Abkommen braucht es meist eine diplomatische Beglaubigung.
Ihre Checkliste
Welche Unterlagen brauchen Sie persönlich?
Wählen Sie Ihren Weg und beantworten Sie ein paar Fragen. Sie erhalten eine Liste zum Abhaken.
Schritt 1: Ihr Weg
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Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Die Liste folgt den Angaben auf dieser Seite. Die Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.
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