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Studieren in Österreich.

Die Aufenthaltsbewilligung für Studierende: Zulassung, Unterlagen, Geldmittel, Verlängerung und was Sie tun, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Kurzer Wegweiser

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Kurz gesagt

  • Zuerst die Zulassung an der Hochschule, dann der Antrag auf die Aufenthaltsbewilligung.
  • Der Erstantrag geht grundsätzlich über die österreichische Botschaft.
  • Die Behörde prüft genau, woher das Geld kommt.
  • Verlängerung nur mit Studienerfolg, in der Regel 16 ECTS im letzten Studienjahr.

Aufenthaltsbewilligung Studierender

Zuerst die Zulassung, dann der Titel

Voraussetzung ist die Zulassung zu einem Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität oder Pädagogischen Hochschule. Die Hochschule stellt dafür einen aus. Auch bestimmte außerordentliche Studien, etwa Vorstudienlehrgänge, können reichen.

Checkliste

Welche Unterlagen Sie brauchen

  • Zulassungsbescheid der Hochschule
  • gültiger Reisepass, Geburtsurkunde und Passfoto
  • Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt
  • Mietvertrag oder Wohnrechtsvereinbarung
  • Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszug, Sparbuch, ). Die Beträge richten sich nach den ASVG-Richtsätzen und sind für Studierende unter 24 Jahren niedriger.

Wichtig: Die Behörde will wissen, woher das Geld kommt: von wem, wann und wie. Alle fremdsprachigen Urkunden brauchen eine beglaubigte Übersetzung.

Verfahren

Antrag und Entscheidung

  1. Den Erstantrag stellen Sie grundsätzlich bei der österreichischen Botschaft im Ausland; bei visumfreier Einreise ist teils auch die Antragstellung in Österreich möglich.
  2. Die Niederlassungsbehörde (in Wien die ) prüft die Voraussetzungen und muss grundsätzlich binnen entscheiden.
  3. Nach positiver Entscheidung reisen Sie mit Visum ein und holen den Titel persönlich ab.

Verlängerung

Studienerfolg nachweisen

Stellen Sie den Verlängerungsantrag Ihres Titels. Sie brauchen einen für das letzte Studienjahr (in der Regel 16 ECTS oder 8 Semesterstunden) und ausreichende Mittel für das kommende Jahr.

Abgelehnt?

Häufige Gründe

  • Herkunft der Geldmittel nicht geklärt
  • Geldmittel zu niedrig
  • Wohnung zu klein
  • Krankenversicherung deckt nicht alle Risiken ab

Gegen den Bescheid können Sie binnen ab Zustellung Beschwerde erheben. Eingebracht wird die Beschwerde bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Weist das Verwaltungsgericht ab, bleiben sechs Wochen ab Zustellung der Entscheidung für eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Beide muss eine Anwältin oder ein Anwalt einbringen. Wege nach einer negativen Entscheidung →

Häufige Fragen

Studium in Österreich: kurz beantwortet

Wie viel Geld brauche ich für die Aufenthaltsbewilligung Studierender?

Die Beträge richten sich nach den ASVG-Richtsätzen und sind für Studierende unter 24 Jahren niedriger. Die Behörde prüft auch, woher das Geld stammt.

Was passiert, wenn ich zu wenig Prüfungen geschafft habe?

Ohne Studienerfolgsnachweis wird die Bewilligung in der Regel nicht verlängert (§ 64 Abs 2 NAG). Gründe, die Sie nicht zu vertreten haben, etwa eine Krankheit, sollten Sie belegen.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Ja, mit Beschäftigungsbewilligung, die der Arbeitgeber beim AMS beantragt. Bis 20 Wochenstunden entfällt die Arbeitsmarktprüfung.

Nächster Schritt

Erstberatung zum Fixpreis

Wir prüfen Ihre Unterlagen vor dem Antrag, klären die Herkunft der Mittel und vertreten Sie, wenn die Behörde ablehnt.

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So arbeiten wir

Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

1

Erstberatung

Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

2

Klare Einschätzung

Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.

3

Wir legen los

Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.

Team

Die Menschen hinter Ihrem Fall.

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Beschwerdefrist

Bis wann müssen Sie Beschwerde erheben?

Geben Sie den Tag der Zustellung ein, und wir berechnen, wie viele Tage Ihnen für die Beschwerde noch bleiben.

Der Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten haben. Wurde er bei der Post hinterlegt, zählt der erste Tag der Abholfrist.

Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Gilt für Bescheide der MA35 und der Bezirkshauptmannschaften. Bei Bescheiden des BFA können andere Fristen gelten.

Kontakt

So erreichen Sie uns.

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