Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
Team
Verpflichtungserklärung und Haftungserklärung.
Sie laden jemanden nach Österreich ein, der die Kosten nicht selbst decken kann? Was Sie mit Ihrer Unterschrift übernehmen und wofür Sie nicht haften.
Kurz gesagt
- Mit der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie Kosten, die Ihr Besuch der öffentlichen Hand verursacht.
- Dazu zählen etwa Abschiebungskosten und dringende medizinische Behandlungen.
- Nicht dazu zählen private Schulden und Kosten aus Straftaten des Gastes.
- Für Aufenthaltstitel gibt es die Haftungserklärung, notariell oder gerichtlich beglaubigt.
Einladung
Was eine Verpflichtungserklärung ist
Wer visumpflichtig ist und nicht genug eigene Mittel für den Aufenthalt nachweisen kann, bekommt normalerweise kein Visum. Eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich kann dann eine Verpflichtungserklärung abgeben: Sie verpflichtet sich, bestimmte Kosten zu tragen, die der Besuch der öffentlichen Hand verursachen kann. Für Besuchsvisa geschieht das heute meist als elektronische VerpflichtungserklärungVerpflichtungserklärungErklärung einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich, für die Kosten aufzukommen, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt des Fremden entstehen (§ 2 Abs 4 Z 15 FPG).Gesetzestext im RIS → bei der Fremdenpolizeibehörde.
Umfang
Wofür Sie haften
- alle Kosten, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt entstehen
- etwa die Kosten einer Abschiebung, wenn der Gast nicht ausreist; das können schnell einige tausend Euro werden
- dringende medizinische Behandlungen, außer der Gast hat eine in Österreich gültige Krankenversicherung
Grenzen
Wofür Sie nicht haften
- privatrechtliche Schulden des Gastes
- Kosten aus Straftaten des Gastes
Tipp: Eine Reiseversicherung mit ausreichender Deckung senkt Ihr Risiko erheblich.
Aufenthaltstitel
Die Haftungserklärung im Niederlassungsrecht
Für Aufenthaltstitel nach dem NAG, etwa für Studierende, gibt es die HaftungserklärungHaftungserklärungErklärung einer leistungsfähigen Person, für Unterhalt, Unterkunft und Krankenversicherung des Fremden aufzukommen, notariell oder gerichtlich beglaubigt (§ 2 Abs 1 Z 15 NAG).Gesetzestext im RIS →. Für humanitäre Titel nach dem Asylgesetz heißt das Gegenstück Patenschaftserklärung. Sie muss notariell oder gerichtlich beglaubigt sein, und die Behörde prüft, ob Sie selbst leistungsfähig sind. Wie lange und in welcher Höhe Sie haften, hängt vom Titel ab. Lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten.
Häufige Fragen
Verpflichtungserklärung: kurz beantwortet
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Für Kosten, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehen, etwa eine Abschiebung oder dringende medizinische Behandlungen ohne Versicherung. Nicht für private Schulden des Gastes.
Was ist der Unterschied zur Haftungserklärung?
Die Verpflichtungserklärung gilt für Visa, etwa für Besuche. Die Haftungserklärung ist für Aufenthaltstitel nach dem NAG gedacht und muss notariell oder gerichtlich beglaubigt sein.
Wie senke ich mein Risiko?
Bestehen Sie auf einer Reiseversicherung mit ausreichender Deckung. Sie deckt vor allem medizinische Kosten ab.
Nächster Schritt
Erstberatung zum Fixpreis
Wir erklären Ihnen, welches Risiko Sie eingehen, und prüfen, ob Ihre Erklärung für den geplanten Zweck ausreicht.
So arbeiten wir
Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.
Erstberatung
Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.
Klare Einschätzung
Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.
Wir legen los
Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.
Team
Die Menschen hinter Ihrem Fall.
Mag. Igor Matejuk, BEd
Mag. Adrian Zitter
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