Staatsbürgerschaft
Fremdenrecht
Aus der Praxis
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Arbeiten als Student in Österreich.
Mit der Aufenthaltsbewilligung für Studierende dürfen Sie in begrenztem Umfang arbeiten. Was Sie dafür brauchen und worauf Sie achten müssen.
Kurz gesagt
- Studierende aus Drittstaaten dürfen arbeiten, in der Regel bis 20 Stunden pro Woche.
- Der Arbeitgeber beantragt die Beschäftigungsbewilligung beim AMS.
- Die Bewilligung gilt nur für diesen Arbeitgeber und ist befristet.
- Für die Verlängerung des Titels zählt der Studienerfolg.
Studium und Arbeit
Arbeit ja, aber mit Bewilligung
Studierende aus Drittstaaten dürfen neben dem Studium arbeiten, in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche§ 4 AuslBGFür Studierende entfällt bei einer Beschäftigung bis 20 Wochenstunden die Arbeitsmarktprüfung (§ 4 Abs 7 Z 2 AuslBG). Eine Beschäftigungsbewilligung braucht es trotzdem.Gesetzestext im RIS →. Dafür beantragt der Arbeitgeber beim AMS eine BeschäftigungsbewilligungBeschäftigungsbewilligungBewilligung des AMS für eine bestimmte Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Der Arbeitgeber beantragt sie.. Das Studium muss dabei im Vordergrund bleiben: Für die Verlängerung Ihres Titels zählt der Studienerfolg.
Voraussetzungen
Was Sie brauchen
- eine gültige Aufenthaltsbewilligung als Studierender
- einen Arbeitgeber, der die Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragt
- bei geringfügiger BeschäftigungGeringfügigkeitBeschäftigung mit einem Entgelt bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2 ASVG. Sie ist nur unfallversichert. gelten teils Erleichterungen: Das klären wir im Einzelfall
Wichtig
Regeln für die Bewilligung
- Die Bewilligung gilt nur für den Arbeitgeber, der sie beantragt hat. Für einen neuen Job braucht es eine neue Bewilligung.
- Sie ist befristet und muss vor Ablauf verlängert werden.
- Für die Verlängerung brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel. Ohne ihn dürfen Sie nicht weiterarbeiten.
Häufige Fragen
Arbeiten als Student: kurz beantwortet
Wie viele Stunden darf ich als Student arbeiten?
Bis 20 Wochenstunden entfällt die Arbeitsmarktprüfung (§ 4 Abs 7 Z 2 AuslBG). Eine Beschäftigungsbewilligung braucht es trotzdem.
Wer beantragt die Bewilligung?
Der Arbeitgeber, beim AMS. Für einen neuen Job braucht es eine neue Bewilligung.
Darf ich arbeiten, wenn mein Titel abgelaufen ist?
Ohne gültigen Aufenthaltstitel nicht. Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf.
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