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Die MA35 entscheidet nicht? Wir machen Druck.

Wenn Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft seit Monaten liegt: Diese Wege führen zu einer Entscheidung, und so finden Sie heraus, ob Tempo in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Kurzer Wegweiser

Worauf warten Sie?

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1010 Wien, Stephansplatz

Wartezeit

Dürfen Sie schon Säumnisbeschwerde erheben?

Geben Sie das Datum ein, an dem Ihr Antrag bei der MA35 oder Bezirkshauptmannschaft eingelangt ist.

Maßgeblich ist das Datum auf der Eingangsbestätigung.

Nur zur Orientierung, ersetzt keine Beratung. Ob Nachreichungen den Fristbeginn beeinflussen, prüfen wir im Einzelfall.

Kurz gesagt

  • Die Behörde muss grundsätzlich binnen sechs Monaten entscheiden.
  • Oft hilft schon ein anwaltlicher Anruf oder eine Vorsprache.
  • Danach: Säumnisbeschwerde, beim Verwaltungsgericht der Fristsetzungsantrag.
  • Eine schnelle Entscheidung ist nicht immer eine gute. Prüfen Sie Ihren Fall vorher.

Lange Wartezeiten

Sechs Monate sind die Grenze

Die Niederlassungsbehörde muss grundsätzlich binnen entscheiden. In der Praxis warten viele deutlich länger, bei der MA35 in Wien manchmal über ein Jahr. Das betrifft Erstanträge, Verlängerungen und Staatsbürgerschaftsverfahren gleichermaßen.

Warten Sie auf eine Entscheidung des BFA? Asylverfahren dauert zu lange →

Bei der Behörde

Vier Wege zu einer Entscheidung

1

Anwaltlicher Anruf oder E-Mail beim zuständigen Referenten. Oft reicht das schon, damit sich etwas bewegt.

2

Persönliche Vorsprache eines Anwalts bei der MA35 oder der Bezirkshauptmannschaft.

3

an das Verwaltungsgericht, wenn sechs Monate vergangen sind. Die Behörde hat dann Zeit, den Bescheid nachzuholen. Tut sie das nicht, entscheidet das Verwaltungsgericht selbst.

4

, wenn das Verwaltungsgericht selbst über sechs Monate nicht entscheidet. Der Verwaltungsgerichtshof setzt dem Gericht dann eine Frist.

Mehr zur Säumnisbeschwerde →

Beim Gericht

Wenn die Beschwerde liegen bleibt

Auch nach einem negativen Bescheid und einer Beschwerde kann es lange dauern: bis zur Ladung, bis zur Verhandlung, bis zum Erkenntnis. Nach sechs Monaten ohne Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein Fristsetzungsantrag möglich.

Häufige Fragen

Lange Wartezeiten: kurz beantwortet

Wie lange darf die MA35 für meinen Antrag brauchen?

Grundsätzlich höchstens sechs Monate ab Einlangen des vollständigen Antrags (§ 73 AVG). Danach können Sie Säumnisbeschwerde erheben.

Darf ich während der Wartezeit in Österreich bleiben?

Bei einem rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrag ja, bis zur rechtskräftigen Entscheidung (§ 24 Abs 1 NAG). Beim Erstantrag ist die Entscheidung grundsätzlich im Ausland abzuwarten.

Kann ich trotz laufender Verlängerung ins Ausland reisen?

Mit abgelaufener Karte ist die Wiedereinreise schwierig. Dafür gibt es die Notvignette, ein Visum für eine Reise mit Wiedereinreise.

Wird die MA35 negativ reagieren, wenn ich eine Säumnisbeschwerde einbringe?

Die Säumnisbeschwerde ist ein gesetzlich vorgesehenes Rechtsmittel gegen die Untätigkeit der Behörde, nicht gegen Ihren Antrag. Entschieden wird aber nach der Sach- und Rechtslage: Fehlt eine Voraussetzung noch, kann eine erzwungene Entscheidung negativ ausfallen. Deshalb prüfen wir Ihren Fall, bevor wir die Beschwerde einbringen.

Ich habe den Antrag selbst gestellt. Können Sie trotzdem die Säumnisbeschwerde einbringen?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob Sie den Antrag selbst, über eine österreichische Vertretungsbehörde oder mit Vertretung gestellt haben. Wir brauchen Ihren Antrag und die Eingangsbestätigung mit Datum.

Strategie

Nicht jeder Fall profitiert vom Tempo

Starker Fall: Sie erfüllen alle Voraussetzungen und haben alle Unterlagen vorgelegt. Dann lohnt es sich, Druck zu machen.

Schwacher Fall: Ihre Situation hat sich geändert, etwa weil das Einkommen weggefallen ist oder der Studienerfolg fehlt. Dann kann eine schnelle Entscheidung eine negative sein. Hier klären wir zuerst, was sich verbessern lässt.

Nächster Schritt

Erstberatung zum Fixpreis

Wir prüfen, ob Ihr Fall stark genug ist, und wählen den passenden Weg: Anruf, Vorsprache, Säumnisbeschwerde oder Fristsetzungsantrag.

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So arbeiten wir

Drei Schritte, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

1

Erstberatung

Zum Fixpreis. Wir hören zu, sehen Ihre Unterlagen durch und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

2

Klare Einschätzung

Sie wissen genau, was realistisch ist, was es kostet und wie es weitergeht, schriftlich.

3

Wir legen los

Wir bringen Anträge ein, überwachen Fristen und halten Sie per E-Mail, Telefon oder WhatsApp am Laufenden, in Ihrer Sprache.

Team

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