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Arbeiten im Asylverfahren.

Welche Arbeit Asylwerber aufnehmen dürfen und was seit der Asylreform im Juni 2026 gilt, wenn das AMS eine Beschäftigungsbewilligung nicht mehr verlängert.

Kurzer Wegweiser

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Kurz gesagt

  • Seit 12. Juni 2026 dürfen Asylwerber im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr unselbständig arbeiten.
  • Für Anträge vor dem 12. Juni 2026 gelten Übergangsbestimmungen. Das wird oft übersehen.
  • Kommt ein Parteiengehör des AMS: rechtzeitig Stellung nehmen.
  • Wer Grundversorgung bezieht, muss jede Arbeit vorher melden.

Aktuell

AMS lehnt Beschäftigungsbewilligungen ab

Seit der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts am 12. Juni 2026 dürfen Asylwerber, deren Verfahren nach dem erstinstanzlichen Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht liegt, grundsätzlich nicht mehr unselbständig arbeiten. Das AMS lehnt deshalb Verlängerungen von Beschäftigungsbewilligungen ab, oft zuerst mit einem .

Aber: Für Anträge auf internationalen Schutz, die vor dem 12. Juni 2026 gestellt wurden, gelten Übergangsbestimmungen. Nach unserer Einschätzung bleibt dann das bisherige Aufenthaltsrecht auch während des Beschwerdeverfahrens anwendbar. Genau das übersieht die Behörde in der Praxis häufig.

Parteiengehör

Wenn erst ein Schreiben des AMS da ist

Wir erstatten fristgerecht eine Stellungnahme, die das Datum der Antragstellung und die Übergangsbestimmung aufzeigt, bevor ein ablehnender Bescheid ergeht.

Bescheid

Wenn das AMS schon abgelehnt hat

Wir erheben fristgerecht Beschwerde an das Verwaltungsgericht und beantragen die Erteilung der Bewilligung. Für Arbeitgeber übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit AMS und Gericht.

Überblick

Welche Arbeit im Asylverfahren grundsätzlich in Frage kommt

  • unselbständige Arbeit mit des AMS, die der Arbeitgeber beantragt
  • selbständige Tätigkeit mit Gewerbeschein
  • selbständige Tätigkeit ohne Gewerbeschein als , etwa Nachhilfe
  • haushaltsnahe Dienstleistungen mit

Welche dieser Möglichkeiten Ihnen nach der neuen Rechtslage und in Ihrem Verfahrensstadium offensteht, hängt vom Einzelfall ab. Wer bezieht, muss jede Arbeit vorher melden, sonst drohen Rückforderungen.

Häufige Fragen

Arbeiten im Asylverfahren: kurz beantwortet

Darf ich im Asylverfahren arbeiten?

Das hängt vom Verfahrensstadium und vom Datum Ihres Antrags ab. Seit 12. Juni 2026 ist unselbständige Arbeit im Beschwerdeverfahren grundsätzlich ausgeschlossen, für ältere Anträge gelten Übergangsbestimmungen.

Das AMS hat mir ein Schreiben geschickt. Was tun?

Das ist meist ein Parteiengehör vor der Ablehnung. Nehmen Sie innerhalb der Frist Stellung und zeigen Sie das Datum Ihres Antrags auf. Wir übernehmen das für Sie oder Ihren Arbeitgeber.

Muss ich Arbeit melden, wenn ich Grundversorgung bekomme?

Ja, vorher. Sonst drohen Rückforderungen.

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Wir prüfen, ob Ihr Mitarbeiter oder Sie unter die Übergangsregel fallen, und wahren alle Fristen gegenüber AMS und Gericht.

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