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Strafverfahren und Aufenthalt.

Eine Anzeige, eine Verurteilung, sogar eine Verwaltungsstrafe kann über Ihren Aufenthaltstitel und Ihre Einbürgerung mitentscheiden. Wir verteidigen Sie im Strafverfahren und behalten die fremdenrechtlichen Folgen von Anfang an im Blick.

Kurzer Wegweiser

Was ist passiert?

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Kurz gesagt

  • Ein Strafverfahren kann über Aufenthaltstitel, Einreiseverbot und Einbürgerung mitentscheiden.
  • Eine Verurteilung allein rechtfertigt bei EU-Bürgern noch kein Aufenthaltsverbot. Es kommt auf das persönliche Verhalten an.
  • Bei der Einbürgerung zählen auch Verwaltungsstrafen und Diversionen.
  • Sagen Sie nicht aus, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.

Strafrecht mit Fremdenrechtsbezug

Warum beides zusammengehört

Im Strafverfahren geht es um Schuld und Strafe. Für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft entscheidet dasselbe Verfahren oft auch über das Aufenthaltsrecht. Deshalb prüfen wir bei jeder Verteidigung mit, was ein Ausgang für Ihren Aufenthaltstitel, ein Einreiseverbot oder eine spätere Einbürgerung bedeutet.

Aufenthalt

Folgen für den Aufenthalt

Nach einer Verurteilung kann das gegen eine erlassen. Gegen EU-Bürger und ihre Angehörigen ergeht ein . Dafür reicht eine strafrechtliche Verurteilung allein nicht: Ihr persönliches Verhalten muss die öffentliche Ordnung oder Sicherheit tatsächlich, gegenwärtig und erheblich gefährden.

Einbürgerung

Folgen für die Staatsbürgerschaft

Bei der Einbürgerung prüft die Behörde nach , ob Ihr gesamtes Verhalten erwarten lässt, dass Sie künftig wesentliche Vorschriften missachten. Dabei zählen nicht nur gerichtliche Verurteilungen, sondern auch Verwaltungsstrafen und diversionell erledigte Verfahren. Der Maßstab ist strenger als im Fremdenrecht.

Welche Strafen bei der Einbürgerung zählen →

Früh entscheiden

Was wir am Anfang prüfen

  • ob Sie überhaupt aussagen sollten und was Sie in der Vernehmung sagen
  • ob eine möglich ist: Sie beendet das Verfahren ohne Verurteilung und ohne Eintrag ins Strafregister
  • welche Folgen ein Urteil für Ihren Aufenthaltstitel, ein laufendes Asylverfahren oder Ihren Einbürgerungsantrag hätte
  • ob eine Festnahme oder Amtshandlung der Polizei rechtmäßig war

Aus unserer Praxis: Ein Mandant sollte wegen unrechtmäßigen Aufenthalts Strafe zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Strafe auf, weil das Aufenthaltsverbot gegen ihn gar nicht durchsetzbar war. Zum Fall →

Fremdenpolizeigesetz

Vorwurf der Schlepperei

Schlepperei ist in geregelt. Wer gegen Bezahlung die rechtswidrige Einreise oder Durchreise einer Person fördert, dem drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Bei gewerbsmäßiger Begehung oder mindestens drei Personen steigt der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre, bei krimineller Vereinigung oder Lebensgefahr auf bis zu zehn Jahre.

Wichtig: Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.

Polizei

Festnahme oder Kontrolle rechtswidrig?

Gegen eine rechtswidrige Festnahme, Anhaltung oder Identitätsfeststellung können Sie eine an das Verwaltungsgericht erheben. In mehreren Verfahren unserer Mandanten haben Gerichte Festnahmen und Anhaltungen für rechtswidrig erklärt.

Unsere Erfolge →

Häufige Fragen

Strafverfahren und Aufenthalt: kurz beantwortet

Verliere ich nach einer Verurteilung automatisch meinen Aufenthaltstitel?

Nein. Das BFA prüft im Einzelfall, ob eine Rückkehrentscheidung mit Einreiseverbot oder ein Aufenthaltsverbot zulässig ist. Dabei zählen Art und Schwere der Tat, Ihr Verhalten seither und Ihre Bindungen in Österreich, etwa Familie und Arbeit.

Kann ich mit einer Vorstrafe österreichischer Staatsbürger werden?

Das hängt von der Strafe ab. Bestimmte gerichtliche Verurteilungen schließen die Einbürgerung aus. Daneben prüft die Behörde nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG Ihr gesamtes Verhalten, auch Verwaltungsstrafen und Diversionen. Lassen Sie das vor dem Antrag prüfen.

Was droht bei Schlepperei?

Nach § 114 FPG bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Bei gewerbsmäßiger Begehung oder mindestens drei Fremden sechs Monate bis fünf Jahre, bei krimineller Vereinigung oder Lebensgefahr ein bis zehn Jahre.

Was kann ich gegen eine rechtswidrige Festnahme tun?

Sie können binnen sechs Wochen eine Maßnahmenbeschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Das Gericht stellt fest, ob die Festnahme oder Anhaltung rechtswidrig war.

Nächster Schritt

Erstberatung zum Fixpreis

Wir sagen Ihnen, was der Vorwurf für Ihr Strafverfahren und für Ihren Aufenthalt bedeutet und was jetzt zu tun ist.

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So arbeiten wir

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